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22. November 2024
5 Min. Lesezeit

Entgelttransparenzgesetz: mehr Fairness im Lohnsektor

Gesetze

Das Entgelttransparenzgesetz und der damit verbundene Auskunftsanspruch

Jahrelang galt es am Arbeitsplatz, nicht über das jeweilige Gehalt zu sprechen. Seit diese Tabus jedoch weggebrochen sind, ist vor allem eines deutlich geworden – dass Frauen teilweise weniger Geld für die gleiche Leistung bekommen als Männer.

Für die Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes berief man sichauf Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sicherstellt. Durch die erhöhte Transparenz wird auch Arbeitnehmern die Chance gegeben, auf ungerechte Behandlung aufmerksam zu machen.

Die zentralen Elemente des Gesetzes sind der Auskunftsanspruch, die Berichtspflicht für größere Unternehmen und die freiwillige Entgeltüberprüfung. Zur Prüfung dürfen in solchen Fällen natürlich auch Lohnabrechnungen genutzt werden und sollten Sie bei diesen Hilfe benötigen, dann helfen wir von Paychex Ihnen gern weiter, denn wir machen das Outsourcing Ihrer Gehaltsabrechnung möglich, unkompliziert und sicher.

Gehaltstransparenz ist nun per Gesetz festgehalten, doch was geht damit konkret einher und wie sieht die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis aus? Im Fokus des Entgelttransparenzgesetzes steht zunächst der sogenannte Auskunftsanspruch. Gemäß § 10 EntgTranspG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Auskunft über die Gehaltsstrukturen ihres Unternehmens zu erhalten.

Dieser Anspruch richtet sich an Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten und zielt darauf ab, Transparenz bei der Gehaltsfestlegung zu schaffen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Auskunftsanspruch vor allem dann zu, wenn die Vermutung besteht, dass ein Arbeitnehmer aufgrund des Geschlechts weniger Geld bekommt.

Folgende Informationen dürfen dank des Entgelttransparenzgesetzes erfragt werden:

  • Die durchschnittliche Bruttovergütung der Kolleginnen und Kollegen des anderen Geschlechts in einer vergleichbaren Position.

  • Die Kriterien und Verfahren, die zur Festlegung der Vergütung herangezogen werden.

Als erfahrener Dienstleister können wir Sie mit der Paychex Lohnabrechnung und unserem HR Management unterstützen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Vor der Einführung des Gesetzes befürchtete mancher Arbeitgeber, dass es für Schwierigkeiten im firmeninternen Umfeld sorgen würde. Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Entgelttransparenz einige Vorteile mit sich bringt, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommen. Für Arbeitgeber bietet das Gesetz die Chance, eine moderne Unternehmenskultur zu etablieren, die auf Fairness und Transparenz basiert,während Arbeitnehmer durch faire Behandlung zufriedener und produktiver sind.

Vorteile für Arbeitnehmer im Zuge des Entgelttransparenzgesetzes:

  • Einblick in die Gehaltsstrukturen und mögliche Diskriminierung;

  • Stärkung des Vertrauens in die Fairness des Arbeitgebers;

  • Rechtliche Grundlage, um Ungleichbehandlung anzufechten;

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Verbesserung der Arbeitgebermarke durch transparente Gehaltsstrukturen;

  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung;

  • Vermeidung rechtlicher Konflikte durch frühzeitige Anpassungen

Wie ist bei einer Anfrage auf Auskunft zu reagieren?

Seit dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes können Arbeitnehmer eine Auskunft über den Lohn anderer Mitarbeiter verlangen. Laut § 11 EntgTranspG hat der Arbeitgeber bis zu drei Monate Zeit, die Anfrage zu beantworten. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Daten anonymisiert dargestellt werden, um den Datenschutz der Beschäftigten zu wahren.

Zudem müssen Arbeitgeber regelmäßig nachweisen, dass ihre Löhne diskriminierungsfrei sind. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher von Vorteil. Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie Ihre Lohnabrechnungen einem Dienstleister wie Paychex überlassen. Wir helfen Ihnen auch dabei Änderung in Lohnabrechnungen schnell und zuverlässig anzupassen.

