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Lohnsteuerfreie Leistungen im Überblick
Juli 2019: Extras für Arbeitnehmer – nicht fürs Finanzamt: Lohnsteuerfreie Vergünstigungen und Leistungen Durch attraktive Bedingungen lassen sich qualifizierte Mitarbeiter ans Unternehmen binden. Die Höhe der Löhne und Gehälter ist nur eine der Stellschrauben dafür.

Das Fahrtenbuch bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen
September 2011 - Bei Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs ist es neben der Anwendung der sogenannten 1%-Regelung auch zulässig, den Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrtstrecke entspricht, als geldwerten Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Die Zahlung von Weihnachtsgratifikationen wird in der Regel in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auch einzelvertraglich vereinbart. Diesen Festlegungen können Sie auch entnehmen, ob die Weihnachtsgratifikation als Anerkennung für geleistete Arbeit oder als Belohnung für Betriebstreue gezahlt werden soll.Wenn Sie die Weihnachtsgratifikation ausschließlich als Anerkennung für geleistete Arbeit gewähren, ist sie Teil der Vergütung und darf entsprechend der im Bezugszeitraum – das ist meist das Kalenderjahr – tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung anteilig gekürzt werden.Wird für die Zahlung der Weihnachtsgratifikation ein zu einem bestimmten Stichtag bestehendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt oder behalten Sie sich als Arbeitgeber eine Rückforderung vor, falls das Arbeitsverhältnis beispielsweise vor dem 31. März des Folgejahres beendet wird, soll mit der Weihnachtsgratifikation auch die Betriebstreue belohnt werden. Fehlen Solche Anspruchsvoraussetzungen, handelt es sich im Zweifel um Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit.Eine leistungsunabhängige Weihnachtsgratifikation dürfen Sie nur mindern, wenn bereits im Voraus die entsprechenden Bedingungen festgelegt worden sind.Beispielsweise könnten Sie als Voraussetzung für die ungekürzte Weihnachtsgratifikation ein nicht ruhendes Beschäftigungsverhältnis oder ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis benannt haben. Nur dann können Sie die Weihnachtsgratifikation bei Elternzeit oder Kündigung kürzen oder gar ganz entfallen lassen.Auch eine Kürzung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten ist möglich, wenn es dazu eine Vereinbarung gibt (§ 4a EFZG) oder wenn Sie die Zahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt gewähren (BAG-Urteil vom 7.8.2002, 10 AZR 709/01). Gleichzeitig wird aber in § 4a EFZG bestimmt, dass die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgeltes, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten darf. Diese Regelung soll verhindern, dass bereits geringe krankheitsbedingte Fehlzeiten zu einer unangemessen hohen Kürzung der Weihnachtsgratifikation führen. Sollten Sie als Arbeitgeber eine höhere Kürzung vereinbaren, ist die Kürzungsvereinbarung insgesamt unwirksam (LAG Hamm, 13.1.2011, 16 Sa 1521/09).
Beachte: Eine Kürzung der Weihnachtsgratifikation für Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfristen ist generell unzulässig
Die Lohnsteuerermittlung für die Weihnachtsgratifikation erfolgt als sonstiger Bezug über einen Vergleich der Jahreslohnsteuerbeträge, die vom Arbeitnehmer voraussichtlich zu entrichten sind. Dadurch wird gewährleistet, dass vom sonstigen Bezug nicht zu viel Lohnsteuer infolge der Steuerprogression einbehalten wird.Die Lohnsteuer ist einzubehalten, wenn der sonstige Bezug dem Arbeitnehmer zufließt (R 39b.6 Abs. 1 LStR). Bei Weihnachtsgratifikationen wird das in der Regel der Monat November sein. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG). Hierfür sind der laufende Arbeitslohn, der im Kalenderjahr bereits gezahlt wurde, sowie bisher gewährte sonstige Bezüge mit dem laufenden Arbeitslohn zusammenzurechnen, der sich voraussichtlich für die Restzeit des Kalenderjahres ergibt (R 39b.6 Abs. 2 Satz 2 LStR). Im November ist also der für Dezember noch zu zahlende laufende Arbeitslohn zu schätzen (R 39b.6 Abs. 2 Satz 3 LStR). Geldwerte Vorteile und Freibeträge sind mit ihrem Jahresbetrag zu berücksichtigen. Anschließend ist die Jahreslohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn unter Einbeziehung der Weihnachtsgratifikation zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Jahreslohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die von der Weihnachtsgratifikation einzubehalten ist. Sie ist gleichzeitig Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.