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Geringfügig entlohnte Beschäftigte – Meldungen bei RV-Pflicht
Februar 2013 - Mit dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) wurde die Entgeltgrenze für eine gering¬fügig entlohnte Beschäftigung zum 1.1.2013 von 400 € auf 450 € angehoben. Außerdem sind nun geringfügig entlohnte Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, erhalten aber die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Für die Beurteilung der geringfügigen Beschäftigungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am 20.12.2012 neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht. die die gesetzlichen Änderungen sowie auch die seit 2009 ergangenen Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung berücksichtigen.

Sozialversicherungspflicht bei der Beschäftigung von Rentnern
März 2019 - Bei der Beschäftigung von Rentnern ergeben sich im Hinblick auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einige Besonderheiten.

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld im Jahr 2024
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten Kinderkrankengeld, wenn der Nachwuchs krank wird und sie deshalb nicht arbeiten können. Seit Jahresbeginn 2024 gelten neue Festlegungen dafür, wie viele dieser Kinderkrankengeld-Tage möglich sind. Allerdings kann statt der Krankenkasse auch der Arbeitgeber verpflichtet sein, die durch kranke Kinder bedingten Ausfallzeiten finanziell abzufedern.