Kindergelderhöhung 2025: Das sind die Neuerungen

Von der Höhe des Kinderfreibetrags, Kinderzuschlags und Kindergelds
Rund drei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland an der Armutsgrenze und um steigenden Zahlen entgegenzuwirken sowie die Familien zu entlasten, beschloss der Bund für das Jahr 2025 eine Kindergelderhöhung. Neben der Erhöhung des Kindergeldes selbst umfasst die Reform Änderungen beim Kinderfreibetrag, beim Kinderzuschlag als auch bei anderen familienbezogenen Steuerfreibeträgen.
In Deutschland stehen Familien diverse Möglichkeiten offen, sich finanzielle Unterstützung zu holen, wenn es um das Wohlergehen der Kinder geht. Allen voran ist hier natürlich das Kindergeld, jedoch stehen auch der Kinderzuschlag sowie der Kinderfreibetrag zur Verfügung. Da die Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten sich manchmal schwierig gestalten kann, ist es sinnvoll, diese klar voneinander abzugrenzen.
Das sind die Unterschiede:
Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern oder Erziehungsberechtigten zur finanziellen Unterstützung gewährt wird. Es dient dazu, die Grundversorgung von Kindern zu sichern und die Familien für deren Erziehung, Betreuung und Ausbildung zu entlasten. Mit der Kindergelderhöhung möchte der Staat 2025 den gestiegenen Lebenshaltungskosten beikommen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Grundbedarf decken können, aber Schwierigkeiten haben, die zusätzlichen Kosten für ihre Kinder zu tragen. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und soll verhindern, dass Familien in den Bezug von Sozialleistungen wie Bürgergeld geraten. Auch eine Erhöhung des Kinderzuschlages ist in Planung.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Vorteil, den Eltern in Deutschland nutzen können. Er dient dazu, das Existenzminimum eines Kindes sowie die Kosten für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steuerfrei zu stellen. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, wodurch die Steuerlast der Eltern sinkt. Änderungen für den Kinderfreibetrag sind aktuell ebenfalls im Gespräch.
Das Kindergeld wird erhöht, doch wie wird es ausgezahlt?
Wenn Sie sich darum sorgen, dass Sie wegen der Kindergelderhöhung 2025 einen neuen Antrag stellen müssen, können wir Sie beruhigen. Die Auszahlung erfolgt wie bisher zentral über die jeweils zuständige Familienkasse. Die Anpassung der Beträge wird automatisch vorgenommen, sodass aufwändige bürokratische Prozesse entfallen und das Kindergeld in 2025 schnell und unkompliziert bei Familien ankommt und dort auch den Kindern zugutekommt.
Denken Sie jedoch daran, Änderungen der familiären Situation – etwa durch die Geburt eines weiteren Kindes – zeitnah zu melden. So profitieren Sie 2025 rechtzeitig von der Kindergelderhöhung.
Was passiert nach 2025 – sind weitere Kindergelderhöhungen geplant?
Die geplante Kindergelderhöhung für 2025 ist nicht die erste Veränderung, die es für die Leistung gab. Noch 2022 wurde das Kindergeld beispielsweise gestaffelt. Hier bekamen Familien für die ersten beiden Kinder 219 Euro und das Dritte 225 Euro. Waren weitere Kinder in der Familie, wurde der zu zahlende Betrag für diese auf 250 Euro angesetzt.
2023 wurde eine Vereinheitlichung der Beträge festgesetzt, die 2024 fortgeführt wurde. Hier bekamen Familien einen Betrag von 250 Euro pro Kind und mit der Kindergelderhöhung für 2025 wird der Betrag um weitere 5 Euro angehoben.
Wie es nach der Kindergelderhöhung 2025 weitergeht, bleibt abzusehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass für das Jahr 2026 weitere Zuschüsse oder Reformen geplant werden. Weiteres kann erst nach den Neuwahlen im Februar 2025 gesagt werden.
Die wesentlichen Änderungen betreffs des Kindergelds im Überblick:
2024: Vereinheitlichung des Kindergeldes auf 250 Euro.
2025: Erhöhung auf 255 Euro und Anpassungen bei Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag.
2026: Das Kindergeld soll um weitere 4 Euro erhöht werden und somit bei 259 Euro liegen.
Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung einkommensschwacher Familien
Parallel zur Kindergelderhöhung soll 2025 auch eine Erhöhung des Kinderzuschlags erfolgen. Diese Leistung richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und kann zusätzlich beantragt werden. Der Kinderzuschlag wird – anders als das Kindergeld – separat errechnet. Der höchstmögliche Förderbetrag liegt aktuell bei 292 Euro.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Kindergeldbezug: Der Kinderzuschlag wird nur an Familien ausgezahlt, die bereits Kindergeld erhalten.
Mindesteinkommen: Eltern müssen ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen, das sich je nach Haushaltsgröße und Familiensituation unterscheidet.
Vermögensprüfung: Es wird geprüft, ob die Familie über signifikantes Vermögen verfügt, das die Bedürftigkeit reduziert.
Die Erhöhung des Kinderfreibetrages zur steuerlichen Entlastung
Neben der Kindergelderhöhung soll es 2025 auch zu einer Erhöhung des Kinderfreibetrages kommen. So beläuft sich die Höhe eben diesen 2025 auf 3.336 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 6.672 Euro bei verheirateten Paaren. Auf diese Weise wird die Steuerlast von Familien gesenkt.
Vorteile des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag ist besonders für Familien mit mittlerem und höherem Einkommen vorteilhaft, da er direkt die Steuerlast reduziert. Dabei wird zwischen zwei Komponenten unterschieden:
Freibetrag für Betreuung und Erziehung/Ausbildung: Dieser berücksichtigt die Kosten, die Eltern für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder aufbringen.
Freibetrag für das Existenzminimum: Dieser soll sicherstellen, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt.
Auf die Kindergelderhöhung 2025 optimal vorbereitet
Um sicherzustellen, dass Sie von der Kindergelderhöhung 2025 und den weiteren Änderungen bestmöglich profitieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Prüfen Sie Ihre Optionen: Nutzen Sie den Kinderfreibetrag, wenn dieser steuerlich vorteilhafter ist, oder bleiben Sie beim Kindergeld.
Informieren Sie sich regelmäßig: Änderungen in der Gesetzgebung können auch Auswirkungen auf andere Leistungen wie Wohngeld oder Steuerfreibeträge haben.
Fragen Sie nach Beratung: Steuerberater und Familienkassen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Als Dienstleister für Lohnabrechnung steht auch die Vermittlung von Wissen und Informationen für uns im Fokus. In unserem Blog finden Sie daher weitere spannende Beiträge zu Themen wie beispielsweise Kinderkrankschreibung oder auch Sonntagsarbeit.
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