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Entgelttransparenzgesetz und EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Unternehmen in Deutschland jetzt wissen und tun müssen 
Spätestens ab dem 7. Juni 2026 greift die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, das deutsche Entgelttransparenzgesetz wird somit erheblich verschärft. Jetzt informieren!

Steigende Rechengrößen (Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen, Bezugsgröße) beeinflussen Beiträge, Meldungen und Netto-Ergebnisse; SV-Meldepflichten entsprechend anpassen. 
Lohnfortzahlung im Minijob: Rechte und Pflichten
Den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben auch Beschäftigte in einem Minijob. Wir klären auf zu diesbezüglichen Rechten und Pflichen. 
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Infos & Tipps
Seit 1994 ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Mehr Informationen im Beitrag. 
Höhere Stundenlöhne können Stundenkontingente reduzieren oder Entgeltgrenzen überschreiten. Verträge/Planung anpassen. 
Seit 2025 entfällt die Fünftelregelung in der Lohnsteuer für Einmalzahlungen – Payroll muss die vereinfachte Besteuerung korrekt abbilden.
Aktualisierte Bewertungsregeln und Nachweise beachten; Dienstwagenrichtlinie & Lohnarten prüfen und korrekt einordnen. 
Es gelten neue Werte für Verpflegung/Unterkunft ab 01.01.2026. Diese sindinPayroll- und Benefit-Prozesse zu übernehmen. 
Seit 01.07.2025 Pflicht: digitaler Abruf von Elterneigenschaft/Kinderzahl. Stammdaten & Prozesse einrichten, Protokolle revisionssicher aufbewahren. 
Mehr Transparenz-/Dokumentierungspflichten und Vorsicht bei KI-gestützten HR-Prozessen (Datenschutz/Mitbestimmung). Entgeltstrukturen,Richtlinien und Schulungen frühzeitig anpassen. 
Erfahren Sie, welche Änderungen das Jahr 2026 in den Bereichen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht mit sich bringt – und welche Anpassungen in den technischen Meldeverfahren sowie durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf Unternehmen zukommen. Der Beitrag fasst die wichtigsten Punkte nach Themen zusammen und zeigt in einem Überblick, worauf Sie sich in der Praxis vorbereiten sollten.
Seit 2025 betrug der Mindestlohn 12,82 Euro, nun steigt er erneut – zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (pro Stunde). Die Verdienstgrenze für  erhöht sich dementsprechend auf 603 Euro pro Monat. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Lohnarten, Zeitmodelle und Vertragsgrundlagen den neuen Vorgaben entsprechen.
Seit 2025 gilt der Wegfall der Fünftelregelung für Lohnsteuer bei Einmalzahlungen. Erwartete Anpassungen für 2026: Erhöhungen bei Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld. Das Jahr 2026 bringt weitere Änderungen im Lohnsteuerrecht. Bei der  werden die Regeln für geldwerte Vorteile – insbesondere bei Elektro- und Hybridfahrzeugen – aktualisiert. Unternehmen sollten prüfen, ob sich dadurch neue Bewertungs- oder Nachweispflichten ergeben. Zudem gelten ab 1. Januar 2026 neue  für Verpflegung und Unterkunft. Aktuelle Richtlinien zu Pauschalversteuerung und  sind ebenso zu beachten und in die Abrechnungspraxis zu übernehmen.
Im Bereich der technischen Verfahren und Meldepflichten steht 2026 ganz im Zeichen der Digitalisierung. Seit dem 1. Juli 2025 ist das  verpflichtend: Arbeitgeber müssen die Elterneigenschaft und Kinderzahl von Beschäftigten elektronisch über die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. das Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Eine saubere Stammdatenpflege und revisionssichere Protokollierung sind dafür unerlässlich.
Auch im Arbeitsrecht bringt 2026 neue Anforderungen, insbesondere durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und den zunehmenden  in HR-Prozessen. Die  verpflichtet Unternehmen künftig zu mehr Offenheit bei Gehaltsstrukturen. Dazu gehören unter anderem Gehaltsangaben in Stellenanzeigen, erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie Berichtspflichten zu Entgeltkriterien und Vergütungsunterschieden. Beim Einsatz von KI im Arbeitsrecht stehen vor allem Transparenz, Datenschutz und Diskriminierungsfreiheit im Mittelpunkt. Systeme, die etwa bei Recruiting oder Leistungsbeurteilungen eingesetzt werden, müssen nachvollziehbar und rechtssicher gestaltet sein.Zudem setzt die aktuelle Rechtsprechung neue Akzente bei Themen wie Arbeitszeiterfassung, mobile Arbeit, Diskriminierungsschutz und Bonusregelungen. Unternehmen sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre betrieblichen Regelungen sowie HR-Prozesse entsprechend anpassen.
