15 Jun 2017

Wie finanziere ich meine ersten Mitarbeiter/innen?

Solide Finanzierung entscheidet über Wohl und Wehe eines jeden geschäftlichen Vorhabens. Die Frage, woher das Geld für die ersten Mitarbeiter kommt, ist ein zentraler Aspekt gerade bei Gründungsprojekten. Dr. Stefan Borchert, freiberuflicher Unternehmensberater aus Senden bei Münster, gibt im ersten Beitrag einer kleinen Reihe zur Finanzierung junger Unternehmen Tipps zur Personalfinanzierung in der Wachstumsphase.

Einstellungen über kurzfristige Finanzmittel finanzieren?

Junge Unternehmen mit einer erfolgreichen Geschäftsidee stehen früher oder später vor der Frage, wie die für das Wachstum notwendige Einstellung von Mitarbeitern finanziert werden soll – der Cash-Flow alleine reicht dafür in der Regel zunächst (noch) nicht aus. Und anders als Investitionen in Anlagevermögen wie etwa Maschinen lassen sich Personalkosten nicht durch Investitionskredite mit langer Laufzeit oder durch Leasing über viele Jahre monetär strecken.

Deshalb werden Investitionen in Personal oft über kurzfristigere Betriebsmittelkredite oder gar aus dem Kontokorrentkredit bestritten, soweit diese von der Hausbank bewilligt wurden. So konkurrieren die Personalausgaben mit der Vorfinanzierung größerer Aufträge. Dieser Liquiditätsbedarf ist im Regelfall ja ebenfalls auf solche kurzfristigeren Finanzmittel angewiesen.

Alternativen: Risikokapital oder Darlehen

Start-ups können grundsätzlich zwei Finanzierungswege einschlagen, um es besser zu machen und in der Gründungs- oder Wachstumsphase auch den Kapitalbedarf für den Personalaufwand außerhalb des Cash-Flows aufzubringen (und nicht nur das Kapital für Investitionen ins Anlagevermögen):

  • eigenkapitalorientierte Finanzierung über Risikokapitalgeber (Business-Angels, Investoren, Private- oder Venture-Capital-Gesellschaften)
  • Fremdfinanzierung durch private bzw. öffentliche Darlehensgeber (Banken, Sparkassen, Förderbanken, andere Unternehmen etc.)

Beide Finanzierungsformen lassen sich auch kombinieren, dann liegt sogenanntes mezzanines Kapital als Mischform aus Eigen- und Fremdfinanzierung vor. Allerdings unterscheiden sich Zinssätze und Konditionen der beiden Finanzierungswege erheblich.

Ohne Rentabilitätsplanung kein Kapital

Für beide Wege gilt, dass der oder die Kapitalgeber vor der ersten Einstellung eine Rentabilitätsplanung mit Kapitaldienstrechnung sehen wollen, welche die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme belegt.

Bei der Finanzierung kommender Aufwendungen für neues Personal gilt dieser Grundsatz in besonderem Maße. Ein Finanzier wird nur dann den nötigen Kapitalbedarf für das personelle Wachstum bereitstellen, wenn das neue Personal nach der Einarbeitungszeit für eine höhere Produktivität sorgt, also zum Beispiel eine höhere Arbeitsleistung erbringt, die in zusätzlichem Umsatz bewertet wird und welche den erhöhten Personalaufwand übersteigt.

Variante 1: Risikokapital

Risikokapitalgesellschaften bieten jungen Unternehmen und Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen Kapital in zwei unterschiedlichen Formen an:

  • Eigenkapital gegen direkte Beteiligung durch Gesellschaftsanteile (nach § 271 HGB)
  • Mezzanines Kapital, häufig in Form stiller Beteiligungen (gemäß §§ 230 ff. HGB)

Das Geschäftsinteresse der Risikokapitalgeber bei Geschäftsbeteiligungen besteht in der Regel am Wertzuwachs der Geschäftsanteile. Sie sollen später veräußert werden, um die Gewinne zu realisieren. Für mezzanine Finanzierungen wird dagegen ein jährlicher Zins erhoben. In den ersten Jahren kann dieser auch gestundet werden.

