Loading...
Loading...
Gleichbehandlungsgesetz

Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Arbeitsbedingungen eines neuen Arbeitsverhältnisses schriftlich ausformuliert vorgelegt werden. Das verlangt das Nachweisgesetz. Die Liste der Angaben wurde gerade um einige wichtige Informationen erweitert. Außerdem können Mitarbeiter nun auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen die entsprechenden Informationen einfordern.
Wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss der Arbeitgeber der neuen Arbeitnehmerin oder dem neuen Arbeitnehmer Angaben zu den Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis aushändigen. Das muss ausdrücklich in schriftlicher Form und mit Unterschrift geschehen – eine Mitteilung allein in Textform, beispielsweise per E-Mail oder als PDF, genügt nicht.
In vielen Fällen wird das, was in der „Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen“ steht, ohnehin im schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein. Wenn es einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, aus dem sich alle unten genannten Einzelheiten ergeben, muss keine gesonderte Niederschrift erfolgen. Sie ist jedoch in den Fällen verpflichtend, in denen der Arbeitsvertrag nur mündlich geschlossen wurde oder nicht alle wesentlichen Aspekte regelt.
Eine Liste solcher Angaben ist schon seit längerem verpflichtend. Mit Wirkung zum 01. August 2022 wurde sie jedoch erweitert. Dokumentiert werden muss nun Folgendes:
• Name und die Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
• Der genaue Beginn des Arbeitsverhältnisses
• Bei Zeitarbeitsverträgen deren Ende oder vorhersehbare Dauer
• Der Arbeitsort, ggf. der Hinweis auf wechselnde Einsatzorte oder die freie Wahl des Arbeitsortes
• Eine kurze Beschreibung der Tätigkeit
• Die Dauer der Probezeit
• Der Lohn oder das Gehalt, und zwar sowohl die Höhe wie seine Zusammensetzung, ggf. mit Angaben zum Grundentgelt, zu Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und anderen Vergütungsbestandteile, dabei sind die Bestandteile getrennt anzugeben, samt Fälligkeit und Art der Auszahlung
• Die Arbeitszeit einschließlich vereinbarten Pausen und Ruhezeiten, falls Schichtarbeit gilt auch Angaben zum Rhythmus und den Voraussetzungen für Schichtänderungen
• Bei Arbeit auf Abruf muss dieser Umstand ausdrücklich dokumentiert sein, dazu die Mindestzahl an Stunden, die bezahlt werden, der Zeitrahmen, innerhalb dessen die Arbeit zu erbringen ist sowie die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber Arbeitseinsätze anzukündigen hat
• Regelungen zur Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber
• Der Umfang des Jahresurlaubs
• Angaben zu vom Arbeitgeber ermöglichte Fortbildungen
• Details zu einer betrieblichen Altersvorsorge
• Hinweise auf die Kündigungsmöglichkeit samt Kündigungsfristen und Schriftformerfordernis, dazu Angaben zur dreiwöchigen Frist für Kündigungsschutzklagen
• Allgemeine Hinweise zu Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen (bzw. Dienstvereinbarungen), die für das Arbeitsverhältnis gelten