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18. Dezember 2018
3 Min. Lesezeit
Steuern
Mitarbeiter

Halber Listenpreis Elektroautos

Ab nächstem Jahr wird der geldwerte Vorteil der Privatnutzung bei E-Geschäftswagen nur noch mit einem halben Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. So will es die Bundesregierung.

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Statt einem Prozent des Bruttolistenpreises im Monat muss der geplanten Regelung zufolge nur noch ein halbes Prozent versteuert werden. Der Steuersatz wird damit halbiert. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Firmenwagen um ein Elektro- und Hybridfahrzeug handelt und dieses zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast wird.

Pauschale Versteuerung bei E-Firmenwagen wird deutlich günstiger

Von der Neuregelung werden Arbeitnehmer profitieren, die ihren Firmenwagen auch privat nutzen können. Auf diesen geldwerten Vorteil muss der Mitarbeiter Einkommensteuer bezahlen, die nach einer von zwei Methoden ermittelt wird, per Fahrtenbuchmethode oder Ein-Prozent-Regelung.Die Ein-Prozent-Regelung ist dabei schon aufgrund des geringeren Aufwands populärer, in vielen Fällen ist sie auch günstiger. Arbeitnehmer mit neuem E-Dienstwagen können voraussichtlich ab nächstem Jahr dann noch mehr Steuern sparen.

Erfahren Sie mehr zu lohnsteuerfreien Leistungen und Vergüngstigungen.

Das Ziel: mehr Schub für den E-Auto-Absatz

Gerade Firmenwagen machen bereits jetzt fast die Hälfte aller Neuzulassungen bei den Elektrofahrzeugen aus. Allerdings sind Elektroautos nach wie vor deutlich teurer als Benzin- und Dieselfahrzeuge. Während ein VW Golf 1.2 TSI für rund 24.000 Euro (Grundpreis) zu haben ist, muss man für den VW e-Golf schon rund 35.000 Euro auf den Ladentisch legen. Ein Tesla kostet sogar rund 94.000 Euro. Dazu kommen die eingeschränkte Reichweite und ein weiterhin lückenhaftes Netz an Ladestationen.Die Änderung soll die eher schleppende Nachfrage nach Elektroautos ankurbeln. Das Kalkül hinter der Reform: Wenn es gelingt, den E-Mobil-Anteil an den Fahrzeug-Flotten der Unternehmen zu steigern, wird sich dies über den Gebrauchtwagenmarkt mittelfristig auch auf die Privat-Kfz auswirken.

Vergleichsrechnung

Angenommen, der Mitarbeiter darf seinen Dienstwagen auch privat fahren. Sein Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 20 Kilometer. Er verdient derzeit 3.000 Euro brutto. Der Arbeitnehmer hat die Wahl zwischen einem VW Golf 1.2 TSI und einem VW e-Golf.

Zulassung Diesel-Fahrzeug im Jahr 2018:

Listenpreis für den VW Golf 1.2 TSI (Grundpreis)

24.000 Euro

1 % des Listenpreises (als geldwerter Vorteil zu versteuern, ohne Berücksichtigung der Fahrt von Wohnung zur Arbeitsstätte)

240 Euro

Zulassung des E-Autos noch im Jahr 2018:

(Minderung des Bruttopreises um Batteriekosten gemäß den aktuell geltenden Regeln zur E-Mobilität)          

Listenpreis für den VW e-Golf

35.000 Euro

Batteriekapazität

35,8 kWh

Minderung (250 x 35,8)

8950 Euro

35.000 - 6.325 Euro

28.675 Euro

abgerundet

28.600 Euro

monatlich zu versteuern

286 Euro

Zulassung des E-Autos im Jahr 2019:

Ab dem Jahr 2019 wird gemäß der geplanten Änderung die Berechnung des geldwerten Vorteils bei E-Autos deutlich einfacher. Dann kann einfach der halbe Bruttolistenpreis für die Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden. Der Wert der Batteriekapazität ist nicht mehr notwendig.

Listenpreis für den VW e-Golf

35.000 Euro

50 % des Listenpreises (abgerundet)

17.500 Euro

monatlich zu versteuern

175 Euro

Erfahren Sie mehr zur Elektromobilität aus Sicht der Lohnabrechnung und zum geldwerten Vorteil bei Privatnutzung firmeneigener Elektrofahrzeuge.

Förderung vor allem für Schwergewichte?

Es gibt durchaus auch Kritik an den Plänen der Regierung. Umweltverbände kritisieren, dass Unternehmen und Mitarbeiter von der neuen Regelung um so mehr profitieren, je teurer und damit größer und PS-stärker die E-Autos und Hybridfahrzeuge der Dienstwagenflotte ausfallen. Die Änderung könnte sich damit als Absatzprogramm für schwere, wenig umweltfreundliche Hybrid-SUVs entpuppen, so die Befürchtung.