23 Mai 2022

Neun-Euro-Ticket und Jobticket

Zumindest von Juni bis August 2022 wird es ein bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket für kleines Geld geben. Was bedeutet das für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern ein Jobticket bezahlen oder einen Zuschuss zu den Pendelkosten gewähren?

Neun-Euro-Ticket: Das Wichtigste im Überblick

  • Das Neun-Euro-Ticket kann im gesamten Bundesgebiet für Fahrten mit dem ÖPNV benutzt werden: für öffentliche Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie für Regionalzüge sowie Regionalexpresszüge der DB (zweite Klasse).
  • Das neue Ticket kostet 9 Euro und gilt jeweils für einen Monat. Wer das Angebot die gesamten drei Monate nutzen will, zahlt also 27 Euro.
  • Das Neun-Euro-Ticket gilt nicht in Fernbussen, nicht im Fernverkehr der DB (IC, ICE, EC) und nicht bei privaten Anbietern wie Flixtrain.
  • Es wird von der Bahn und den Nahverkehrsgesellschaften verkauft, am Schalter, an Automaten, über die Apps der Bahn und vieler Nahverkehrsunternehmen und zum Teil auch in den Bussen und Bahnen selbst. Der Verkauf hat bereits begonnen.
  • Abonnenten werden während dieser Monate nur jeweils 9 Euro berechnet. So halten es, soweit bisher ersichtlich, neben der Deutschen Bahn auch alle regionalen ÖPNV-Gesellschaften. Wenn das Abo vorausbezahlt wurde, wird der entsprechende Betrag erstattet.
  • Monatskarten werden damit quasi automatisch zum Neun-Euro-Ticket. In dieser Zeit entfallen dann auch zeitliche Beschränkungen bestimmter Abonnements wie etwa der 9-Uhr-Monatskarte der DB, und die Beschränkung auf bestimmte Strecken oder bestimmte Verkehrsmittel. Stattdessen gelten sie für den gesamten ÖPNV, bundesweit.
  • Die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern ist im Neun-Euro-Ticket nicht inbegriffen. Kinder ab 6 benötigen ein eigenes Neun-Euro-Ticket.
  • Gesetzesgrundlage ist eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Dort wird u. a. ein neuer § 8 RegG eingefügt.

 

Was gilt für Jobtickets?


Grundsätzlich geben die Bahnbetreiber und Nahverkehrsgesellschaften auch bei Jobtickets die Kostenersparnis durch das Neun-Euro-Ticket weiter. Arbeitgeber, die die Kosten für ein ÖPNV-Abonnement ihrer Mitarbeiter übernehmen oder bezuschussen, profitieren in aller Regel ebenfalls. Entscheidend ist im Zweifel der Vertrag, der für die Firmentickets abgeschlossen wurde. Ansprechpartner für genaue Informationen zur Verrechnung oder Erstattung ist die ausstellende Verkehrsgesellschaft.


Bahncard-Inhaber profitieren nicht vom Neun-Euro-Ticket


Anders als bei Verbundtickets und Streckenzeitkarten der Deutschen Bahn gibt es für Inhaber einer Bahncard keine Ermäßigung durch das Neun-Euro-Ticket. Das gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber die Bahncard bezahlt hat. Keine Ermäßigung gibt es außerdem für DB-Jobtickets im Fernverkehr (IC/ICE/ECE).


Das Neun-Euro-Ticket und die Lohn- und Gehaltsabrechnung


Die Ermäßigung der ÖPNV-Kosten wirkt sich bei Jobtickets auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung aus. In vielen Fällen ist das Jobticket bzw. die Bezuschussung oder Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber für die Mitarbeiter steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt. Es gibt verschiedene Varianten:

  • Wenn der Arbeitgeber die Kosten oder einen Zuschuss zum Jobticket zusätzlich zum vereinbarten Lohn oder Gehalt übernimmt, bleibt das steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Der Arbeitgeber kann das Ticket auch kaufen und den Mitarbeitern zusätzlich zum Entgelt überlassen. Die Regelung erstreckt sich auf Tickets, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und auch sonst im öffentlichen Personennahverkehr gelten.Die Steuerfreiheit erstreckt sich natürlich auch auf die verbilligten Monate des 9-Euro-Tickets. Der Arbeitgeber muss den Zuschuss bzw. die Zahlung an den Arbeitnehmer dann auf maximal neun Euro reduzieren, da eine höhere Leistung nicht steuerfrei wäre. Allerdings muss die Kürzung nicht in den betreffenden Monaten selbst erfolgen. Es genügt, wenn der Zuschuss aufs gesamte Kalenderjahr 2022 gesehen angepasst wird. Das hat die Finanzverwaltung klargestellt (BMF-Schreiben vom 30.05.2022, IV C 5 - S 2351/19/10002 :007 DOK 2022/0538840). Das steuerfreie Jobticket wird auf die Entfernungspauschale angerechnet, deshalb erhöht sich diese für die drei Monate. Arbeitgeber müssen den genauen Betrag für das Jobticket oder den Zuschuss in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung 2022 bescheinigen.
  • Alternativ kann der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss zu Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte in Höhe von 30 Cent pro Kilometer zahlen. Dieser Zuschuss ist nicht steuerfrei, er kann als zusätzliche Leistung zum Arbeitslohn aber pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Damit ist er sozialversicherungsfrei. Grundsätzlich wird die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber getragen, dieser kann sie aber auf den Arbeitnehmer abwälzen. Alternativ ist auch die Versteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen möglich, etwa bei Arbeitnehmern mit sehr niedrigem Steuersatz. Wie der Arbeitnehmer die Strecke zurücklegt, bleibt ihm bei einem Arbeitgeberzuschuss selbst überlassen. Da der pauschalversteuerte Fahrkostenzuschuss von der Fahrstrecke und nicht von den anfallenden Kosten abhängt, hat das Neun-Euro-Ticket in diesem Fall grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Lohnabrechnung.
  • Wenn der Preis des Tickets regulär maximal 50 Euro im Monat beträgt und es als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei blieb, dann ändert sich in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ebenfalls nichts – außer, dass durch den reduzierten Sachwert in diesen drei Monaten mehr Spielraum bis zur 50-Euro-Wertgrenze für steuerfreie Sachleistungen bleibt.
  • Musste das Ticket bisher voll versteuert werden, kann es im 9-Euro-Zeitraum als steuerfreie Sachleistung steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber das Ticket bzw. den Anspruch darauf gewährt und nicht nur die Bezahlung dafür übernimmt (das wäre dann keine Sachleistung).
  • Jobtickets, für die der Arbeitgeber verbilligte Konditionen erhält und die er dann zum selben Preis an den Mitarbeiter weitergibt, sind ohnehin steuerfrei. In diesem Fall entsteht ja kein geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber muss allerdings darauf achten, dass der zusätzliche Kostenvorteil durch das Neun-Euro-Ticket im Zeitraum Juni bis August 2022 ebenfalls weitergegeben wird, sonst käme es unterm Strich zu einer Lohnverkürzung.

 

Noch sind nicht alle Punkte beim Neun-Euro-Ticket klar

Manche ÖPNV-Verbunde und Verkehrsgesellschaften haben mit dem Verkauf des Neun-Euro-Tickets begonnen, bevor es überhaupt den Bundesrat passiert hatte – offenbar nach dem Motto „Erst schauen wir mal, dann sehen wir schon“. Da überrascht es wenig, dass viele Details noch nicht klar sind. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Themen:

Lohnabrechnung Arbeitgeber Entscheidungen

Verwandte Beiträge