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Hinweisgeberschutzgesetz: was die neuen Whistleblower-Regeln für Arbeitgeber bedeuten
Ein neues Gesetz schützt Arbeitnehmer, die als Whistleblower Hinweise auf bestimmte Verstöße im Betrieb aufdecken. Ab einer bestimmten Betriebsgröße müssen Arbeitgeber sogar Meldestellen dafür einrichten. Staatliche Anlaufstellen gibt es ebenfalls. Zu den Verstößen gehören viele Pflichtverletzungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung, etwa Lohndiskriminierung, Mindestlohnverstöße oder nicht abgeführte Lohnsteuer. Arbeitgeber sollten sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und seine Folgen einstellen.
Lohn- und Gehaltspfändung: Neue Pfändungsfreibeträge und einschlägige Urteile
Auch in diesem Jahr haben sich die Pfändungsfreigrenzen zum 01. Juli geändert. Arbeitgeber, die bei der Lohnpfändung eines Mitarbeiters mitwirken müssen, sollten die geänderten Werte unbedingt beachten. Außerdem gab es in den letzten Jahren eine Reihe von Urteilen zur Lohn- und Gehaltspfändung in besonderen Konstellationen.
Lohnabtretung: Wann muss der Arbeitgeber sich darauf einlassen?
Lohnabtretung bedeutet, dass ein Mitarbeiter seinen Lohnanspruch an einen Gläubiger abtritt – zum Beispiel an eine Bank, die ihm ein Darlehen gibt. Kommt es zum Zahlungsrückstand, verlangt die Bank vom Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil. Früher konnte die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Inzwischen geht das nicht mehr.

Der Equal Pay Day 2025 fand am 7. März 2025 statt. Er markiert symbolisch, wie lange Frauen im Jahr arbeiten müssen, um denselben Verdienst zu erzielen, den Männer bereits Ende des Vorjahres erreicht hatten. Auch wenn sich die Lohnlücke (auch Pay Gap genannt) langsam schließt, bleibt sie bestehen – laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen in Deutschland noch immer rund 16 % weniger als Männer. Selbst bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit bleibt eine bereinigte Differenz von etwa 6 % (Stand 2024).
Frauen und Männer sind gleichberechtigt, der Staat wirkt auf die Beseitigung von Benachteiligungen hin. So steht es seit 1949 im Grundgesetz. Die Statistik zeigt jedoch, dass zwischen beiden Geschlechtern Unterschiede in der Bezahlung bestehen – zum klaren Nachteil der Frauen. Der Gender Pay Gap hat viele Ursachen. Noch immer gibt es denn Fall, dass Frauen bei gleicher Qualifikation, Erfahrung und Arbeitszeit für dieselbe Arbeit weniger Geld erhalten – obwohl das gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt. Außerdem zeigt sich, dass Frauen in schlecht bezahlten Berufen überproportional vertreten sind.
Viele Frauen sind beim Berufseinstieg ebenso qualifiziert, erreichen aber seltener Führungspositionen. Dadurch sind sie in Leitungsfunktionen gemessen an ihrem Anteil in der Belegschaft unterrepräsentiert – mit spürbaren Effekten auf die Bezahlung. Transparente Karrierepfade und gezielte Förderung helfen, diese Lücke zu schließen. Darüber hinaus übernehmen Frauen häufig mehr Familien- und Pflegeaufgaben und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das führt öfter zu Teilzeit und weniger Überstunden – und damit zu geringeren Einkommen über den Lebensverlauf. Flexible Modelle, faire Arbeitszeitregeln und partnerschaftlich geteilte Care-Arbeit schaffen hier Ausgleich.
Gleiche Bezahlung und Chancengleichheit sind noch nicht überall erreicht. Zugleich gibt es starke rechtliche Hebel: Allgemeiner bzw. arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgesetz, Entgelttransparenzgesetz sowie die kommende EU-Entgelttransparenzrichtlinie unterstützen Beschäftigte dabei, Ungleichbehandlung zu erkennen und zu beseitigen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll diese Ungleichheiten künftig abbauen. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu:
Gehälter nach objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien festzulegen
Regelmäßige Gehaltsanalysen und Berichte vorzulegen
Lohngerechtigkeit ist weit mehr als ein Gleichstellungsthema – sie ist ein klarer Erfolgsfaktor. Unternehmen, die faire und transparente Gehaltsstrukturen schaffen, profitieren auf vielen Ebenen:
Sie steigern Motivation und Loyalität
Sie fördern Vertrauen und Chancengleichheit
Equal Pay bedeutet also nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch wirtschaftliche Stärke. Wer jetzt auf faire Bezahlung setzt, investiert in Zufriedenheit, Produktivität und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Der Equal Pay Day erinnert jedes Jahr daran, dass Lohngleichheit noch nicht erreicht ist. Doch mit der kommenden EU-Richtlinie rückt echte Entgeltgerechtigkeit näher – rechtlich und gesellschaftlich. Wer schon jetzt seine Vergütungsstrukturen überprüft und geschlechtsneutrale Kriterien etabliert, ist 2026 nicht nur vorbereitet, sondern auch einen Schritt voraus.
Transparenz bereits im Recruiting zu schaffen, etwa durch Angabe von Gehaltsspannen
Bei Ungleichbehandlung Ausgleichszahlungen und Sanktionen zu leisten
Sie stärken ihr Arbeitgeberimage im Wettbewerb um Fachkräfte