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Erhöhung der Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr 2025 wissen müssen
Im Jahr 2025 steigen die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen deutlich an. Besonders relevant ist dabei die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 auf 2,5 Prozent – das entspricht einem Anstieg von knapp 50 Prozent.

Als die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 auch wirtschaftlich zu einer ernsten Krise wurde, wurden als eine der ersten Maßnahmen die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Die Anzeige von Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur setzt einen „erheblichen Arbeitsausfall“ voraus.
• Nach den vor Corona geltenden Regeln musste mindestens ein Drittel der Arbeitskräfte vom Arbeitsausfall betroffen sein.
• Seit dem 1. März 2020 genügt es bereits, wenn der Arbeitsausfall zehn Prozent der Beschäftigten Außerdem müssen seither bestehende Arbeitszeitguthaben vor Einführung von Kurzarbeit nicht auf null abgebaut werden.
Diese seit März 2020 geltenden Sonderregelungen sind befristet und wurden immer wieder verlängert. Angesichts der weiterhin schwelenden Corona-Problematik, der durch den Ukraine-Krieg unterbrochenen Lieferketten, der Inflation und der enormen Verwerfungen am Energiemarkt bleibt nun der Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2022 erleichtert. Die entsprechende wurde schon am 26.09. 2022 verkündet, sie verändert die Frist in .