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Neue Regelung zur Betriebsnummer zum Jahresstart 2024
Im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung erstatten Arbeitgeber Berichte für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobber und Auszubildenden. Um am Meldeverfahren teilzunehmen, ist für jeden Beschäftigungsbetrieb eine Betriebsnummer erforderlich. Diese dient der eindeutigen Identifizierung des Arbeitgebers durch die Sozialversicherungsträger, insbesondere um Beitragszahlungen korrekt zuzuordnen.
Die Vergabe der Betriebsnummer erfolgt durch den Betriebsnummern-Service nach festgelegten Grundsätzen, die in unserem Entscheidungsschema veranschaulicht sind. Die Normierung der Betriebsnummer erfolgt in den Paragraphen 18i bis 18n des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV).
Um eine Betriebsnummer beantragen zu können, muss das Unternehmen zunächst bei der Berufsgenossenschaft mit einer Unternehmensnummer angemeldet sein. Die Betriebsnummern werden dann vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben, der auch die erforderlichen Betriebsdaten erfasst. Die gesetzliche Verpflichtung nach §18i SGB IV besteht darin, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen, wofür der Online-Antrag genutzt werden kann. Dies bietet den Vorteil, dass in der Regel die Bearbeitungszeit entfällt.
Aus Datenschutzgründen wird die Vergabebestätigung ausschließlich per Post versendet. Beachten Sie bitte, dass ab dem 01.01.2024 für die Beantragung einer Betriebsnummer die Unternehmensnummer des entsprechenden Unternehmens erforderlich ist, dem der neue Beschäftigungsbetrieb angehört.
Haben Sie Fragen zur Beantragung oder zur Nutzung der Unternehmensnummer steht der zuständige Träger der Unfallversicherung zur Verfügung, dessen Kontaktdaten auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden sind.
Eventuelle Veränderungen bei den Betriebsdaten oder die dauerhafte Beendigung der Betriebstätigkeit müssen umgehend dem Betriebsnummern-Service mitgeteilt werden. Eine fehlerhafte Anschrift kann zu falschen Daten in der Beschäftigungsstatistik führen und sich zudem nachteilig auf die Umsatzsteuerverteilung auswirken. Die Übermittlung von Änderungen erfolgt mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD), wofür im Handbuch zu elektronischen Änderungsmitteilungen entsprechende Hinweise bereitstehen.
Wichtig zu beachten: Die gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung von Änderungen besteht, da andernfalls eine Geldbuße verhängt werden kann.
Beschäftigte eines Betriebs werden mithilfe der Betriebsnummer sowohl zu einer Region als auch zu einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Für die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, spielt die Betriebsnummer daher eine zentrale Rolle. Im Rahmen des Meldeverfahrens fließen die Angaben zur Tätigkeit in den „Tätigkeitsschlüssel“ mit ein. Für die deutsche Wirtschaft und Politik dient diese Statistik als zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Bei der Erfassung von Betrieben erfolgt die Bestimmung der jeweiligen Branche auf Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes.
Die wirtschaftsfachliche Zuordnung eines Betriebs erfolgt entweder nach dem Betriebszweck oder nach der wirtschaftlichen Tätigkeitdes überwiegenden Teils der Beschäftigten. Andere Kriterien, wie beispielsweise Umsatzzahlen, bleiben davon unberührt.
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