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DaBPV

Datenaustausch-Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung

Das neue „Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung“ (DaBPV) ist ab Juli 2025 Pflicht. Arbeitgeber müssen die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder elektronisch übermitteln – sicher, datenschutzkonform und automatisiert.

Neues gesetzliches DaBPV-Verfahren ab 07/2025
Neues verpflichtendes Datenaustauschverfahren (DaBPV) zur Pflegebeitragsdifferenzierung ab Juli 2025

seit dem 1. Juli 2023 erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % pro Kind – maximal jedoch 1 % – auf den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

In der Übergangsfrist bis 30.06.2025 gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren.

Ab dem 1. Juli 2025 tritt das neue, verpflichtende Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV) in Kraft.

Arbeitgeber sind somit gesetzlich verpflichtet, die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder Ihrer Arbeitnehmer ab 01.07.2025 elektronisch über ein Abonnementverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzufragen

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitnehmer richten wir ein sogenanntes Abruf-Abo ein, über das künftig automatisch die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hinterlegten Kinderdaten elektronisch übermittelt werden

Hierfür ist die Steuer-ID des Arbeitnehmers zwingend erforderlich.

Liegen die DaBPV-Daten zum Zeitpunkt der Lohnabrechnung noch nicht vor, erfolgt diese zunächst ohne Berücksichtigung eines möglichen Beitragsabschlags. Sobald die entsprechenden Informationen vorliegen, nehmen wir eine rückwirkende Korrektur der betroffenen Abrechnungszeiträume vor.

Was gilt bei Kindern, die steuerlich nicht erfasst, aber abschlagsberechtigt sind?

Arbeitgeber sind zur Prüfung der Nachweise über weitere Elterneigenschaften verpflichtet. Liegen Ihnen diese Nachweise durch Ihre Arbeitnehmer vor, übermitteln Sie uns bitte alle von Ihrem Arbeitnehmer nachgewiesenen Kinder. Entweder über die entsprechende Tabelle im digitalen Personalbüro oder unserer neuen Lohnsoftware Paychex Plus. Auch wenn diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt an uns übermittelt wurden.

Für die Vorbereitung, Prüfung und Einrichtung des Abruf-Abo berechnen wir Ihnen einmalig 7,- € pro im Juli 2025 beschäftigten Arbeitnehmer. Dies erfolgt auf Grundlage einer Mischkalkulation. Unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter betroffen ist oder nicht.

  • Eine Anleitung zum Erfassen von Kindern per DPB finden Sie hier in Kürze

  • Eine Anleitung zum Erfassen von Kindern in Paychex Plus finden Sie hier in Kürze

  • Weitere externe Information finden Sie hier in Kürze