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Neu für geringfügig Beschäftigte: Ab 2022 müssen Arbeitgeber Steuer-ID und Krankenkasse melden

Viele Unternehmen überlassen die Lohnbuchhaltung dem Steuerbüro und erwarten, dass Sozialversicherungsfragen damit geklärt sind. Dabei darf der Steuerberater zu dem Thema gar nicht beraten. Trotzdem soll er mögliche Probleme erkennen. Fordern die Einzugsstellen Beiträge nach, kann er schadenersatzpflichtig sein. Mehrere Gerichtsentscheidungen aus den letzten Jahren illustrieren diese für den Steuerberater schwierige Situation. Sie zeigen aber auch, dass seine Haftung Grenzen hat.
Neben Arbeitgebern vom Kleinbetrieb bis zum internationalen Konzern rechnet Paychex auch für Steuerkanzleien aller Größen und Schwerpunkte Lohn und Gehalt ab. Sie sind Steuerberater, und Ihr Mandat schließt die Lohnbuchhaltung ein? Wir sorgen für verlässliche, korrekte und professionelle Abrechnungen. Als einer der namhaftesten Dienstleister auf dem deutschen Markt stehen wir für jahrzehntelanges Know-how. Es schließt Spezialgebiete wie Baulohn, TVöD oder die Abrechnung für ausländische Arbeitgeber mit ein.
Steuer- und Rechtsberatung gehören nicht zu unseren Aufgaben. Wir sind ein Lohnabrechnungsdienstleister. Aber wir wissen, wo es regelmäßig zu Problemen und Zweifelsfragen kommt. Deshalb haken wir bei Bedarf nach. Und wir weisen gern auf mögliche Fußfallen hin, die geklärt werden sollten. Schließlich sind Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht in allen denkbaren Konstellationen unser tägliches Arbeitsfeld. Unsere Berater verfolgen die Rechtsentwicklung genau. Lohnabrechnung durch Paychex ist immer ein Stück zusätzlicher Sicherheit.
„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt“. Ein solcher Satz, rechtzeitig und nachweislich geäußert, kann für Steuerberater zur Trumpfkarte werden, wenn sie die Lohnbuchhaltung für einen Mandanten übernehmen. Denn das bringt sie in eine schwierige Situation:
• Als Steuerberater dürfen sie ihren Mandaten zu Fragen der Sozialversicherungspflicht gar nicht beraten, anders als etwa zur Lohnsteuer.
• Gleichzeitig müssen Steuerberater erkennen, wo in Bezug auf die Sozialversicherung Probleme liegen könnten.
• Eigene Ratschläge geben dürfen sie nicht: Sie sollen den Mandanten bei Unklarheiten oder möglichen Problemen sozialrechtlicher Art vielmehr zum Rechtsanwalt schicken. Alternativ können sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.
• Versäumen sie einen solchen Hinweis, obwohl Klärungsbedarf in Sozialversicherungsfragen besteht, machen Steuerberater sich schadenersatzpflichtig.