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Das 13. Gehalt ist nicht steuerfrei. Es handelt sich um einen steuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn. Die Zahlung fällt unter die Kategorie der sonstigen Bezüge gemäß § 39b EStG. Dies bedeutet für Arbeitnehmende:
Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle
ggf. Progression durch Einmalzahlung
Volle Abgaben an Sozialversicherungen
Die Höhe der Abzüge hängt von der individuellen Steuerklasse und dem Gesamtjahreseinkommen ab.
Für Arbeitnehmer hat das dreizehnte Gehalt sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehören:
Finanzielle Entlastung am Jahresende bzw. mehr Liquidität pro Monat
Erhöhte Motivation und Zufriedenheit
Bessere Planung des eigenen Budgets
Folgende Nachteile können mit dem 13. Monatsgehalt verbunden sein:
Erhöhte steuerliche Belastung möglich
Mögliche Entstehung von Spannungen, wenn 13. Monatsgehalt nicht einheitlich ausgezahlt wird
Rückzahlungspflichten bei Kündigung möglich (wenn vertraglich geregelt)
Für das auszahlende Unternehmen kann das 13. Monatsgehalt als Mittel zur Mitarbeiterbindung und Motivation gesehen werden. Besonders in Branchen, die stark vom Fachkräftemangel betroffen sind, kann das 13. Monatsgehalt ein wichtiges Instrument für die Personalgewinnung und -bindung darstellen.
Die Auszahlung auf das Jahresende kann außerdem dazu beitragen, dass Mitarbeitende bis zum Jahreswechsel im Unternehmen bleiben, was die Fluktuation innerhalb des Teams reduziert. Gleichzeitig müssen Unternehmen die finanzielle Belastung genau kalkulieren – insbesondere, wenn das 13. Gehalt auf einen Schlag ausgezahlt wird oder die Unternehmen noch recht klein sind.
Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmenden am Jahresende ausgezahlt wird – meist als Bonus oder Anerkennung für geleistete Arbeit.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Die Zahlung erfolgt nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
Nein, es ist nicht steuerfrei. Das zusätzliche Einkommen kann sogar zu einer höheren steuerlichen Belastung führen.
Es kann sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber vorteilhaft sein – als Motivation, Wertschätzung oder Anreiz zur Mitarbeiterbindung.