§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der Paychex Deutschland GmbH („Paychex") geschlossenen Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen von Paychex. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung. Paychex wird den Kunden im Falle einer Neufassung der Geschäftsbedingungen unverzüglich unterrichten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Paychex sind frei bleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch Paychex verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich getroffene Nebenabreden hinsichtlich eines bestehenden Vertrages sowie für Änderungen und Ergänzungen. Mitarbeiter von Paychex sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden mit dem Kunden zu vereinbaren.
(2) Paychex erbringt seine Leistungen auf der Basis des jeweiligen Angebots in Verbindung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in dem Angebot bezeichneten Leistungen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung („Abrechnung") gemäß den Bestimmungen des § 6 Ziffer 4 des Steuerberatungsgesetzes.
(2) Paychex wird mit den vom Kunden bereitgestellten Daten in dessen Auftrag eine Datei Firmenstamm und für jeden Mitarbeiter eine Datei Mitarbeiterstamm sowie weitere Dateien einrichten, soweit diese für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
(3) Paychex wird die im Angebot vereinbarten Leistungen bis zum dort angegebenen Abrechnungstermin erbringen und die Abrechnung und Datenträger an den Kunden absenden.
(4) Paychex darf bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der geschuldeten Abrechnungen zunächst Abschlagsabrechnungen erteilen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn kurzfristig Gesetzesänderungen berücksichtigt werden müssen oder Paychex unvorhergesehen Personalengpässe auf Grund von Krankheit entstehen.
(5) Paychex teilt dem Kunden unverzüglich mit Bekanntwerden des wichtigen Grundes in schriftlicher oder elektronischer Form mit, dass Paychex Abschlagsabrechnungen erteilt. In diesem Fall wird Paychex die vollständige Abrechnung innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Versendung der Abschlagsabrechnungen erstellen und an den Kunden absenden.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat Paychex alle für die Durchführung dieses Vertrages notwendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde wird erstmals bei Vertragsbeginn und anschließend vor jeder Abrechnung die Lohnabrechnungsdaten in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form an Paychex übermitteln, verbunden mit der Weisung, die Daten im Kundenauftrag zu verarbeiten.
(3) Der Kunde wird bei einer eventuell stattfindenden datenschutzrechtlichen Betriebsprüfung im erforderlichen Umfange mitwirken.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich. 
§ 5 Preise, Rechnungen, Fälligkeit
(1) Soweit sich aus dem Angebot nicht etwas anderes ergibt, werden sämtliche Leistungen von Paychex nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.
(2) Paychex stellt seine Leistungen einmal monatlich nach jeder durch den Kunden gemäß § 4 Abs. (2) freigegebenen Abrechnung bzw. Korrektur in Rechnung. Die Rechnung ist eine Woche nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle von Paychex an den Kunden gelieferten Abrechnungen und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum von Paychex.
§ 7 Gewährleistung
(1) Paychex gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Der Kunde hat Paychex aufgetretene Mängel und Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Dem Kunden stehen die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit Paychex die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige gelingt und sie auch innerhalb von zwei Wochen ab Eingang einer eventuell erneuten Mängelanzeige des Kunden fehlschlägt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr seit Lieferung der Leistung.
§ 8 Haftung
(1) Paychex und die Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Paychex
haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach folgender Maßgabe:
(2) Paychex und die Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Paychex haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Schadenshöhe ist begrenzt auf Schäden, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind, nämlich
a) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Paychex oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden;
b) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
c) soweit ein Fall der Unmöglichkeit oder des Verzuges vorliegt.
(3) Die Haftung für Ansprüche aus einer eventuell abgegebenen Garantie, wegen Arglist oder Rechtsmängeln, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen haften Paychex und die Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Paychex nicht.
(5) Mitverschulden des Kunden mindert den Schaden entsprechend. Für die Wiederbeschaffung von Daten wird nur gehaftet, soweit der Kunde die Daten gemäß aller üblichen und angemessenen Vorkehrungen gesichert hat.
(6) Der Kunde hat Paychex etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von Paychex aufnehmen zu lassen, so dass Paychex möglichst frühzeitig informiert ist, um gegebenenfalls den Schaden soweit möglich zu mindern.
§ 9 Höhere Gewalt
Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), die die Leistungen von Paychex erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen Paychex, die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens drei Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die Paychex nicht zu vertreten hat.
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Paychex erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und im alleinigen Auftrag des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Daten werden vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dies ist zwingend erforderlich, um Vertragszwecke zu erreichen oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung geboten.
(2) Der Kunde versichert, die gemäß § 4 a Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Daten für die Lohnabrechnung an Paychex von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an Paychex allein verantwortlich.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündbar.
(2) Im Falle der Kündigung wird Paychex alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien – soweit archiviert – nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Kunden zur Abholung bereitstellen oder auf Wunsch an diesen übersenden.
(3) Anschließend wird Paychex alle gespeicherten Stammdaten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden löschen.
(4) Sollte der Kunde für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten die Leistungen von Paychex nicht in Anspruch genommen haben, ist Paychex berechtigt, alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien – soweit archiviert – zu vernichten bzw. alle gespeicherten Stammdaten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden zu löschen.
§ 12 Verjährung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
(1) Ansprüche gegen Paychex verjähren ein Jahr seit Entstehung des Anspruches und Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz beruht.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist Hamburg. Paychex ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.