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Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert: erleichterte Rekrutierung von Personal aus dem Ausland

Ab 2021 benötigen Arbeitgeber, die keinen Sitz in Deutschland haben, einen Bevollmächtigten. Unser neuster Blogbeitrag klärt Sie darüber auf, welche Funktion der Bevollmächtigte stellvertretend für das Unternehmen einnimmt und welche Aspekte diese neue Vorschrift sicherstellen soll.
Ab dem neuen Jahr müssen Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland einen Bevollmächtigten bestellen, wenn sie im Inland Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Dieser Bevollmächtigte ist dafür verantwortlich, dass die Entgeltunterlagen ordnungsgemäß geführt und archiviert werden. Für die Belange des Sozialversicherungswesens gilt der Firmen- oder Wohnsitz des Bevollmächtigten als Sitz des Arbeitgebers.
Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung und andere Kontrollorgane auch dann Zugriff auf Lohn- und Gehaltsunterlagen haben, wenn ein Arbeitgeber in Deutschland nicht präsent ist.
Die neue Regelung tritt zum 01.01.2021 in Kraft (dann als § 28f Abs. 1b SGB IV).
Paychex hat viel Erfahrung damit, für Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland, z.B. , die Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übernehmen. Wir kennen die Formalitäten und kümmern uns um das Führen des Lohnkontos, auch bei .
Gern bieten wir unseren Kunden an, in solchen Fällen als Bevollmächtigter für sie aufzutreten.