Alte und neue Tätigkeitsschlüssel in den Meldungen zur Sozialversicherung

Der Tätigkeitsschlüssel ist in jeder Meldung zur Sozialversicherung einzutragen (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV). Er enthält verschlüsselte Angaben über die Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb, die in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit einfließen.Der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wird seit Beginn des im Januar 1973 eingeführten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung verwendet. Die letzte redaktionelle Überarbeitung des Tätigkeitsschlüssels erfolgte mit der Veröffentlichung des aktualisierten Schlüsselverzeichnisses 2003.Ab 1.12.2011 wird der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2003) durch einen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) ersetzt.Die Struktur des neuen Tätigkeitsschlüssels steht bereits fest, sodass die Arbeitgeber schon jetzt die neuen Angaben in den Personalstammdaten hinterlegen können. Die Bestimmung des neuen Tätigkeitsschlüssels für die beschäftigten Arbeitnehmer sollte rechtzeitig erfolgen, da mit entsprechenden Softwarelösungen nur etwa 5% aller Beschäftigungsverhältnisse eindeutig und automatisch umgestellt werden können.Im Folgenden erhalten Sie einen vergleichenden Überblick zur Struktur des bisherigen fünfstelligen und des neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssels.
Fünfstelliger Tätigkeitsschlüssel (TS 2003)
Der fünfstellige Schlüssel besteht aus:Stelle 1 bis 3 Ausgeübte Tätigkeit (Feld A)Stelle 4 Stellung im Beruf (Feld B1)Stelle 5 Art der Ausbildung (Feld B2)Stelle 1 bis 3 – Ausgeübte Tätigkeit (Feld A)Die Schlüsselzahlen für die ausgeübte Tätigkeit sind dem amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Für die ausgeübte Tätigkeit sind 350 verschiedene Schlüssel gültig.Stelle 4 – Stellung im Beruf (Feld B1)Die Stellung im Beruf wird mit den Ziffern 0 bis 9 verschlüsselt dargestellt.
0Auszubildende (Lehrling, Praktikant u.a.) 1Arbeiter, die nicht Facharbeiter sind 2Arbeiter, die als Facharbeiter tätig sind 3Meister, Poliere (Arbeiter oder Angestellte) 4Angestellte, soweit nicht zu „3“ gehörend 7Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende 8Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 18 Stunden 9Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 18 Stunden und mehr, aber nicht vollzeitbeschäftigt
Stelle – Art der Ausbildung (Feld B2)
Für die Angaben zur Art der Ausbildung sind die Ziffern 1 bis 7 vorgesehen.
Volksschule/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 1– ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2– mit abgeschlossener Berufsausbildung Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) 3– ohne abgeschlossene Berufsausbildung 4– mit abgeschlossener Berufsausbildung 5Abschluss einer höheren Fachschule oder Fachhochschule 6Hochschul-/Universitätsabschluss (einschl. des Abschlusses an Akademien mit Hochschulcharakter) 7Ausbildung unbekannt (Angabe nicht möglich)
Wichtig: Für alle Meldungen bis zum 30.11.2011 ist ausschließlich der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2003) zu verwenden
Neunstelliger Schlüssel (TS 2010)
Der neunstellige Schlüssel besteht aus:Stelle 1 bis 5 Ausgeübte Tätigkeit (Feld AT) Stelle 6 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Feld AS)Stelle 7 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Feld BA)Stelle 8 Arbeitnehmerüberlassung (Feld AÜ)Stelle 9 Vertragsform (Feld VF)Stelle 1 bis 5 – Ausgeübte Tätigkeit (Feld AT)Maßgebend ist die im aktuellen Beschäftigungsverhältnis ausgeübte Tätigkeit. Die jetzige Tätigkeit ist auch dann maßgebend, wenn diese vom erlernten Beruf abweicht oder wenn früher ein anderer Beruf ausgeübt worden ist. Auszubildende, Praktikanten usw. werden mit der Tätigkeit verschlüsselt, die sie mit ihrer Ausbildung anstreben bzw. in der sie das Praktikum absolvieren.Die Schlüsselzahlen für die ausgeübte Tätigkeit sind dem amtlichen Schlüsselverzeichnis 2010 der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Für die ausgeübte Tätigkeit sind 1286 gültige Schlüssel (TS 2010) vorgesehen.Dabei erfolgt die Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010) nach folgender Struktur:
0Militärberufe 1Natur-, Land-, Tier- und Forstwirtschaft 2Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 3Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 4Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 5Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 6Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 7Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 8Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 9Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung
Stelle 6 – Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Feld AS)
Als Schulabschluss gilt der Besuch einer Schule mit erfolgreichem Abschluss der Prüfungen. Der Schulbesuch allein ist nicht ausreichend. Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:
1ohne Schulabschluss 2Haupt-/Volksschulabschluss 3mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 4Abitur/Fachabitur 5Abschluss unbekannt
Die Schlüsselzahl 9 sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zum Schulabschluss vorliegen. Bei Unsicherheit zwischen Alternativen ist auf jeden Fall eine der Alternativen zu wählen.
Stelle 7 – Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Feld BA)
Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:
1ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 2Abschluss einer anerkannten Berufsausbil-dung 3Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss 4Bachelor 5Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 6Promotion 9Abschluss unbekannt
Die Schlüsselzahl 9 sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zum Ausbildungsabschluss vorliegen. Bei Unsicherheit zwischen Alternativen ist auf jeden Fall eine der Alternativen zu wählen.
Stelle 8 – Arbeitnehmerüberlassung (Feld AÜ)
Die Frage, ob der Beschäftigte in einem Zeitarbeitsverhältnis beschäftigt wird, ist mit einer der beiden Schlüsselzahlen zu beantworten:
1nein 2ja
Betriebe, die keine Arbeitnehmer überlassen, können jeden Beschäftigten mit 1 = nein verschlüsseln. Betriebe mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung verschlüsseln nur das überlassene Personal mit 2 = ja. Das Stammpersonal (z.B. in der Verwaltung) wird mit 1 = nein verschlüsselt.
Stelle 9 – Vertragsform (VF)Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Vollzeit- oder um eine Teilzeitbeschäftigung handelt. Als teilzeitbeschäftigt gilt jeder Arbeitnehmer, der nicht Vollzeitbeschäftigt ist.Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind Beschäftigungs- und Freistellungsphase durchgängig als Vollzeit zu verschlüsseln. Das ist für die statistische Abgrenzung zum Teilzeitmodell erforderlich. Die Arbeitszeit im Teilzeitmodell ist dann durchgängig als Teilzeit zu kennzeichnen.Außerdem ist zu unterscheiden, ob es sich um ein befristetes oder um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis handelt.Eine unbefristete Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Ausnahme: Wird im Rahmen einer Altersteilzeit das Ende der Beschäftigung vereinbart, gilt diese Beschäftigung ebenfalls als unbefristet. Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:
1Vollzeit, unbefristet 2Teilzeit, unbefristet 3Vollzeit, befristet 4Teilzeit, befristet
Wichtig: Der neunstellige Schlüssel ist ab 1.12.2011 bei allen Meldungen zur Sozialversicherung zu verwenden• bei Anmeldungen, wenn der Meldezeitraum nach dem 30.11.2011 beginnt,• bei Entgeltmeldungen (Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen), wenn der Meldezeitraum nach dem 30.11.2011 endet.
Praxishinweis: Der neue Tätigkeitsschlüssel kann online unter http://bns-ts.arbeitsagentur.de ermittelt werden.
Erfahren Sie mehr zu Arbeitszeitkonten - das Wichtigste für Arbeitgeber im Überblick.
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