13. Monatsgehalt: Grundlagen und Arbeitsrecht

Bei dem 13. Monatsgehalt handelt sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, sondern um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers oder eine tarifvertraglich geregelte Vergütungskomponente. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau diese Zahlung bedeutet, wie sie berechnet wird, welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten und welche Vor- und Nachteile mit dem 13. Monatsgehalt verbunden sind.
Was ist das 13. Gehalt?
Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Leistung, die häufig am Jahresende ausgezahlt wird – in der Praxis meist im November oder Dezember. Ziel ist es, den Arbeitnehmer finanziell zu entlasten, insbesondere in der kostenintensiven Weihnachtszeit. Das 13. Gehalt kann auch als ein Ausdruck der Dankbarkeit durch den Arbeitgeber gesehen werden.
Ist das 13. Gehalt das gleiche wie das Weihnachtsgeld?
Das 13. Gehalt wird oft mit dem Weihnachtsgeld verwechselt, doch es handelt sich um zwei unterschiedliche Leistungen. Das Weihnachtsgeld ist überwiegend ein Zeichen der Wertschätzung, während das 13. Gehalt eher eine gleichbleibende Zusatzvergütung darstellt. In der Praxis werden beide Begriffe allerdings häufig synonym verwendet.
Die Unterschiede zwischen den beiden Zahlungen im Überblick:
13. Monatsgehalt vs. Weihnachtsgeld
Zweck
Leistungsunabhängige Sonderzahlung
Belohnung zur Weihnachtszeit
Rechtsgrundlage
Vertraglich oder tariflich geregelt
Freiwillig oder vertraglich geregelt
Anspruch bei Kündigung
Häufig anteilig
Kann an Betriebszugehörigkeit bis Jahresende gebunden sein
In manchen Tarifverträgen, wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst, ist das Weihnachtsgeld bereits Teil des 13. Gehalts, wodurch es zu Missverständnissen kommen kann. Das heißt: 13. Gehalt = Weihnachtsgeld – aber nur im Sprachgebrauch, nicht im juristischen Sinne.
Wer bekommt das 13. Monatsgehalt?
Das 13. Gehalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Anspruch besteht nur, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist (§ 611a BGB – Grundsatz des Arbeitsvertrags).
Vielmehr ergibt sich der Anspruch aus:
individuellen Arbeitsverträgen
Tarifverträgen (z. B. im öffentlichen Dienst)
Betriebsvereinbarungen oder
betrieblicher Übung (wiederholte Zahlung über mindestens drei Jahre)
Ein häufiges Missverständnis betrifft Arbeitnehmer in Teilzeit oder während der Probezeit. Auch hier kann ein anteiliger Anspruch bestehen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das 13. Gehalt anteilig zu berechnen, falls der oder die Beschäftigte nicht das ganze Kalenderjahr im Unternehmen tätig war.
So lässt sich das 13. Monatsgehalt berechnen
Das 13. Gehalt berechnet der Arbeitgeber in der Regel auf Basis des Monatsgehalts. Es entspricht meist dem durchschnittlichen Bruttogehalt eines Monats. Bei unterjährigem Eintritt oder Austritt wird die Zahlung anteilig berechnet, z. B. 6/12 eines Monatsgehalts bei sechs Monaten Betriebszugehörigkeit im Kalenderjahr. In der Beispielrechnung mit einem Arbeitnehmer – mit einem monatlichen Festgehalt von 3.000 € brutto und einer Betriebszugehörigkeit von 8 Monaten – sieht das so aus:
(8/12) × 3.000 € = 2.000 € brutto als 13. Gehalt
Bei einem variablen Gehalt, etwa durch Boni oder Provisionen, kann sich der Berechnungszeitraum auf das Durchschnittsgehalt über mehrere Monate beziehen.
Einmalige Auszahlung des 13. Gehalts: Tipps zum Überblick
Wird das 13. Gehalt regulär einmalig ausgezahlt, ist es für Arbeitnehmer besonders wichtig, die Lohnabrechnung im Detail nachvollziehen zu können. Eine transparente digitale Lohnabrechnung hilft dabei erheblich: Sie ermöglicht den einfachen Zugriff auf Gehaltsinformationen und eine übersichtliche Darstellung von Sonderzahlungen und Abzügen. Eine moderne Payroll-Software unterstützt Angestellte und Arbeitgeber dabei, die Lohnabrechnung transparenter zu gestalten.
Alternative Auszahlungen
In einigen Unternehmen wird das 13. Gehalt auf 12 Monate verteilt ausgezahlt. Das bedeutet, dass jeden Monat ein Zwölftel des zusätzlichen Monatsgehalts auf das reguläre Monatsgehalt aufgeschlagen wird. Dabei ändert sich die steuerliche Behandlung im Vergleich zur Einmalzahlung nicht. Diese alternative Auszahlung hat den Vorteil, dass die monatliche Liquidität der Arbeitnehmenden erhöht wird.
Ist das 13. Gehalt steuerfrei?
Das 13. Gehalt ist nicht steuerfrei. Es handelt sich um einen steuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn. Die Zahlung fällt unter die Kategorie der sonstigen Bezüge gemäß § 39b EStG. Dies bedeutet für Arbeitnehmende:
Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle
ggf. Progression durch Einmalzahlung
Volle Abgaben an Sozialversicherungen
Die Höhe der Abzüge hängt von der individuellen Steuerklasse und dem Gesamtjahreseinkommen ab.
Vorteile und Nachteile des 13. Monatsgehalts
Für Arbeitnehmer hat das dreizehnte Gehalt sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehören:
Finanzielle Entlastung am Jahresende bzw. mehr Liquidität pro Monat
Erhöhte Motivation und Zufriedenheit
Bessere Planung des eigenen Budgets
Folgende Nachteile können mit dem 13. Monatsgehalt verbunden sein:
Erhöhte steuerliche Belastung möglich
Mögliche Entstehung von Spannungen, wenn 13. Monatsgehalt nicht einheitlich ausgezahlt wird
Rückzahlungspflichten bei Kündigung möglich (wenn vertraglich geregelt)
Für das auszahlende Unternehmen kann das 13. Monatsgehalt als Mittel zur Mitarbeiterbindung und Motivation gesehen werden. Besonders in Branchen, die stark vom Fachkräftemangel betroffen sind, kann das 13. Monatsgehalt ein wichtiges Instrument für die Personalgewinnung und -bindung darstellen.
Die Auszahlung auf das Jahresende kann außerdem dazu beitragen, dass Mitarbeitende bis zum Jahreswechsel im Unternehmen bleiben, was die Fluktuation innerhalb des Teams reduziert. Gleichzeitig müssen Unternehmen die finanzielle Belastung genau kalkulieren – insbesondere, wenn das 13. Gehalt auf einen Schlag ausgezahlt wird oder die Unternehmen noch recht klein sind.
Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmenden am Jahresende ausgezahlt wird – meist als Bonus oder Anerkennung für geleistete Arbeit.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Die Zahlung erfolgt nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
Nein, es ist nicht steuerfrei. Das zusätzliche Einkommen kann sogar zu einer höheren steuerlichen Belastung führen.
Es kann sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber vorteilhaft sein – als Motivation, Wertschätzung oder Anreiz zur Mitarbeiterbindung.
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