04 Aug 2016

Ihre Arbeitgeberpflichten wachsen mit

Je mehr Mitarbeiter Ihr Unternehmen beschäftigt, desto mehr Arbeitgeberpflichten gibt es zu erfüllen. Ein Count-Up der Schwellenwerte, den jede Brötchengeberin und jeder Semmelreicher mal gesehen haben sollte.

Executive Summary: Welche Schwellenwerte sind richtig wichtig?

  • Auf das Kündigungsschutzgesetz sollten Sie vorbereitet sein, sobald sie mehr als elf Leute beschäftigen.
  • Der Teilzeitanspruch ab 15 Arbeitnehmern bringt Unsicherheit für die Personalplanung.
  • Der Betriebsrat wird oft erst ab einer Personalstärke im oberen zweistelligen oder unteren dreistelligen Bereich zum Thema. Dann sollten Sie Ihre Rechtsposition als Arbeitgeber aber kennen.
  • Die Arbeitsschutznormen werden oft missachtet, gerade in kleineren Unternehmen. Kann teuer werden.
  • Ebenso ein fehlender Datenschutzbeauftragter ab neun „Datenverarbeitern“ .

Die Schwellenwerte nach Zahl der Beschäftigten:

Ab dem ersten Arbeitnehmer gelten das Arbeitssicherheitsgesetz und diverse Verordnungen von Berufsgenossenschaften. Außerdem zahlen Sie die Umlagen U1 und U2 (Lohnfortzahlung bzw. Mutterschaftsgeld).

Ab fünf Mitarbeitern kann einer davon Betriebsrat werden.

Ab sechs Mitarbeitern fordert die Arbeitsstättenverordnung geschlechtsgetrennte Toiletten.

Ab zehn Mitarbeitern, die personenbezogene Daten bearbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.

Ab elf Arbeitskräften muss ein Pausenraum existieren und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Außerdem gilt das Kündigungsschutzgesetz: Kündigung nach sechs Monaten nur noch in begründeten Fällen.

Ab 16 Mitarbeitern haben diese Anspruch auf Teilzeitarbeit (generell oder während der Elternzeit).

Ab 20 Arbeitskräften müssen Sie einen Schwerbehinderten beschäftigen oder Ausgleichsabgabe zahlen.

Ab 21 Mitarbeitern ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht, der Betriebsrat (falls gewählt) umfasst drei Personen, bei Entlassung von fünf oder mehr Ihrer Leute besteht Anzeigepflicht bei der Arbeitsagentur.

Ab 31 Vollzeit-Mitarbeitern entfällt das Umlageverfahren U1.

Ab 40 Mitarbeitern müssen Sie zwei Schwerbehinderte beschäftigen.

Ab 51 Mitarbeitern umfasst der Betriebsrat mindestens fünf Leute.

Ab 60 Beschäftigten gilt die Anzeigepflicht bei der Arbeitsagentur, wenn sie mehr als 10 % der Belegschaft bzw. 25 Leute entlassen wollen. Sind es mehr als 20 %, muss ein Sozialplan erstellt werden. Und sie müssen drei Schwerbehinderte beschäftigen.

Ab 70 Leuten sind es vier, aber 90 fünf Schwerbehinderte.

Ab 101 Mitarbeitern wächst der Betriebsrat auf sieben Leute. Ein Wirtschaftsausschuss muss gebildet und ein Sanitätsraum eingerichtet werden.

Ab 200 Arbeitskräften müssen Sie einen Betriebsrat freistellen.

Ab 201 Mitarbeitern wächst die Arbeitnehmervertretung auf neun Mitglieder

Ab 401 sind es 11.

Ab 501 Mitarbeitern werden zwei Betriebsräte freigestellt,

ab 701 umfasst der Betriebsrat 13 Mitglieder,

ab 901 Mitarbeiter müssen Sie drei Arbeitnehmervertreter freistellen und ab 1001 Arbeitskräften wächst der Betriebsrat auf 15 Leute.

Themen:

Mitarbeiter Arbeitgeber

Verwandte Beiträge