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Lohnabrechnung und Datenschutz: Infos und Tipps
Seit Mai 2018 gilt die DSGVO. In der Lohnabrechnung entstehen dadurch neue Risiken – strenge Vorgaben und Bußgelder machen Datenschutz unverzichtbar. Jetzt informieren!

Ob auf Papier oder elektronisch als eAU: eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Selbst wenn der Arbeitgeber skeptisch ist, bleibt ihm in der Regel nur, für bis zu sechs Wochen das Entgelt fortzuzahlen.
Das gilt aber nicht stets und unter allen Umständen. Schon 2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die ärztliche Krankschreibung in ihrem Beweiswert „erschüttert“ ist, wenn sie auffällig passgenau mit einer Eigenkündigung zusammenfällt und die Lohnfortzahlung sich genau mit der Kündigungsfrist deckt. Dann steht der Verdacht im Raum, dass es nur darum ging, auch ohne weiteres Erscheinen am Arbeitsplatz den Lohn oder das Gehalt bis zum Ausscheiden zu beziehen.
Diese BAG-Rechtsprechung wurde vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vor kurzem auch auf einen Fall angewandt, in dem die Mitarbeiterin die Kündigungsfrist nach einer Eigenkündigung mit mehreren aufeinanderfolgenden AU-Bescheinigungen überbrückt hatte.
Vor dem BAG ging es um die Krankmeldung einer kaufmännischen Angestellten, die nach etwa einem halben Jahr bei ihrer Zeitarbeitsfirma gekündigt und sich gleichzeitig für die verbleibenden zwei Wochen krankgemeldet hatte. Die Richter waren von der Diagnose „sonstige und nicht näher bezeichnete Bauchschmerzen“ nicht überzeugt und bestätigten, dass die Frau keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte ().