Quarantäne: Erstattung der Lohnfortzahlung hängt vom Arbeitsvertrag ab
September 2021: Arbeitgeber müssen die Erstattung des Verdienstausfalls vorstrecken, wenn Mitarbeiter in Corona-Quarantäne sind. Das ist bereits Belastung genug. Unter Umständen kann es noch schlimmer kommen: Wurde eine bestimmte Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen, bleibt das Unternehmen wohl auf diesen Kosten sitzen. Es erhält dann dafür keine Erstattung vom Staat. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.