Erhöhte Hinzuverdienstgrenze: Informationen für Arbeitgeber und Rentner mit Nebenbeschäftigung
Januar 2022: Auch 2022 gilt für Rentner, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze: Sie dürfen bis zu 46.060 Euro verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Ein paar Dinge sollten solche Beschäftigte und ihre Arbeitgeber allerdings beachten.