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22. April 2025
6 Min. Lesezeit
Lohnsteuer
Steuern

Lohnsteuer erklärt: Definition und wesentliche Merkmale

Lohnsteuer
Steuern

Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer, die direkt vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird. Sie spielt eine wichtige Rolle für Personalverantwortliche und Geschäftsführer. Beim Lohnsteuerabzug ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Steuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen.

Die Höhe der Einkommensteuer wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter das Einkommen, die Familiensituation und die Anzahl der Kinder. Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den sogenannten Grundfreibetrag. Dieser liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro) und verdoppelt sich für Ehepaare. Liegen die Einkünfte unter diesem Betrag, entfällt die Steuerpflicht. Am Jahresende können Arbeitnehmer einen Lohnsteuerausgleich beantragen, um zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet zu bekommen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen gibt es auch spezifische Vorschriften und Verfahren, die die Lohnsteuer betreffen. Dazu gehört das Lohnsteuerermäßigungsverfahren, bei dem Arbeitnehmer bereits während des Jahres Freibeträge beantragen können, um die monatliche Steuerlast zu senken. Dies kann besonders für Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen von Vorteil sein. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die aktuellen Lohnsteuer-Richtlinien kennen, um mögliche Fehler zu vermeiden, die zu finanziellen Nachteilen führen könnten.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Lohnsteuer korrekt berechnen und abführen. Dies erfordert umfassende Kenntnisse der steuerlichen Vorschriften und eine sorgfältige Lohnabrechnung. Fehler in der Lohnsteueranmeldung oder bei der Berechnung können nicht nur zu finanziellen Strafen führen, sondern auch das Vertrauen der Arbeitnehmer in die Unternehmensführung beeinträchtigen. Daher ist es ratsam, regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen für das Personal in der Lohnbuchhaltung anzubieten, um auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben.

Lohnsteuerklassen: Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen eine bestimmte Schwelle überschreitet, ist verpflichtet, Lohnsteuer zu zahlen und gehört somit zur steuerpflichtigen Bevölkerung. Die Lohnsteuer wird monatlich vom Bruttolohn einbehalten und direkt an das Finanzamt überwiesen. Sie wird progressiv berechnet, was bedeutet, dass höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt werden. Der Lohnsteuersatz ist der prozentuale Anteil des Arbeitslohns, der als Steuer abgezogen wird. Er variiert je nach Höhe des Einkommens und den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers, wobei die Lohnsteuersätze in Deutschland zwischen 14 % und 42 % liegen.

Zusätzlich zur Lohnsteuer werden auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, darunter die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden in der Regel zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

In Deutschland existieren sechs Lohnsteuerklassen, die sich nach den verschiedenen Kombinationen von Familienstand und Einkommen orientieren:

  • Lohnsteuerklasse 1: Für ledige und geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Alleinstehende, die entweder unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind.

  • Lohnsteuerklasse 2: Gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld erhalten. Diese Steuerklasse richtet sich an Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind.

  • Lohnsteuerklasse 3: Diese Steuerklasse ist für verheiratete Arbeitnehmer vorgesehen und kann nur in Kombination mit der Steuerklasse 5 genutzt werden. Es handelt sich um Verheiratete, Verwitwete oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen bis spätestens 2030 abgeschafft werden und durch das Ehegattensplitting in Steuerklasse 4 mit Faktor ersetzt werden.

  • Lohnsteuerklasse 4: Hier werden verheiratete Arbeitnehmer eingeordnet, deren Ehepartner ebenfalls in die Lohnsteuerklasse 4 fällt. Diese Klasse lohnt sich besonders für Partner, die ein ähnliches Einkommen haben.

  • Lohnsteuerklasse 5: Diese Steuerklasse wird von verheirateten Arbeitnehmern gewählt, deren Ehepartner in die Steuerklasse 3 eingestuft ist. Der Partner mit dem geringeren Einkommen entscheidet sich für die Steuerklasse 5.

  • Lohnsteuerklasse 6: Diese Klasse ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die mehr als eine Beschäftigung ausüben. Dazu gehören Personen, egal ob ledig, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, mit mehreren Jobs, wie zum Beispiel einer geringfügigen Beschäftigung. Der zweite Job wird immer mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet.

