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„Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn“: die gesetzliche Definition
Januar 2021: Eine genaue Bestimmung der Bezeichnung "Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn" gab es für längere Zeit nicht. Dabei sind viele Leistungen des Arbeitgebers steuerfrei bzw. steuerbegünstigt, wenn sie unter der genannten Bedingung erfolgen. Seit Kurzem existiert jedoch eine gesetzliche Definition des Zusätzlichkeitserfordernis. In unserem aktuellen Lohn-Update informieren wir Sie über alle Details der Definition und stellen Ihnen außerdem eine Übersicht der steuerbegünstigten Arbeitgeberleistungen mit Zusätzlichkeitserfordernis vor.