Mini- bzw. Midijob-Parameter (Stunden, Entgelt) an den neuen Mindestlohn anpassen
Tarifverträge & Mindestvergütungen auf Konformität prüfen
Info-Schreiben/Intranet-Beitrag: Was ändert sich beim Brutto-Netto-Ergebnis?
Beratung anbieten (Sonderzahlungen, Steueränderungen, SV-Grenzen etc.)
Für 2026 sind steigende Rechengrößen (u. a. Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen, Bezugsgrößen) vorgesehen, teils noch als Entwurf, z. B. die Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung. Fest steht: 2026 steigen die maßgeblichen Beitrags- und Rechengrößen; Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen werden neu festgelegt; die Sozialversicherungsbeiträge neu berechnet und die Sachbezugswerte angepasst. In Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung tut sich auch Einiges: Aktuelle Entscheidungen zur beitragsrechtlichen Behandlung von Benefits (z. B. Gutscheine, Sachbezüge) und variablen Vergütungen sollten in der Payroll berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung:
Brutto-Netto-Verhältnis verändert sich
Lohnnebenkosten steigen (bei höheren Entgeltgruppen)
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung:
Stundenlohn-Prüfungen bei Lohnarten und Arbeitszeitmodellen
Arbeitsverträge prüfen (Stundenkontingente, Mehrarbeit, Urlaubsentgelt)
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung:
Dienstwagenrichtlinie prüfen und bei Bedarf anpassen
Lohnarten für Sonderzahlungen aktualisieren
Auch das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird 2026 weiterentwickelt. Ziel ist es, Rückmeldungen der Krankenkassen noch effizienter und standardisierter in die Entgeltabrechnungssysteme zu integrieren. Zudem schreitet das digitale Nachweisverfahren in der Pflegeversicherung voran. Unternehmen sollten die Einführung und Weiterentwicklung aufmerksam verfolgen und frühzeitig prüfen, ob ihre Systeme und Schnittstellen die neuen Anforderungen unterstützen.
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung:
Stammdaten prüfen, Rollen und Rechte klarziehen
Prozesse und Schnittstellen früh testen, Schulungsbedarf einplanen
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung:
Vergütungsbänder und Bewertungsgrundlagen frühzeitig prüfen und dokumentieren;Reporting-Prozesse definieren
Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz erstellen bzw. aktualisieren, Prüfprozesse definieren, Führungskräfte sensibilisieren und schulen
2026 hält spannende Neuerungen bereit – in der Lohnsteuer, im Arbeitsrecht und in der Sozialversicherung. Wer sich frühzeitig vorbereitet, seine Systeme aktuell hält und Prozesse rechtzeitig anpasst, startet sicher und entspannt ins neue Jahr.
In unserem 3-teiligen Live-Webinar „Jahreswechsel: Lohnsteuer, Arbeitsrecht & Sozialversicherungsrecht” fassen wir die wichtigen Änderungen kompakt und praxisnah zusammen. So bleiben Sie auf dem neuesten Stand, vermeiden Fehler und gewinnen Sicherheit für Ihre tägliche Arbeit.
Kinderzahl/Elterneigenschaft vollständig und korrekt führen (DaBPV-Relevanz)
Compliance & Dokumentation
Entgeltbänder dokumentieren (EU-Transparenz)
Prozesshandbuch (Meldepflichten, Fehlerhandling) aktualisieren
Revision: Nachvollziehbarkeit der Änderungen sicherstellen
Meldungen an SV-Träger müssen mit den neuen Grenzwerten erfolgen (Entgelt-/Jahresmeldungen etc.).
Tarifliche/vertragliche Mindestvergütungen gegenprüfen und ggf. anpassen
Benefit-Katalog (z. B. Mahlzeiten, Unterkunftszuschüsse) anpassen
Leitlinien zu Pauschalversteuerung, Reisekosten, Homeoffice-Konstellationen und Firmenwagenauf den neusten Stand bringen
Arbeitszeit- und Leistungsbeurteilungsrichtlinien updaten; Beweislast- und Dokumentationsanforderungen beachten
Wann?
1.Teil am 26.11.2025 - 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
2.+3. Teil am 27.11.2025 - 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Für wen geeignet?
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater, die sich schwerpunktmäßig mit Entgeltabrechnung beschäftigen und die entgeltrelevanten Neuregelungen vertiefen wollen.