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01. April 2022
2 Min. Lesezeit
Arbeitgeber
Mitarbeiter
Lohnabrechnung

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Stichtag 30. April: Jahresmeldebescheinigung für die Mitarbeiter aushändigen

Die „Unterrichtung des Arbeitnehmers“

Einmal im Jahr müssen Sie als Arbeitgeber allen Beschäftigten eine detaillierte Bescheinigung der Zahlen und Werte aushändigen, die Sie für den jeweiligen Mitarbeiter im Vorjahr an die Sozialversicherung gemeldet haben. Und wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, müssen Sie ihm ebenfalls eine entsprechende Meldebescheinigung aushändigen.

Dass Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ihn betreffenden Meldungen zur Sozialversicherung bescheinigen müssen, schreibt Paragraph 25 der DEÜV vor, der „Datenerfassungs- und -Übermittlungsverordnung“.

Auch für den Zeitpunkt gibt die Verordnung ein festes Datum vor:

  • Die Bescheinigung für das Vorjahr muss spätestens am 30. April übermittelt sein. Normalerweise erhält sie der Mitarbeiter zusammen mit einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

  • Bei Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen, muss die Meldebescheinigung direkt nach der letzten DEÜV-Meldung erstellt und ausgehändigt werden.

Außerdem müssen Sie eine Kopie der Meldebescheinigungen beim Lohnkonto aufbewahren.

Ein Hinweis: Die Jahresmeldebescheinigung für den versicherten Arbeitnehmer darf nicht verwechselt werden mit den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung bzw. zur Unfallversicherung, auch wenn die Zahlenbasis natürlich die Gleiche ist. Die Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger müssen schon bis Mitte Februar übermittelt sein.

Versicherungs- und Anspruchsnachweis für den Arbeitnehmer

Die Meldebescheinigung weist verschiedene Angaben aus, darunter den Zeitraum der Beschäftigung im Vorjahr, den erzielten beitragspflichtigen Bruttoverdienst, den Personengruppenschlüssel und den Beitragsgruppenschlüssel. Dazu kommen gegebenenfalls die gesetzliche Krankenkasse sowie die persönlichen Angaben des Mitarbeiters einschließlich Sozialversicherungsnummer. Außerdem wird bis einschließlich zum Meldejahr 2020 eine mögliche Mehrfachbeschäftigung festgehalten. Die entsprechenden Angaben wurden auch so zur Sozialversicherung gemeldet.

Sinn der Bescheinigung ist es, dem Mitarbeiter einen Nachweis über die von ihm erworbenen Versicherungsansprüche in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu geben. Außerdem wird ihm bescheinigt, dass diese Informationen an die Sozialversicherungsträger gemeldet wurden, darunter an die Deutsche Rentenversicherung.

Bei der Rentenversicherung sind korrekte Meldungen besonders wichtig, weil sich hier die Dauer und Höhe der Beitragszahlung direkt auf die späteren Rentenansprüche auswirkt. Sollte bei der DRV ein Fehler unterlaufen, kann der Mitarbeiter später anhand der Jahresmeldebescheinigungen Kontenklärung durchführen und seinen Leistungsanspruch untermauern.