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Das Fahrtenbuch bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen
September 2011 - Bei Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs ist es neben der Anwendung der sogenannten 1%-Regelung auch zulässig, den Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrtstrecke entspricht, als geldwerten Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Vier Aspekte, die bei Weihnachtsgratifikationen zu beachten sind
November 2013 - Bei der Zahlung und Abrechnung von Weihnachtsgratifikationen sind verschiedene arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Vier wichtige Aspekte werden im Folgenden erläutert.

Lohnsteuerfreie Vergünstigungen oder Vorteile sind ein weiteres Instrument. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten steuerfreien Leistungen für Arbeitnehmer. (Dabei verzichten wir bewusst auf eine Darstellung aller steuerrechtlichen Feinheiten.)Übrigens: In vielen (aber keineswegs allen) Fällen sind lohnsteuerfreie Leistungen auch sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV).
• Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stellt oder dafür einen Zuschuss bezahlt, ist dies seit Beginn des Jahres 2019 lohnsteuerfrei.
• Der Steuervorteil gilt für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Job-Ticket für private Fahrten nutzen kann.
• Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine Lohnumwandlung handelt. Der Arbeitgeber muss das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt bezahlen.
• Der Sachbezug in Form des Tickets beziehungsweise der Zuschuss müssen im Lohnkonto getrennt aufgeführt und in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden.
• Schon seit vielen Jahren können Arbeitnehmer betriebliche Smartphones, Tablets oder Laptop auch privat nutzen, ohne dass ein steuerpflichtiger, geldwerter Vorteil entsteht.
• Voraussetzung ist nur, dass das Gerät Eigentum des Unternehmens bleibt.
• Keine Rolle spielt dagegen, ob das Gerät überwiegend beruflich genutzt wird, der Mitarbeiter im Außendienst arbeitet und dergleichen.