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Midijobs: Der Übergangsbereich reicht jetzt bis 2.000 Euro pro Monat
Der Übergangsbereich, in dem Beschäftigte für die Sozialversicherung als Midijobber gelten, wurde zum 01. Januar 2023 erneut angehoben, auf nun 2.000 Euro brutto. Da die Sozialversicherungsträger mit der Software-Anpassung nicht hinterherkommen, müssen sich Arbeitgeber von Beschäftigten in dieser Einkommensgruppe auf Rückrechnungen einstellen.

Kurzarbeit: Es bleibt beim erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld (KUG)
Oktober 2022 - Unternehmen können auch weiterhin unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen. Bis vorerst Ende des Jahres 2022 bleibt es dabei, dass Kurzarbeitergeld schon bei einem Arbeitsausfall von 10 Prozent ausgezahlt wird. Außerdem kann die Bundesregierung nun eine Reihe anderer KUG-Sonderregelungen aus der Zeit der Pandemie wieder einführen.