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Midijobs: Der Übergangsbereich reicht jetzt bis 2.000 Euro pro Monat
Der Übergangsbereich, in dem Beschäftigte für die Sozialversicherung als Midijobber gelten, wurde zum 01. Januar 2023 erneut angehoben, auf nun 2.000 Euro brutto. Da die Sozialversicherungsträger mit der Software-Anpassung nicht hinterherkommen, müssen sich Arbeitgeber von Beschäftigten in dieser Einkommensgruppe auf Rückrechnungen einstellen.

Kurzarbeit: Es bleibt beim erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld (KUG)
Oktober 2022 - Unternehmen können auch weiterhin unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen. Bis vorerst Ende des Jahres 2022 bleibt es dabei, dass Kurzarbeitergeld schon bei einem Arbeitsausfall von 10 Prozent ausgezahlt wird. Außerdem kann die Bundesregierung nun eine Reihe anderer KUG-Sonderregelungen aus der Zeit der Pandemie wieder einführen.

Eigentlich ist der gesetzliche Mindestlohn gerade erst gestiegen: Zum 01. Juli dieses Jahres wurde er planmäßig von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Trotzdem steht zum 01. Oktober 2022 bereits die nächste Anhebung an, diesmal auf satte 12 Euro. Diese Anhebung wurde nicht von der Mindestlohnkommission angeregt. Vielmehr löst der Bundesarbeitsminister damit eines der Wahlversprechen ein. Offiziellen Zahlen zufolge wirkt sich die Anhebung auf mehr als ein Fünftel aller Beschäftigungsverhältnisse aus.
Gleichzeitig wird der gesetzliche Mindestlohn zur bestimmenden Rechengröße für die Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen, den beliebten Minijobs. Auch auf die Festlegung des Übergangsbereichs zu regulär sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen und damit der Midijobs wirkt sich die Höhe des Mindestlohns in Zukunft direkt aus.
Mindestlohn-Praxisfragen: Aus Arbeitgebersicht wichtig ist die Frage, welche Leistungen auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen und welche nicht. Freiwillige Einmalzahlungen beispielsweise dürfen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Ein zweiter entscheidender Punkt: Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn, wer nicht? Eine der wenigen Gruppen, die keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben, sind Minderjährige ohne Berufsabschluss. Für Auszubildende gilt allerdings die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Daneben gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel für frühere Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.
Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie in den Paychex-Beiträgen: