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Anrechnung von Vergütungsbestandteilen
Mai 2018: Auch mehr als drei Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zum 01.01.2015 bleiben bei der Anwendung der Vorschriften in der alltäglichen Lohn- und Gehaltsabrechnung noch Fragen offen. Andere, ursprünglich strittige Aspekte des Mindestlohns wurden im Lauf der Zeit allerdings durch die Rechtsprechung geklärt.

Lohnabrechnung und Datenschutz: Infos und Tipps
Seit Mai 2018 gilt die DSGVO. In der Lohnabrechnung entstehen dadurch neue Risiken – strenge Vorgaben und Bußgelder machen Datenschutz unverzichtbar. Jetzt informieren!

Im Prinzip ist es für die Lohnsteuer gleichgültig, ob der Lohn oder das Gehalt als Bargeld ausgezahlt oder in Form von Sachleistungen gewährt wird: Auch Sachlohn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen. Die wichtigste ist die Freigrenze, die § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz festlegt: Sachleistungen bleiben steuerfrei, wenn ihr Wert pro Arbeitnehmer und Monat derzeit maximal 44 Euro erreicht.
Diese Freigrenze steigt zum 01. Januar 2022 auf 50 Euro.
Bei der Überschreitung der steuerlichen Freigrenze werden die gesamten Sachleistungen des betreffenden Monats steuerpflichtig, nicht nur der Betrag, der die Grenze übersteigt. Das gilt zumindest, soweit die Sachleistungen nicht aufgrund einer anderen Bestimmung steuerfrei sind, z. B. als Aufmerksamkeit bis 60 Euro gemäß LStR 19.6.
Bei Sachleistungen, auf die ein Umsatzsteueranteil entfällt, zählt der Brutto-Wert.
Wenn die Freigrenze in einem bestimmten Monat nicht ausgeschöpft wurde, darf der Restbetrag auf andere Monate übertragen oder angerechnet werden.