Berichtspflicht für große Unternehmen: Entgelttransparenz fördern

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die gemäß Handelsrecht zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, unterliegen zusätzlichen Berichtspflichten. Gemäß §§ 21 und 22 des Entgelttransparenzgesetzesmüssen sie über ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und ihre Entgeltstrukturen berichten. Diese Berichte werden öffentlich zugänglich gemacht, etwa über den Lagebericht.

Essenzielle Punkte dieser Berichte sind:

  • Eine Analyse der bestehenden Entgeltstrukturen im Unternehmen;

  • Angaben zu Maßnahmen, die unternommen werden, um die Lohngleichheit zu fördern;

  • Dokumentationen über Fortschritte bei der Beseitigung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede;

Diese Berichte dienen nicht nur der internen Analyse, sondern stellen auch eine Form der externen Kontrolle dar. Unternehmen, die weiterhin für den Arbeitsmarkt attraktiv bleiben wollen, sollten diese Berichte des Entgelttransparenzgesetzes nutzen, um potenziellen Arbeitnehmern zu beweisen, dass sie sich für Gleichberechtigung einsetzen.

Regelmäßige Entgeltüberprüfung: Freiwillige Maßnahme mit großer Wirkung

Neben dem Auskunftsanspruch und den Berichtspflichten sieht das Entgelttransparenzgesetz in § 17 EntgTranspG vor, dass Arbeitgeber ihre Entgeltstrukturen regelmäßig überprüfen. Diese Maßnahme ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen, um Diskriminierung frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Eine solche Überprüfung kann mithilfe von Tools wie dem Logib-D-Tool erfolgen, das speziell zur Analyse von Gehaltsstrukturen entwickelt wurde. Hier werden objektive Kriterien benutzt wie etwa Berufserfahrung, Qualifikation und Position, um Gehälter zu vergleichen und Diskriminierung so frühzeitig zu erkennen.

Diese Prüfung entspricht nicht nur den Vorstellungen und Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes, sondern hilft auch Ihnen dabei, das Vertrauen in Ihr Unternehmen zu stärken.

Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes

Obwohl das Entgelttransparenzgesetz eine Vielzahl von Vorteilen bietet, stehen Unternehmen bei der Umsetzung vor einigen Herausforderungen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand, insbesondere durch die Bearbeitung von Auskunftsanfragen und die Erstellung von Berichten, erfordert Zeit und Ressourcen. Auch kleine Unternehmen, die nicht in der Pflicht sind, einen Bericht zu erstellen, können durch das Entgelttransparenzgesetz durch ihre Mitarbeiter hinterfragt werden.

Ein weiteres Problem, welches im Zuge des Entgelttransparenzgesetzes aufgetreten ist, ist die Wahrung des Datenschutzes. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Antworten auf Auskunftsanfragen keine Rückschlüsse auf individuelle Gehälter zulassen. Gleichzeitig darf die Transparenz nicht dazu führen, dass das Betriebsklima durch Neiddebatten belastet wird.

Im Umgang mit dem Entgelttransparenzgesetz ist daher Professionalität und Fingerspitzengefühl gefragt. Als Dienstleister können wir Ihnen die Last von den Schultern nehmen. Geben Sie Ihre Lohnabrechnungen in unsere Hände und wir kümmern uns um eine korrekte Bearbeitung eben dieser. Von SNF-Zuschlägen bis zur Auszahlung von Überstunden – wir von Paychex sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Das Entgelttransparenzgesetz effizient umsetzen

Mit dem Entgelttransparenzgesetz wird ein wichtiger Schritt gegen geschlechterspezifische Diskriminierung getan. Zudem gibt es Arbeitnehmern die Möglichkeit, gezielt gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen.

Für Arbeitgeber bedeutet das Entgelttransparenzgesetz zunächst mehr Arbeit, aber auch für sie lohnt es sich, Gehälter anzupassen und zu überprüfen. Faire Löhne steigern die Zufriedenheit der Arbeitnehmer signifikant und sorgen so für ein angenehmes Arbeitsumfeld.

Wir bei Paychex unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gern, indem wir Ihnen Ihre Lohnabrechnung abnehmen. Bei uns funktioniert Ihre Lohnabrechnung durch Cloud-Einbindung. So wird die Erstellung sogar noch einfacher. Mit einer gelungenen Planung und einem strukturierten Vorgehen wird das Entgelttransparenzgesetz auch für Ihr Unternehmen kein Problem darstellen.