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30. April 2025
4 Min. Lesezeit

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Die Lohnabrechnung spielt für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer eine wichtige Rolle, doch ihre Inhalte sind alles andere als selbsterklärend. Hier reihen sich zahlreiche Kürzel und Abkürzungen aneinander, die für viele Beschäftigte und selbst für erfahrene HR-Fachkräfte nicht immer verständlich sind. Dabei lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Die Abkürzungen geben wichtige Hinweise auf Abzüge, Zuschläge oder gesetzliche Grundlagen und sind für die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung unerlässlich. Umso wichtiger ist es, die Bedeutung dieser Kürzel zu kennen und richtig einzuordnen. Wir werfen einen Blick auf die gängigsten Kürzel und klären die Bedeutung der oftmals diffusen „LSGZ“-Abkürzung auf der Lohnabrechnung.

Die Lohnabrechnung und ihre Abkürzungen im Detail

Die Lohnabrechnung dokumentiert die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, zeigt die Höhe des Brutto- und Nettogehalts und fungiert zugleich als wichtiger Einkommensnachweis für verschiedene Zwecke wie die Wohnungssuche, Kreditvergabe oder die jährliche Steuererklärung. Der auf den ersten Blick undurchsichtige Aufbau ist darauf zurückzuführen, dass hier zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Angaben gebündelt werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen das Bruttogehalt, die einzelnen Abzüge vom Bruttolohn wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Hinzu kommen Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Sachbezügen, Zuschlägen oder auch Einmalzahlungen.

Jede dieser Positionen bringt eigene Abkürzungen mit sich, was den Überblick erschweren kann. Allerdings erfüllt die Lohnabrechnung eine wichtige Funktion – sie schafft Transparenz über die Zusammensetzung des Nettoentgelts, dient als Einkommensnachweis und ist Grundlage für viele weitere Prozesse. Sich im Rahmen einer Erklärung zur Lohnabrechnung genauer zu informieren, lohnt sich also – gerade dann, wenn dir Abkürzungen wie LSGZ auf der Lohnabrechnung nicht geläufig sind.

LSGZ – was steckt hinter der Abkürzung auf der Lohnabrechnung?

Was bedeutet LSGZ? Die Abkürzung LSGZ auf der Lohnabrechnung steht für „Lohnsteuerpflichtig, Sozialversicherungspflichtig, Gesamtbruttorelevant, Zusatzversorgungspflichtig“. Die Kennzeichnung findet sich typischerweise neben den einzelnen Gehaltsbestandteilen und gibt Aufschluss über deren steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung.

  • Lohnsteuerpflichtig (L): Der betreffende Betrag wird bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt. Das bedeutet, dass dieser Entgeltbestandteil versteuert wird – er erhöht das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des Mitarbeitenden.

  • Sozialversicherungspflichtig (S): Hiermit wird gekennzeichnet, dass für diesen Gehaltsbestandteil Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichten sind.

  • Gesamtbruttorelevant (G): Dieser Indikator weist darauf hin, dass der Betrag in die Berechnung des Gesamtbruttos einfließt, welches die Grundlage für weitere Berechnungen wie z. B. Sonderzahlungen in der Lohnabrechnung oder Urlaubsgeld bildet.

  • Zusatzversorgungspflichtig (Z): Dies bedeutet, dass der Betrag für die Berechnung von Beiträgen zu einer betrieblichen Altersvorsorge oder anderen Zusatzversorgungssystemen relevant ist.

Das Abkürzung LSGZ dient auf der Lohnabrechnung als Sammelbegriff, um auf einen Blick zu kennzeichnen, dass ein Entgeltbestandteil in vollem Umfang allen gesetzlichen Abzügen unterliegt – und zwar in sämtlichen relevanten Bereichen. Für Personalverantwortliche ist dies eine wichtige Information zur korrekten Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie zur Einhaltung tariflicher Vorgaben im Bereich der Zusatzversorgung.

Weitere wichtige Abkürzungen auf der Lohnabrechnung

Neben der Abkürzung LSGZ gibt es auf der Lohnabrechnung eine breite Vielfalt weiterer Kürzel, die für die korrekte Interpretation derselben ebenfalls wichtig sind. Sie betreffen unter anderem die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung einzelner Entgeltbestandteile sowie deren Einordnung in die Berechnungsgrundlagen.

  • LSt oder LSTL (Lohnsteuer): Bezeichnet den vom Arbeitgeber einbehaltenen und an das Finanzamt abgeführten Betrag der Einkommensteuer auf das Arbeitsentgelt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers.

  • SV (Sozialversicherung): Dieser Sammelbegriff umfasst alle Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Dazu gehören die Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV). Diese Beiträge werden prozentual vom Bruttogehalt berechnet und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

  • SBRL (Steuerbrutto): Bezeichnet das steuerpflichtige Bruttoeinkommen, also den Teil des Bruttogehalts, der der Besteuerung unterliegt. Es kann vom Gesamtbrutto abweichen, wenn bestimmte Gehaltsbestandteile steuerfrei sind.

  • ZVEG (Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt): Dieser Betrag dient als Bemessungsgrundlage für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Es zeigt an, welcher Teil des Gehalts für die Berechnung von Beiträgen zu Zusatzversorgungssystemen herangezogen wird.

  • VL oder VLAG (Vermögenswirksame Leistungen): Hierbei handelt es sich um Zahlungen des Arbeitgebers in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers. Diese Leistungen dienen der Vermögensbildung und werden oft als zusätzliche betriebliche Sozialleistung gewährt.

  • StKl (Steuerklasse): Die Steuerklasse ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der Lohnsteuer. Sie richtet sich nach dem Familienstand und weiteren persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers.

  • KiSt (Kirchensteuer): Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Lohnsteuer erhoben und nur von Mitgliedern steuererhebungsberechtigter Religionsgemeinschaften entrichtet. Auf der Gehaltsabrechnung erscheint sie als separater Posten und wird wie die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

LSGZ & weitere Abkürzungen auf der Lohnabrechnung – so behältst du den Überblick

Die Vielzahl an Kürzeln auf der Lohnabrechnung macht deutlich: Auch wenn jedes einzelne Kürzel seine Berechtigung hat, entsteht schnell ein unübersichtliches Gesamtbild. Hier den Überblick zu behalten, kann für HR-Fachkräfte zur Herausforderung werden. Was hier Abhilfe schafft, ist eine digitale Lohnabrechnung. Lösungen wie die Paychex Europe Payroll bündeln alle relevanten Daten an einem zentralen Ort und ermöglichen den strukturierten Zugriff auf jede einzelne Abrechnung. Eine moderne Lohnabrechnung vereinfacht den Verwaltungsalltag und sorgt dafür, dass selbst kryptische Kürzel wie LSGZ auf der Gehaltsabrechnung nachvollziehbar und transparent bleiben.