Grundsätzlich ist Risikokapital teurer als ein Darlehen. Risikokapitalgeber tragen ein höheres Ausfallrisiko als Darlehensgeber, das gilt für beiden Formen der Risikokapitalfinanzierung. Grund dafür ist die Rangfolge im Insolvenzrecht. Im Falle einer Insolvenz wird sowohl Eigen- wie auch mezzanines Kapital erst nachrangig nach dem Fremdkapital der Darlehensgeber bedient, also nur mit den dann noch zur Verfügung stehenden Mitteln, soweit überhaupt vorhanden.

Dieses höhere Risiko zwingt den Risikokapitalgeber dazu, sich mit dem Geschäftsmodell deutlich intensiver zu beschäftigen. Im Gegenzug verlangt er im Vergleich zum Darlehensgeber mehr – einen größeren Veräußerungsgewinn für die Geschäftsanteile oder einen deutlich höheren Zins auf das zur Verfügung gestellte Kapital. Der Mezzanin-Zins kann auch im derzeitigen Zinstief immer noch bei mehr als 7 Prozent p.a. liegen. Das gilt selbst für einen öffentlichen Risikokapitalgeber wie den Mikromezzaninfonds.

Variante 2: Darlehen/Fremdkapital

Banken gewähren klassisches Fremdkapital, in Form eigener oder durch öffentliche Institutionen wie die KfW geförderter Kredite. Diese werden auf Basis eines Darlehensvertrages gewährt, der die Einzelheiten regelt: die exakte Laufzeit, eine mögliche tilgungsfreie Zeit, die Tilgungsraten und natürlich den jährlichen Zins. Wie erwähnt fällt der Zinssatz eines Förderkredites wie auch eines Hausbankkredits in der Regel günstiger aus als der Zins für mezzanines (Risiko-) Kapital.

Aber auch diese Finanzierungsform hat eine mögliche Schattenseite: Ob Hausbank- oder Förderkredit, das junge Unternehmen muss mindestens Eigenkapital beziehungsweise Sicherheiten im Umfang von etwa 15 bis 20 Prozent stellen können.

Wenn das Eigenkapital oder sonstige eigene Sicherheiten diese Quote erreicht, bieten Förderkredite gegenüber den Hausbankkrediten oft einen doppelten Vorteil. Ihr Fördercharakter drückt sich nicht nur in günstigeren Zinsen aus, oft stellt die öffentliche Hand dazu auch ergänzende Sicherheiten bereit.

Falls ein junges Unternehmen, das Kapital für personelles Wachstum sucht, jedoch keine oder nur geringe Sicherheiten bereitstellen kann, ist der Bankkredit in aller Regel keine Option. Dann bleibt nur die Hoffnung, einen Risikokapitalgeber zu finden, der sich vom Wachstumskurs überzeugen lässt – oder man verschiebt die zusätzlichen Einstellungen so lange, bis genügend Eigenkapital angespart wurde oder ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.

Die zeitliche Perspektive

Bankkredite für die Einstellung von Mitarbeitern werden tendenziell nur maximal mittelfristig gewährt – in der Regel nur für etwa ein bis fünf Jahre. Mit einem Risikokapitalgeber können dagegen auch längere Laufzeiten für mezzanines Kapital vereinbart werden. Das gilt besonders dann, wenn das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innovativ und das Geschäftsmodell insgesamt wirklich attraktiv ist.

Über den Autor

Diplom-Kaufmann Dr. Stefan Borchert berät seit 2004 Gründer/innen und junge wie etablierte Unternehmen zu Themen der strategischen Geschäftsplanung wie Wachstum, Nachfolge, Finanzierung und Fachkräftesicherung. Das Spektrum seiner Mandanten reicht von Unternehmen mit einem bis zu 250 Mitarbeitern und schließt fast alle Branchen ein, mit einem Schwerpunkt auf Dienstleistern, Freien Berufen und Bau/Handwerkern.

Themen:

Unternehmen Arbeitgeber

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