27 Mrz 2024

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitgeber elektronisch anfordern

Seit Jahresbeginn 2024 kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch angefordert werden. Damit bestätigen die Krankenkassen, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführt und die SV-Meldungen erstattet. Wichtig ist die Bescheinigung unter anderem zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger für Arbeitgeber: seit 2024 elektronisch

In vielen Fällen können sich Unternehmen nur dann an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen, wenn sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen besitzen. Darin bestätigt die Krankenkasse, dass das Unternehmen als Arbeitgeber geführt wird und keine Beitragsrückstände bestehen. Jede Kasse stellt die Bescheinigung für die bei ihr versicherten Beschäftigten aus. Für geringfügig Beschäftigte wird sie von der Minijob-Zentrale erstellt.

Früher wurden die Bescheinigungen telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular angefordert. Seit Jahresbeginn 2024 soll der Antrag ausschließlich elektronisch gestellt werden, und zwar entweder über die Lohnabrechnungssoftware oder über das neue SV-Meldeportal. Die Übermittlung der Unbedenklichkeitsbescheinigung an die Arbeitgeber erfolgt ebenfalls in digitaler Form als PDF-Datei.

Da nicht alle Lohnabrechnungsprogramme das zum Abruf benötigte Modul rechtzeitig implementiert haben, und das SV-Meldeportal diese Funktion erst ab Juli 2024 erhalten soll, bieten viele Krankenkassen derzeit weiter ein Formular für die Anforderung an, so zum Beispiel die TK.

Qualifizierte und einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Bescheinigung gibt es in zwei Formen:

  • Unternehmen, die in den letzten sechs Monaten die Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht abgeführt und alle Meldungen erstattet haben, erhalten eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung..

  • Nur eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn es zwar derzeit keine Beitragsrückstände gibt, in der Vergangenheit jedoch Beitragsnachweise oder Beitragszahlungen zum Teil unregelmäßig erfolgt sind.

Die Bescheinigung nennt zudem die Zahl der Beschäftigten, für die bei der jeweiligen Kasse Beiträge bezahlt werden. Das Dokument kann zusätzlich zur deutschen auch in einer englischen Sprachversion angefordert werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abo

Viele Unternehmen benötigen regelmäßig aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen, weil sie sich immer wieder an Ausschreibungen beteiligen. Deshalb ist die Ausstellung auch im Abonnement möglich. In diesem Fall wird die Bescheinigung wahlweise monatlich, quartalsweise oder halbjährlich neu erstellt – pünktliche Beitragszahlung und Beitragsnachweise vorausgesetzt. Kommt es zu Verzögerungen oder Versäumnissen, endet das Abo automatisch.

Wofür werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen benötigt?

  • Die Bescheinigung ist häufig Voraussetzung, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen und sich um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu bewerben..

  • Außerdem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen dort wichtig, wo Auftraggeber für die Erfüllung der Sozialversicherungspflichten ihrer Subunternehmer haften, etwa auf dem Bau oder in der Paketlogistik..

  • Das gleiche gilt für die Arbeitnehmerüberlassung: dort ist es Sache des Entleihbetriebs, die Zuverlässigkeit des Zeitarbeitsunternehmens zu prüfen. Dazu gehört der Nachweis, dass für die Leiharbeitnehmer Krankenversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Gesetzliche Grundlage ist § 108b SGB VI.

Für Zeitarbeitsfirmen ist neben der Bescheinigung der Krankenkassen auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der jeweiligen Berufsgenossenschaft wichtig. Die für Zeitarbeitsfirmen zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaften bietet dafür einen Online-Abruf. Mit einer BundID-Registrierung kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung für alle Berufsgenossenschaften über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung angefordert werden.

Manchmal verlangen Auftraggeber auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Steuerbehörden. Sie wird offiziell „Bescheinigung in Steuersachen“ genannt und vom zuständigen Finanzamt ausgestellt.

Themen:

Bescheinigung

Verwandte Beiträge