06 Jul 2020

Fehlerhafte Meldung zur Sozialversicherung? Arbeitgeber haften für ihre Dienstleister

Der Arbeitgeber haftet für die Meldungen zur Sozialversicherung: Das steht jetzt im Gesetz

Das frisch verabschiedete „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ bringt eine ganze Reihe von Neuregelungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Viele davon treten erst ab dem 01. 01. 2021 oder später in Kraft – wir werden Sie rechtzeitig informieren.

Bereits ab dem 01 Juli 2020 gilt jedoch eine Gesetzesänderung, die die Arbeitgeberhaftung für fehlerhafte oder versäumte Meldungen zur Sozialversicherung festschreibt – und zwar ausdrücklich auch dann, wenn ein Abrechnungsdienstleister oder der Steuerberater für den Fehler verantwortlich ist. Das ergibt sich aus dem neuen § 28 Abs. 1a SGB IV.

 

Falsche oder versäumte Meldungen können drastische Folgen haben

Es geht nicht etwa nur um bürokratische Feinheiten. Fehler und Versäumnisse können sehr empfindliche Folgen haben:

  • Es drohen Beitragsnachforderungen der Einzugsstellen
  • Dazu kommen mögliche Schadenersatzforderungen von Arbeitnehmern, wenn ihnen Versicherungsleistungen entgehen oder sie zu hohe Beiträge entrichten mussten.
  • Für vorsätzlich oder leichtfertig versäumte Meldepflichten drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
  • Wenn Meldungsfehler dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, steht eine Straftat im Raum (§ 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)

 

DEÜV-Meldungen und ITSG-Zertifikate

Die Meldungen, die ein Arbeitgeber an die Einzugsstellen der Sozialversicherung erstatten muss, sind genau geregelt. Dazu gibt es eine eigene Verordnung: die Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung, von der die „DEÜV-Meldungen“ ihren Namen haben.

Außerdem muss Lohnabrechnungssoftware, die zum digitalen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsstellen eingesetzt wird, von der ITSG zertifiziert sein, der „Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH“.

 

Zusammenarbeit mit Paychex

Wir von Paychex kennen die Vorschriften der DEÜV sehr genau. Und zwar nicht nur den Wortlaut, sondern auch die konkrete Umsetzung im Alltag der Lohnabrechnung – was noch viel wichtiger ist. Außerdem erhält unsere Lohnabrechnungssoftware LohnAs selbstverständlich schon seit vielen Jahren regelmäßig ein ITSG-Zertifikat.
Als Lohnabrechnungsprofis gehören wir seit vielen Jahrzehnten zu den etablierten Größen unter den Lohn-Dienstleistern in Deutschland. Paychex unterstützt

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