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Zwischen Engagement und Erschöpfung: Der richtige Umgang mit Workaholics
Engagierte Mitarbeitende sind das Rückgrat jedes Unternehmens – doch zu viel Einsatz kann kippen. Wie Sie Workaholics erkennen und gesund begleiten, erfahren Sie hier.

Ein Festgehalt ist für viele Arbeitnehmer die Basis ihrer finanziellen Sicherheit. Mit unseren Tipps bleiben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber informiert und up-to-date.
Das Arbeiten im Homeoffice ist spätestens seit der Corona-Pandemie keine Seltenheit mehr. Gelten die Feiertage des Wohnortes oder des Arbeitsortes im Homeoffice?
Natürlich ist es schlecht, wenn Ihre Mitarbeiter zu wenig arbeiten (noch schlimmer, wenn sie sich nicht anstrengen). Es kann aber genauso schlimm sein, wenn sie zu viel arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz gibt den Rahmen. Und der ist gar nicht so weit, wie viele denken.
Nicht zur Arbeitszeit zählen der Weg zur Arbeit und Pausen. Die sogenannte Arbeitsbereitschaft dagegen schon (Mitarbeiter wartet auf nächsten Einsatz, Verkäufer auf Kunden etc.)
Pause ist Pflicht! Bei sechs Stunden Arbeit 30 Minuten, bei neun Stunden 45 Minuten. Und höchstens sechs Stunden Arbeit am Stück.
Unter Umständen sind flexiblere Regelungen möglich:
wenn es in einem Tarifvertrag steht (auch als nicht tarifgebundenes Unternehmen)
in Not- und „außergewöhnlichen Fällen“ (§ 14 ArbZG. „Zu viele Aufträge angenommen, hohe Vertragsstrafe droht“ reicht nicht!)
Wichtig für die Lohnbuchhaltung: Pflicht ist nur, alle angefallenen Überstunden aufzuzeichnen und die Belege zwei Jahre aufzubewahren (auch bei Vertrauensarbeitszeit). Dafür reichen von den Mitarbeitern selbst geführte Listen oder Excel-Tabellen. Wenn jedoch eine richtige Arbeitszeiterfassung beweist, dass die Vorgaben eingehalten werden, ist das im Zweifel sicher besser.
Allerdings sind die Vorschriften gar nicht der eigentliche Punkt. Das Arbeitsrecht ist sowieso in den Zeiten von Einheitsschicht und Stechuhr stehengeblieben: Wie misst man die Arbeitszeit, wenn jemand vor dem Einschlafen noch Firmen-Mails checkt und umgekehrt vom Schreibtisch aus fürs Wochenende einkauft?
Das eigentliche Thema sind Führung und Unternehmenskultur. Für Start-ups ist es normal, dass alle am Samstag im Büro sind, freiwillig. Wenn das Unternehmen erwachsen wird, braucht es jedoch Regeln, die nicht nur „Kurzarbeit“, sondern auch Workaholismus verhindern. Beides schadet den Unternehmenszielen.
Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden an einzelnen Tagen und durchschnittlich acht Stunden im Ausgleichszeitraum (sechs Monate oder 24 Wochen) nicht überschreiten.
Zwischen zwei Schichten sind elf Stunden Ruhezeit Pflicht.
Nachtarbeit muss durch bezahlte freie Tage oder einen Gehaltszuschlag ausgeglichen werden.
Sonntage und Feiertage sind arbeitsfrei (außer in bestimmten Branchen und Fällen, § 10 ArbZG).
mit Genehmigung der Gewerbeaufsicht