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Ab Juli 2022 sollten Arbeitgeber digital und direkt vom Arzt über eine Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten informiert werden. Doch die Einführung der eAU verzögert sich: Sie wurde auf den 01. Januar 2023 verschoben.
Deutschland versucht seit geraumer Zeit, das Gesundheitssystem zu digitalisieren. Als Teil dieses Projekt wurde 2021 zum Beispiel die Mitgliedsbescheinigung neuer Mitarbeiter durch eine elektronische Bestätigung der Krankenkasse ersetzt. Ein weiterer, wichtiger Teil ist der geplante Übergang zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU.
Die eAU befindet sich derzeit in der Pilotphase. Ab Juli 2022 sollte dann flächendeckend Schluss sein mit der Krankschreibung in Form von „gelben Zetteln“. Beim neuen System übermittelt die Arztpraxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an den Arbeitgeber.
Doch nun bleibt es ein halbes Jahr länger beim papiergebundenen Verfahren. Die allgemeine Umstellung auf die eAU erfolgt erst ab dem 01. Januar 2023. Bis dahin wird die Pilotphase verlängert. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen also bis Jahresende weiterhin ihre Krankschreibung an den Arbeitgeber übermitteln.
Das hat der Bundestag vor kurzem beschlossen: Er fügte nachträglich ein späteres Datum für das Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmung ins Drittes Bürokratieentlastungsgesetz ein. Dieses Gesetz ist die gesetzliche Basis für die eAU. Begründet wird die Verschiebung mit den Belastungen durch die Pandemie.
In einem Punkt ändert sich nichts: Paychex verfolgt die Entwicklung und den Test des Verfahrens schon seit Beginn des Projekts. Rechtzeitig vor dem Start des Verfahrens zur elektronischen Krankmeldung werden wir alle Kunden über die Änderungen durch Einführung der eAU informieren.

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