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05. Mai 2025
5 Min. Lesezeit

Abzüge vom Bruttolohn – Abgaben im Überblick

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Abzüge vom Bruttolohn – Abgaben im Überblick

Diese Diskrepanz sorgt gerade bei Berufseinsteigern für Stirnrunzeln und wirft berechtigte Fragen auf: Wo geht das ganze Geld hin? Was genau wird vom Lohn abgezogen? Die Antwort darauf liegt in den Abzügen vom Bruttolohn, die vorgenommen werden, bevor der Nettolohn überwiesen wird. Doch was genau steckt hinter Begriffen wie „Brutto“ und „Netto“, und welche Posten mindern das Gehalt? Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Abzüge vom Bruttolohn und klären auf, wie sich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn zusammensetzt.

Brutto ist nicht gleich Netto: Was wird vom Lohn abgezogen?

Das Bruttogehalt ist der Betrag, der im Arbeitsvertrag vereinbart wird – und der häufig auch in Stellenausschreibungen oder Gehaltsverhandlungen genannt wird. Es handelt sich dabei um das Gehalt vor allen Abzügen. Erst durch den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt sich das Nettogehalt – also der Betrag, der am Ende tatsächlich ausgezahlt wird. Diese Unterscheidung ist für jeden, der eine Lohnabrechnung erstellen möchte, von zentraler Bedeutung.

Wie groß der Unterschied zwischen Brutto und Netto ausfällt, hängt unter anderem von gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabzügen und weiteren individuellen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Steuerklasse, die maßgeblich bestimmt, wie viel Lohnsteuer abgeführt wird.

  • Der Beitrag zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, der je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.

  • Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, die sich ebenfalls auf die Höhe der Abzüge auswirken können.

  • Weitere Abzüge, etwa vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.

In anderen Worten bedeutet das: Je nach persönlicher Lebenssituation und gesetzlichen Vorgaben können sich Brutto- und Nettobeträge erheblich unterscheiden. Doch was wird vom Bruttogehalt abgezogen? Dieser Frage gehen wir im Folgenden nach. Mehr dazu erfährst du außerdem in unserer Erklärung zur Lohnabrechnung.

Was wird vom Bruttolohn abgezogen? Die wichtigsten Abgaben im Überblick

Die Abzüge vom Bruttolohn sind vor allem auf zwei große Posten zurückführen: die Steuern und die Beiträge zur Sozialversicherung. Welche Lohnabzüge sind gesetzlich vorgeschrieben? Wir geben dir einen Überblick.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherungsichern Arbeitnehmer im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder im Alter ab. Sie werden grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung sichert Arbeitnehmer im Alter oder bei Erwerbsminderung finanziell ab. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer und bildet die Grundlage für die gesetzliche Rente. Der Beitragssatz beträgt aktuell 18,6 % des Bruttolohns, der zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit je 9,3 % aufgeteilt wird. Für Selbstständige, Minijobber oder Beamte gelten gesonderte Regelungen, jedoch zahlen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten automatisch in die Rentenversicherung ein.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung dient der Absicherung im Krankheitsfall – sowohl im Hinblick auf medizinische Versorgung als auch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Sie ist ebenfalls verpflichtend und kann entweder gesetzlich oder privat abgeschlossen werden. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 %, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3 % übernehmen. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, den Krankenkassen selbst festlegen. Auch dieser wird in der Regel hälftig aufgeteilt. Privat Versicherte zahlen anstatt des einkommensabhängigen Beitrags einen individuellen Versicherungsbeitrag direkt an die private Krankenkasse.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit und fördert Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Wie viel Abzugvom Bruttolohn hierbei anfällt? Der Beitragssatz beträgt aktuell 2,4 % des Bruttolohns und wird ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (jeweils 1,2 %).

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Menschen dauerhaft pflegebedürftig werden. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 3,4 %, auch hier kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich hälftig auf. Allerdings gilt: Kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, den sie allein tragen.

Steuern

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen stellen Steuern einen weiteren großen Posten der Abzüge vom Lohn dar. Sie werden monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse, die wiederum vom Familienstand und weiteren persönlichen Faktoren abhängt. Der Steuersatz steigt progressiv mit dem Einkommen – das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher der prozentuale Anteil, der als Steuer abgeführt wird. Während Einkommen bis zum Grundfreibetrag steuerfrei bleiben, können die Steuersätze für höhere Einkommen aktuell 42 % betragen (Spitzensteuersatz).

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer dient der Finanzierung kirchlicher Aufgaben wie sozialer Arbeit, Bildungseinrichtungen oder dem Unterhalt von Kirchengebäuden. Sie fällt nur für Arbeitnehmer an, die Mitglied in einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft wie z. B. der katholischen oder evangelischen Kirche sind. Sie wird als Zuschlag zur Lohnsteuer erhoben und beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer.

Abzüge vom Bruttolohn – inwiefern sind diese für Arbeitgeber relevant?

Die Abzüge vom Bruttolohn sind nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Tatsächlich tragen Arbeitgeber einen erheblichen Teil der finanziellen Last, die mit diesen Abzügen verbunden ist.

Neben ihrem Anteil zur Sozialversicherung tragen Arbeitgeber zusätzliche Kosten, die über den Bruttolohn hinausgehen und als „Gesamtbrutto“ oder „Arbeitgeberbrutto“ bezeichnet werden. Dazu gehören Berufsgenossenschaftsbeiträge, Umlagen sowie zusätzliche betriebliche Leistungen wie z. B. betriebliche Altersvorsorge, Gesundheitsleistungen oder Fortbildungsmaßnahmen. Die korrekte Berechnung und Abführung aller Abzüge vom Bruttolohn gestaltet sich mitunter als erhebliche administrative Herausforderung. Eine digitale Lohnabrechnung schafft hier Abhilfe und reduziert den damit verbundenen Aufwand. Die moderne Cloud-Payroll von Paychex automatisiert die Berechnung aller gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge vom Bruttolohn und berücksichtigt dabei stets die aktuellen Beitragssätze.