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Die konkreten Auswirkungen der Krankenkassen-Erhöhungen lassen sich am besten an Beispielen verdeutlichen. Nehmen wir einen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich, der anstatt von 1,7 Prozent bei dem Zusatzbeitrag nun ganze 3 Prozent zahlen muss.
Bei dem vorigen Beitrag zahlte er monatlich 68 Euro (4.000 × 1,7 %), davon 34 Euro selbst und 34 Euro der Arbeitgeber. Bei dem neuen Beitrag sind es 120 Euro monatlich (4.000 × 3 %), also 60 Euro Eigenanteil. Das bedeutet Mehrkosten von 26 Euro pro Monat oder 312 Euro pro Jahr - nur für den Arbeitnehmeranteil. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte fallen die Auswirkungen noch drastischer aus, da sie den kompletten Zusatzbeitrag allein tragen müssen.
Besonders betroffen sind auch Gutverdiener. Die GKV-Beiträge werden nur bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet, die 2025 bei 66.150 Euro im Jahr liegt (monatlich sind es 5.512,50 Euro). Das bedeutet, dass Einkommen über dieser Grenze beitragsfrei ist. Wer das Einkommen erreicht oder überschreitet, das der Beitragsbemessungsgrenze entspricht, zahlt automatisch den Höchstbeitrag in der GKV.
Für Rentner gelten besondere Regelungen: Beitragserhöhungen wirken sich erst ab März 2026 aus, da die Rentenversicherung eine zeitversetzte Anpassung vornimmt.
Ein Vergleich der günstigsten mit der teuersten Kasse zeigt Einsparpotentiale von mehreren hundert bis über tausend Euro jährlich. Konkrete Beispiele: Ein Angestellter mit 3.000 Euro Bruttoeinkommen, der von einer teuren Kasse mit 4 Prozent zu einer günstigen mit 2,2 Prozent wechselt, spart jährlich 324 Euro brutto. Nach Steuern bleiben davon etwa 200 Euro netto übrig. Bei höheren Einkommen wird das Sparpotential noch größer. Wer 5.000 Euro brutto verdient und denselben Wechsel vollzieht, spart 540 Euro brutto pro Jahr. Für Gutverdiener an der Beitragsbemessungsgrenze sind sogar Ersparnisse von über 1.400 Euro möglich.
Doch Vorsicht: Der reine Beitragssatz ist nicht alles. Auch die Zusatzleistungen sollten in die Entscheidung einfließen. Manche Kassen bieten erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, höhere Zuschüsse für Zahnersatz oder Bonusprogramme, die den höheren Beitrag rechtfertigen können.
Ein wichtiger steuerlicher Aspekt: Die gesparten Krankenkassenbeiträge wirken sich auch auf die Steuererklärung aus. Da die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden, reduziert sich bei niedrigeren Beiträgen auch der Steuervorteil. Dennoch bleibt unterm Strich ein deutlicher finanzieller Vorteil beim Wechsel zu einer günstigeren Kasse. Experten prognostizieren einen weiteren Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die kommenden Jahre.
Ja, die Krankenkasse muss dich schriftlich mindestens einen Monat vor der ersten Erhebung des neuen Zusatzbeitrags informieren. Dabei muss sie auch auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Verpasst die Kasse diese Frist, kannst du auch später noch von deinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Ja, bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, das unabhängig von der normalen 12-monatigen Bindungsfrist gilt. Du kannst innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen, der Wechsel wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Ja, auch bei niedrigem Einkommen kannst du durch einen Kassenwechsel sparen. Bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro und einem Wechsel von 3% auf 1,5% Zusatzbeitrag sparst du etwa 180 Euro brutto pro Jahr. Nach Steuern sind das immer noch rund 120 Euro netto jährlich.
Das kommt auf die neue Krankenkasse an. Viele Kassen bieten ähnliche Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, erweiterte Vorsorge oder Zuschüsse für alternative Heilmethoden. Vergleiche vor dem Wechsel nicht nur die Beiträge, sondern auch die wichtigen Leistungen.
Krankenkassen können geschlossen oder mit anderen Kassen fusioniert werden. In diesem Fall hast du automatisch ein Sonderkündigungsrecht und kannst die eine neue Krankenkasse suchen. Deine Versicherung bleibt dabei lückenlos bestehen, du wirst automatisch einer anderen Kasse zugewiesen, falls du nicht selbst aktiv wirst.

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Die Zahlen für Erhöhungen im Jahr 2025 weisen eine große Differenz auf: Die Spanne reicht von günstigen 2,18 Prozent bis hin zu stolzen 4,4 Prozent - ein Unterschied, der bei höheren Einkommen schnell vierstellige Beträge ausmachen kann. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können zu günstigeren Anbietern wechseln.
Die Beitragserhöhungen der Krankenkassen im Jahr 2025 haben klare Gründe. Hauptursache ist ein prognostiziertes Milliarden-Defizit: Geplanten Ausgaben von 341,4 Milliarden Euro stehen voraussichtlich nur Einnahmen von 294,7 Milliarden Euro gegenüber. