Alte und neue Tätigkeitsschlüssel in den Meldungen zur Sozialversicherung

Dezember 2010 - Der Tätigkeitsschlüssel ist in jeder Meldung zur Sozialversicherung einzutragen (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV). Er enthält verschlüsselte Angaben über die Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb, die in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit einfließen.

Der Tätigkeitsschlüssel ist in jeder Meldung zur Sozialversicherung einzutragen (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV). Er enthält verschlüsselte Angaben über die Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb, die in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit einfließen.

Der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wird seit Beginn des im Januar 1973 eingeführten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung verwendet. Die letzte redaktionelle Überarbeitung des Tätigkeitsschlüssels erfolgte mit der Veröffentlichung des aktualisierten Schlüsselverzeichnisses 2003.

Ab 1.12.2011 wird der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2003) durch einen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) ersetzt.

Die Struktur des neuen Tätigkeitsschlüssels steht bereits fest, sodass die Arbeitgeber schon jetzt die neuen Angaben in den Personalstammdaten hinterlegen können. Die Bestimmung des neuen Tätigkeitsschlüssels für die beschäftigten Arbeitnehmer sollte rechtzeitig erfolgen, da mit entsprechenden Softwarelösungen nur etwa 5% aller Beschäftigungsverhältnisse eindeutig und automatisch umgestellt werden können.

Im Folgenden erhalten Sie einen vergleichenden Überblick zur Struktur des bisherigen fünfstelligen und des neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssels.

Fünfstelliger Tätigkeitsschlüssel (TS 2003)

Der fünfstellige Schlüssel besteht aus:

Stelle 1 bis 3 Ausgeübte Tätigkeit (Feld A)
Stelle 4 Stellung im Beruf (Feld B1)
Stelle 5 Art der Ausbildung (Feld B2)

Stelle 1 bis 3 – Ausgeübte Tätigkeit (Feld A)

Die Schlüsselzahlen für die ausgeübte Tätigkeit sind dem amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Für die ausgeübte Tätigkeit sind 350 verschiedene Schlüssel gültig.

Stelle 4 – Stellung im Beruf (Feld B1)

Die Stellung im Beruf wird mit den Ziffern 0 bis 9 verschlüsselt dargestellt.

0 Auszubildende (Lehrling, Praktikant u.a.)
1 Arbeiter, die nicht Facharbeiter sind
2 Arbeiter, die als Facharbeiter tätig sind
3 Meister, Poliere (Arbeiter oder Angestellte)
4 Angestellte, soweit nicht zu „3“ gehörend
7 Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende
8 Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 18 Stunden
9 Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 18 Stunden und mehr, aber nicht vollzeitbeschäftigt



Stelle – Art der Ausbildung (Feld B2)

Für die Angaben zur Art der Ausbildung sind die Ziffern 1 bis 7 vorgesehen.

  Volksschule/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
1 – ohne abgeschlossene Berufsausbildung
2 – mit abgeschlossener Berufsausbildung
  Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden)
3 – ohne abgeschlossene Berufsausbildung
4 – mit abgeschlossener Berufsausbildung
5 Abschluss einer höheren Fachschule oder Fachhochschule
6 Hochschul-/Universitätsabschluss (einschl. des Abschlusses an Akademien mit Hochschulcharakter)
7 Ausbildung unbekannt (Angabe nicht möglich)

 

Wichtig:
Für alle Meldungen bis zum 30.11.2011 ist ausschließlich der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2003) zu verwenden

Neunstelliger Schlüssel (TS 2010)

Der neunstellige Schlüssel besteht aus:

Stelle 1 bis 5 Ausgeübte Tätigkeit (Feld AT) Stelle 6 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Feld AS)
Stelle 7 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Feld BA)
Stelle 8 Arbeitnehmerüberlassung (Feld AÜ)
Stelle 9 Vertragsform (Feld VF)

Stelle 1 bis 5 – Ausgeübte Tätigkeit (Feld AT)

Maßgebend ist die im aktuellen Beschäftigungsverhältnis ausgeübte Tätigkeit. Die jetzige Tätigkeit ist auch dann maßgebend, wenn diese vom erlernten Beruf abweicht oder wenn früher ein anderer Beruf ausgeübt worden ist. Auszubildende, Praktikanten usw. werden mit der Tätigkeit verschlüsselt, die sie mit ihrer Ausbildung anstreben bzw. in der sie das Praktikum absolvieren.

