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Abschläge für Kinder in der Pflegeversicherung: Was Arbeitgeber zum digitalen Nachweisverfahren (DaBPV) wissen müssen
Seit Juli 2023 entscheidet nicht mehr nur der Status „Elternteil oder kinderlos“ über den Beitrag zur Pflegeversicherung, sondern die konkrete Anzahl der Kinder. Wir klären auf.

In der Regel profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vom mobilen Arbeiten, doch ein Bereich, der immer wieder Fragen aufwirft, ist die Regelung der Feiertage im Homeoffice. Um diese Frage zu klären, hat das Arbeitsrecht das sogenannte Territorialprinzip eingeführt. Und was es mit diesem genau auf sich hat, erfahren Sie hier bei uns.
Das Territorialprinzip ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht. Es besagt, dass die gesetzlichen Regelungen eines Ortes gelten, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird. Wenn Sie sich also fragen, ob die Feiertage des Firmensitzes oder Ihres tatsächlichen Arbeitsortes gelten, dann ist die Antwort letzterer.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Person wohnt in Bayern, arbeitet aber von zu Hause aus "nach" Hamburg. Obwohl in Hamburg der Dreikönigstag kein Feiertag ist, gilt dieser Tag für diese Person als arbeitsfrei - anhand des Wohnortes. Umgekehrt profitieren Arbeitnehmer, die in einem Bundesland mit mehr Feiertagen arbeiten, von diesen zusätzlichen freien Tagen, auch wenn sie in einem Bundesland leben, das diese Feiertage nicht abdeckt.
Was steckt im Arbeitsrecht hinter dem Territorialprinzip für Feiertage? Kurz gesagt:
Wohnort vs. Arbeitsort: Ausschlaggebend ist für die Feiertage im Home der konkrete Arbeitsort.
Firmensitz: Der Sitz des Unternehmens ist nicht entscheidend, es sei denn, dies wurde arbeitsvertraglich geregelt.
Mobiles Arbeiten: Bei ständig wechselnden Arbeitsorten gilt jeweils die Feiertagsregelung des aktuellen Arbeitsortes für den jeweiligen Arbeitnehmer.
Wenn Sie aus dem Homeoffice arbeiten, ist es auch für Sie interessant, welche Feiertage gelten, denn auch mit dem Territorialprinzip als Hilfe entsteht bei Arbeitnehmern häufig Verwirrung. Wenn Unsicherheiten auftreten, ist Ihr erster Ansprechpartner in jedem Fall zunächst der Arbeitgeber.