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Entgelttransparenzgesetz und EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Unternehmen in Deutschland jetzt wissen und tun müssen
Spätestens ab dem 7. Juni 2026 greift die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, das deutsche Entgelttransparenzgesetz wird somit erheblich verschärft. Jetzt informieren!

Steigende Rechengrößen (Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen, Bezugsgröße) beeinflussen Beiträge, Meldungen und Netto-Ergebnisse; SV-Meldepflichten entsprechend anpassen.
Höhere Stundenlöhne können Stundenkontingente reduzieren oder Entgeltgrenzen überschreiten. Verträge/Planung anpassen.
Seit 2025 entfällt die Fünftelregelung in der Lohnsteuer für Einmalzahlungen – Payroll muss die vereinfachte Besteuerung korrekt abbilden.
Aktualisierte Bewertungsregeln und Nachweise beachten; Dienstwagenrichtlinie & Lohnarten prüfen und korrekt einordnen.
Es gelten neue Werte für Verpflegung/Unterkunft ab 01.01.2026. Diese sindinPayroll- und Benefit-Prozesse zu übernehmen.
Seit 01.07.2025 Pflicht: digitaler Abruf von Elterneigenschaft/Kinderzahl. Stammdaten & Prozesse einrichten, Protokolle revisionssicher aufbewahren.
Mehr Transparenz-/Dokumentierungspflichten und Vorsicht bei KI-gestützten HR-Prozessen (Datenschutz/Mitbestimmung). Entgeltstrukturen,Richtlinien und Schulungen frühzeitig anpassen.
Erfahren Sie, welche Änderungen das Jahr 2026 in den Bereichen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht mit sich bringt – und welche Anpassungen in den technischen Meldeverfahren sowie durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf Unternehmen zukommen. Der Beitrag fasst die wichtigsten Punkte nach Themen zusammen und zeigt in einem Überblick, worauf Sie sich in der Praxis vorbereiten sollten.
Für 2026 sind steigende Rechengrößen (u. a. Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen, Bezugsgrößen) vorgesehen, teils noch als Entwurf, z. B. die Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung. Fest steht: 2026 steigen die maßgeblichen Beitrags- und Rechengrößen; Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen werden neu festgelegt; die Sozialversicherungsbeiträge neu berechnet und die Sachbezugswerte angepasst. In Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung tut sich auch Einiges: Aktuelle Entscheidungen zur beitragsrechtlichen Behandlung von Benefits (z. B. Gutscheine, Sachbezüge) und variablen Vergütungen sollten in der Payroll berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung:
• Brutto-Netto-Verhältnis verändert sich
• Lohnnebenkosten steigen (bei höheren Entgeltgruppen)
• Meldungen an SV-Träger müssen mit den neuen Grenzwerten erfolgen (Entgelt-/Jahresmeldungen etc.).
• Mini- bzw. Midijob-Parameter (Stunden, Entgelt) an den neuen Mindestlohn anpassen
• Tarifverträge & Mindestvergütungen auf Konformität prüfen
• Kinderzahl/Elterneigenschaft vollständig und korrekt führen (DaBPV-Relevanz)
• Info-Schreiben/Intranet-Beitrag: Was ändert sich beim Brutto-Netto-Ergebnis?
• Beratung anbieten (Sonderzahlungen, Steueränderungen, SV-Grenzen etc.)
• Compliance & Dokumentation
• Entgeltbänder dokumentieren (EU-Transparenz)
• Prozesshandbuch (Meldepflichten, Fehlerhandling) aktualisieren
• Revision: Nachvollziehbarkeit der Änderungen sicherstellen