Die exakte Berechnung kann komplex sein und erfordert fundiertes Wissen über die geltenden Steuergesetze und -vorschriften. Dazu gehört das Verständnis der aktuellen Steuersätze, der verschiedenen Steuerklassen und der Umgang mit besonderen Situationen wie Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Fehler bei der Berechnung von Lohnsteuer

In Bezug auf Lohnsteuer ist Sorgfalt gefragt: Fehler können erhebliche finanzielle Sanktionen und einen Imageschaden für das Unternehmen nach sich ziehen. Zu den typischen Fehlern bei der Lohnabrechnung gehören:

  • Verwechslung von Minijobbern mit kurzfristig Beschäftigten

  • Falsche Anwendung der Steuerklasse

  • Nutzung eines bereits im Hauptjob ausgeschöpften Lohnsteuerfreibetrags

  • Flüchtigkeits- oder Sorgfaltsfehler

  • Falsche Umsetzung von Sonderregelungen

  • Versäumte Abgabefristen

Die Lohnabrechnung ist ein steuerlich relevantes Dokument, daher ist die korrekte Angabe aller Daten und Informationen unerlässlich. Fehler bei der Steuerberechnung, wie z. B. zu hoch oder zu niedrig berechnete Steuern, können innerhalb von drei Monaten rückwirkend korrigiert werden, was jedoch einen erheblichen Papieraufwand mit sich bringt. Ernsthafte Konsequenzen drohen, wenn fällige Beträge nicht fristgerecht an Behörden oder Ämter überwiesen werden. Abhilfe schaffen Payroll-Lohnprogramme wie Paychex Europe Payroll, die Fehler-Alerts und automatisierte Meldungen an die Sozialversicherungsträger als Funktion anbieten.

Begriffsbestimmung und Bedeutung der Lohnsteuer im deutschen Steuersystem

Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer, die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Sie stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar und wird von den Arbeitgebern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Steuer ist ein integraler Bestandteil des deutschen Steuersystems und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer korrekt zu berechnen und fristgerecht abzuführen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen, wodurch die Steuerlast gleichmäßig über das Jahr verteilt wird. Dies erleichtert den Arbeitnehmern die finanzielle Planung und vermeidet hohe Nachzahlungen am Jahresende.

Lohnsteuerausgleich: Änderungen angeben und das Geld zurückholen

Am Ende des Jahres haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und bestimmte Ausgaben darin geltend zu machen. Das kann eine Neuberechnung bzw. Minderung der Lohnsteuer zur Folge haben (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen). Zu den häufigsten abzugsfähigen Posten gehören Ausgaben für Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeit, Fortbildungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen, können geltend gemacht werden. Diese Abzüge führen oft zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast und ermöglichen es den Arbeitnehmern, einen Teil ihrer Ausgaben steuerlich abzusetzen.

Fällt der tatsächlich gezahlte Betrag höher aus als die Steuer, die sich auf der Grundlage der Lohnsteuer-Anmeldung errechnet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohnsteuerausgleich. Das bedeutet, dass er die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt als Rückerstattung bekommt. Ein solcher Ausgleich kann durch die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen oder durch die Anwendung des Splittingtarifs bei Ehepaaren weiter optimiert werden. Zudem ist es ratsam, alle Belege und Nachweise sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle Angaben belegen zu können. Die Nutzung eines Lohnsteuerrechners kann dabei helfen, die voraussichtliche Rückerstattung zu berechnen und so die finanzielle Planung für das kommende Jahr zu erleichtern.

Die Einkommensteuer wird durch das Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, welches die rechtlichen Grundlagen zur Besteuerung von Einkünften festlegt. Es definiert sieben unterschiedliche Einkunftsarten. Innerhalb des Veranlagungszeitraums, der in der Regel einem Kalenderjahr entspricht, wird die Einkommensteuerschuld ermittelt. Unternehmer sind verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, die sich nach ihren erwarteten Einkünften richten. Bei der Erhebung der Lohnsteuer wird auch der Solidaritätszuschlag erhoben. Nach Ende des Veranlagungszeitraums erfolgt die Veranlagung durch das Finanzamt, bei der die endgültige Steuerlast festgelegt wird.

Die Kenntnis der steuerlichen Regelungen und die korrekte Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen sind, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Viele gängige Lohnprogramme sind veraltet und entsprechend kaum dem aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Vorgaben - ein Vergleich lohnt sich!