Die Schlüsselzahlen für die ausgeübte Tätigkeit sind dem amtlichen Schlüsselverzeichnis 2010 der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Für die ausgeübte Tätigkeit sind 1286 gültige Schlüssel (TS 2010) vorgesehen.

Dabei erfolgt die Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010) nach folgender Struktur:

0 Militärberufe
1 Natur-, Land-, Tier- und Forstwirtschaft
2 Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung
3 Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik
4 Naturwissenschaft, Geografie und Informatik
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
6 Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus
7 Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung
8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung
9 Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung

Stelle 6 – Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Feld AS)

Als Schulabschluss gilt der Besuch einer Schule mit erfolgreichem Abschluss der Prüfungen. Der Schulbesuch allein ist nicht ausreichend. 
Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:

1 ohne Schulabschluss
2 Haupt-/Volksschulabschluss
3 mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 Abitur/Fachabitur
5 Abschluss unbekannt

Die Schlüsselzahl 9 sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zum Schulabschluss vorliegen. Bei Unsicherheit zwischen Alternativen ist auf jeden Fall eine der Alternativen zu wählen.

Stelle 7 – Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Feld BA)

Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:

1 ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 Abschluss einer anerkannten Berufsausbil-dung
3 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 Bachelor
5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6 Promotion
9 Abschluss unbekannt

Die Schlüsselzahl 9 sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zum Ausbildungsabschluss vorliegen. Bei Unsicherheit zwischen Alternativen ist auf jeden Fall eine der Alternativen zu wählen.

Stelle 8 – Arbeitnehmerüberlassung (Feld AÜ)

Die Frage, ob der Beschäftigte in einem Zeitarbeitsverhältnis beschäftigt wird, ist mit einer der beiden Schlüsselzahlen zu beantworten:

1 nein
2 ja

Betriebe, die keine Arbeitnehmer überlassen, können jeden Beschäftigten mit 1 = nein verschlüsseln. Betriebe mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung verschlüsseln nur das überlassene Personal mit 2 = ja. Das Stammpersonal (z.B. in der Verwaltung) wird mit 1 = nein verschlüsselt.

Stelle 9 – Vertragsform (VF)

Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Vollzeit- oder um eine Teilzeitbeschäftigung handelt. Als teilzeitbeschäftigt gilt jeder Arbeitnehmer, der nicht Vollzeitbeschäftigt ist.
Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind Beschäftigungs- und Freistellungsphase durchgängig als Vollzeit zu verschlüsseln. Das ist für die statistische Abgrenzung zum Teilzeitmodell erforderlich. Die Arbeitszeit im Teilzeitmodell ist dann durchgängig als Teilzeit zu kennzeichnen.

Außerdem ist zu unterscheiden, ob es sich um ein befristetes oder um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis handelt.

Eine unbefristete Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Ausnahme: Wird im Rahmen einer Altersteilzeit das Ende der Beschäftigung vereinbart, gilt diese Beschäftigung ebenfalls als unbefristet. 

Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:

1 Vollzeit, unbefristet
2 Teilzeit, unbefristet
3 Vollzeit, befristet
4 Teilzeit, befristet

 

Wichtig:
Der neunstellige Schlüssel ist ab 1.12.2011 bei allen Meldungen zur Sozialversicherung zu verwenden

• bei Anmeldungen, wenn der Meldezeitraum nach dem 30.11.2011 beginnt,

• bei Entgeltmeldungen (Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen), wenn der Meldezeitraum nach dem 30.11.2011 endet.

 

Praxishinweis:
Der neue Tätigkeitsschlüssel kann online unter http://bns-ts.arbeitsagentur.de ermittelt werden.

 

Erfahren Sie mehr zu Arbeitszeitkonten - das Wichtigste für Arbeitgeber im Überblick.

Kategorie

Steuern, Bescheinigungen und Rechtliches

Themen:

Sozialversicherung Versicherungen

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