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Geldwerter Vorteil und Gehaltsabrechnung: unsere Tipps
Ein geldwerter Vorteil (GWV) ist für Arbeitnehmer meist ein attraktiver Vergütungsbestandteil, für Arbeitgeber jedoch auch mit administrativem Aufwand verbunden. Jetzt nachlesen!


Jahreswechsel in der Payroll: Diese Änderungen in der Entgeltabrechnung sind 2026 relevant
Nach einem Jahr voller grundlegender Änderungen steht 2026 ganz im Zeichen der Feinjustierung. In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Änderungen für 2026 – kompakt zusammengefasst, mit konkreten Praxis-Tipps & einer Webinar-Einladung.
13. Monatsgehalt: Grundlagen und Arbeitsrecht
Das sogenannte 13. Monatsgehalt ist in vielen deutschen Unternehmen eine weitverbreitete Sonderzahlung. Mehr Informationen in unserem neuen Blogbeitrag!

Die Gehaltsabrechnung mit Weihnachtsgeld wirkt für viele erst einmal unübersichtlich. Dies liegt nicht zuletzt an den Abzügen, die – anders als die – höher ausfallen können. Eine sorgfältige Überprüfung der Gehaltsabrechnung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch empfehlenswert. Um die Rechtssicherheit und die Richtigkeit der Angaben, Abzüge und der Beträge zu gewährleisten, sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:
Steht das Weihnachtsgeld auf der Lohnabrechnung? Dieser Punkt ist der offensichtlichste und wichtigste. Im Falle von Überprüfungen sind Arbeitgeber hier auf der sicheren Seite.
Wurde es als Einmalzahlung korrekt gekennzeichnet? Sonderzahlungen müssen vom Arbeitgeber korrekt angegeben werden, um die Anzüge korrekt zu ermitteln.
Wie hoch ist der Betrag vor und nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben? Diese Angaben schaffen Transparenz für den Arbeitnehmer und sichern den Arbeitgeber ab.
Wenn wir über das Weihnachtsgeld und die Lohnabrechnung sprechen, wird das oft als Synonym für diese Sonderzahlung gebraucht. In der Praxis gibt es bei der Versteuerung des 13. Monatsgehalts und Weihnachtsgeldes jedoch wichtige Unterschiede – insbesondere hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Verankerung. Während das 13. Monatsgehalt oft ein fester Bestandteil des Einkommens ist, gilt Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung. Dieser Fakt hat auch Auswirkungen auf die Steuerbehandlung und sollte berücksichtigt werden, wenn die Lohnabrechnung erstellt wird. Das gilt es zu wissen:
Weihnachtsgeld wird in der Regel als einmalige freiwillige Sonderzahlung behandelt – mit Lohnsteuer und Sozialabgaben
13. Monatsgehalt kann fester Lohnbestandteil sein und ist festgelegt – auch hier erfolgt die Besteuerung nach Jahreslohnsteuerprinzip
Je nach genauer Bezeichnung der Zahlung entstehen dadurch also unterschiedliche Abgaben. Absprachen über solche Zahlungen sollten daher grundsätzlich schriftlich erfolgen und fest in Verträgen verankert sein, um sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer abzusichern. Werden diese Punkte beachtet, steht dem optimalen Handling des Weihnachtsgeldes und der Lohnabrechnung nichts mehr im Weg.
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es zählt zu den sogenannten „sonstigen Bezügen“ und ist in der Regel kein gesetzlicher Anspruch – es sei denn, eine solche Zahlung ist innerhalb eines Tarifvertrages, der Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages fest geregelt. Wird ein Weihnachtsgeld gezahlt, ist dieses auf der Lohnabrechnung klar auszuweisen. Je nachdem, ob der Arbeitgeber einen Dienstleister mit der Aufgabe betraut oder die , findet man die entsprechende Information als folgende Leistungen angegeben (zusätzlich zum Festgehalt):
Weihnachtsgeld
Sonderzahlung
Bei der Thematik rund um das Weihnachtsgeld und die Lohnabrechnung kommt es oft zur Frage, ob diese freiwillige Zahlung des Arbeitgebers versteuert wird. Die einfache Antwort lautet – ja, das wird es. Auch das Weihnachtsgeld ist von einer Versteuerung betroffen, da es offiziell als Teil des individuellen Einkommens gilt. Es unterliegt der Lohnsteuer sowie – je nach Versicherungspflicht – der Sozialversicherung. Dabei greift nicht die normale monatliche Steuerberechnung, sondern die sogenannte Jahreslohnsteuertabelle gemäß § 39b EStG. Diese berücksichtigt das bisherige Jahreseinkommen und kann je nach Höhe des Weihnachtsgeldes zu einem höheren Steuersatz führen. Zudem greift ebenfalls der § 38a EStG. Laut diesem wird die Lohnsteuer bei einmaligen Bezügen wie dem Weihnachtsgeld mit dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ermittelt.
Auch Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden in der Regel vom Weihnachtsgeld einbehalten. Diese Regelung greift jedoch nur, solange Beitragsbemessungsgrenzen nicht erreicht sind. Durch diese Vorschriften wird das Handling des Weihnachtsgeldes bei Lohnabrechnung oftmals zur Herausforderung. Glücklicherweise gibt es inzwischen cloudbasierte Softwarelösungen wie Paychex Europe Payroll, die das Erstellen einfach machen.
13. Monatsgehalt
Einmalzahlung