26 Jan 2017

Betriebsrat: Gewinnen Sie Perspektive

Früher oder später wird in den meisten wachsenden Unternehmen ein Betriebsrat gegründet. Wenn Sie eine lebendige, diskussionsoffene Unternehmenskultur fördern, wird das wahrscheinlich eher später geschehen. In jedem Fall profitieren Chefs davon, wenn sie die Rechte des Betriebsrats kennen - und das Bumerang-Risiko von all zu autoritären Entscheidungen ...

Neulich haben wir uns schon einmal zum Umgang mit dem Betriebsrat geäußert. Aber das Thema hat noch ein paar Worte mehr verdient. Viele frischgebackene Brötchengeber denken viel zu spät über die Veränderungen nach, die mit der ersten Betriebsratswahl auf sie zukommen.

Dabei passt der Begriff Mitbestimmungsrecht durchaus: Irgendwann bestimmen Sie als Chef nicht mehr alles alleine. Mitbestimmungsrechte bieten dennoch Chancen und können dazu beitragen, dass Sie das Unternehmen dauerhaft erfolgreich führen.

Perspektive

In der Regel muss ein Unternehmen schon eine Weile existieren und eine bestimmte kritische Masse an Personal erreicht haben, bevor die Mitarbeiter die Betriebsratsgründung in Angriff nehmen. Doch wenn Ihr Gründungsprojekt auf Wachstum angelegt ist, kommt dieser Punkt irgendwann. Es lohnt sich, wenn Sie als Arbeitgeber schon vor Ihren Arbeitnehmern über die Betriebsratswahl und ihre möglichen Konsequenzen nachdenken.

Falls Sie sich zum ersten Mal mit dem Mitbestimmungsrecht auseinandersetzen, werden Sie sich vielleicht wundern, wie viel Ihr neuer Betriebsrat mitreden und mitbestimmen darf. Sie dagegen müssen nun auf einmal Informationen offenlegen, Entscheidungen abstimmen und verhandeln.

Falls die Betriebsratsgründung von heftigen Abwehrkämpfen der Geschäftsführung begleitet wird, beginnt die Zusammenarbeit natürlich mit einer Hypothek. Wenn Sie dagegen bisher schon eine offene Unternehmenskultur gepflegt haben, dann ändert sich in der Praxis gar nicht so viel – es wird nur offizieller.

Ein paar Anregungen:

  • Wie schön, wenn bestimmte, konfliktträchtige Dinge bereits lange vor der Wahl entschieden wurden und die Regelungen akzeptiert sind. Das macht Ihre Position einfacher. Ein Betriebsrat kann die lange vor seiner Gründung eingeführte Kleiderordnung natürlich wieder auf die Agenda setzten. Aber vielleicht ist sie mittlerweile längst Teil der Unternehmenskultur?
  • Gut, wenn potenzielle oder tatsächliche Konflikte mit der Belegschaft schon in der Zeit vor dem Betriebsrat halbwegs harmonisch geregelt werden. So entwickelt sich eine Dialogkultur, die Eskalationen viel unwahrscheinlicher macht. Nehmen wir an, die Mitarbeiter wünschten sich flexiblere Arbeitszeitregeln – und Sie haben damals reagiert. Dann haben Sie gleichzeitig unter Beweis gestellt, dass Sie an Dialog und pragmatischen Lösungen interessiert sind. Das prägt die Atmosphäre, auch wenn Sie solche Fragen nun mit gewählten Betriebsräten diskutieren.
  • Falls einige Arbeitnehmer früh in die Rolle als Sprachführer für die Kollegen hineinwachsen, muss das nicht schlecht sein. Durch gezieltes Zuhören und Ernstnehmen können Sie als Chef Mitarbeiter mit Weitblick fördern. So haben Sie nach der Wahl zum Betriebsrat dann schon eine Gesprächsebene – und Partner statt Gegner.

Unterschiedliche Arten von Rechten

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verleiht diesem Gremium eine ganze Reihe von Rechten. Man kann sie in drei Arten unterteilen:

  • Informationsrechte geben dem Betriebsrat Anspruch auf Auskünfte. Er kann zum Beispiel verlangen, dass Sie als Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf im Unternehmen feststellen und ihn darüber unterrichten.
  • Mitwirkungs- und Beratungsrechte sorgen dafür, dass der Betriebsrat nicht nur Informationen beanspruchen, sondern sich außerdem dazu äußern kann – allerdings nicht mitentscheiden. Das gilt zum Beispiel in Bezug auf Ihre Personal- und Investitionsplanung.
  • Mitbestimmungsrechte geben dem Betriebsrat Anspruch darauf, informiert zu werden und zuzustimmen – oder die Zustimmung zu verweigern. Solche Befugnisse verleihen den Arbeitnehmervertreter naturgemäß am meisten Einfluss.

Kurz gesagt

Ändern können Sie das Mitbestimmungsrecht als Arbeitgeber ohnehin nicht. Sehen Sie es lieber als Chance. Wenn der Betriebsrat zur Konfliktlösung und -vermeidung im Unternehmen beiträgt, ist das schließlich positiv.

Ein klug agierendes Management behält trotz der Mitbestimmungsreche in der Praxis viel von seinem Spielraum. Falls es von Anfang an Kontakte und Austausch zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeitern gibt, und es dabei eher sachlich als hierarchisch zugeht, dann wird der Übergang zur Betriebsratsphase kein kompletter Umsturz der Verhältnisse.

Wenn die Unternehmensführung vorausschauend und diskussionsoffen agiert, sehen die Mitarbeiter weniger Grund, einen Betriebsrat einzuführen. Die Gründung kostet Ihre Arbeitnehmer schließlich Mut, sie ist mit viel Aufwand und Unsicherheit verbunden. Erfolgreiche, zufriedene Mitarbeiter werden lieber arbeiten, als Betriebsrat zu spielen und sich freiwillig ins mittlere Management begeben.

Zum Schluss ein Hinweis: Mit diesem Beitrag starten wir eine kleine Serie, die wir in den nächsten Wochen locker unter andere Themen streuen. Zunächst sind mehr Informationen zu den verschiedenen Rechten geplant.

Themen:

Betriebsrat Unternehmen

Verwandte Beiträge