21 Jul 2016

Arbeitsverträge: Kleine Checkliste zum Falschmachen

Ärgerlicherweise rächen sich Fehler im Arbeitsvertrag oft erst nach vielen Jahren – wenn es zum Konflikt kommt. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, häufige Fehler bei der Einstellung zu vermeiden.

Ärgerlicherweise rächen sich Fehler im Arbeitsvertrag oft erst nach vielen Jahren – wenn es zum Konflikt kommt.

  1. Wenn gar kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde, gelten die gesetzlichen Klauseln – die für  Arbeitgeber diverse Nachteile haben können.
  2. Wenn absolute Basics fehlen (Namen, Anschriften, Rechtsform, Funktion des Unterzeichners, dieser ist nicht vertretungsbefugt), ist dieser Arbeitsvertrag wohl gar nicht zustande gekommen – dann gilt Punkt 1.
  3. Nur wenn die Probezeit explizit vereinbart wurde, kann bis zu sechs Monate lang mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  4. Bei einer sogenannten Versetzungsklausel muss sichergestellt sein, dass die vom Chef zugewiesene neue Aufgabe der aktuellen Tätigkeitsbeschreibung gleichwertig ist. Und ohne Versetzungsvorbehalt ist eine einseitige Versetzung an einen anderen Ort oder Aufgabenbereich gar nicht möglich.
  5. Eine pauschale Überstundenregelung  („mit Gehalt abgegolten“)  ist regelmäßig unwirksam. Dann kann der Arbeitnehmer für drei Jahre rückwirkend die Nachzahlung fordern.
  6. Und das sogar nach dem Ausscheiden, wenn keine vertragliche Ausschlussfrist vereinbart wurde.
  7. Bei freiwilligen Sonderzahlungen müssen die Voraussetzung für deren Streichung genannt werden – sonst kann der Arbeitgeber sie nie mehr kippen.
  8. Wenn ein Wettbewerbsverbot fehlt, bilden Sie unter Umständen Ihren eigenen Wettbewerber aus.
  9. Schon deshalb sollten auch Nebentätigkeiten meldepflichtig sein.
  10. Ein Formulararbeitsvertrag (Mustervertrag) unterliegt der so genannten AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Was bedeutet: Jede Klausel, die gegen geltendes AGB-Recht verstößt, ist unwirksam. Daran scheitern viele Regelungen, die Sie als Arbeitgeber vielleicht attraktiv fänden. Ein Beispiele ist Punkt 4.

Fazit: Es lohnt sich durchaus, Musterarbeitsverträge vom Anwalt prüfen zu lassen. Wenn Sie ihn stattdessen später vor dem Arbeitsgericht brauchen, wird er mehr Geld verlangen.

Themen:

Arbeitsvertrag Mitarbeiter

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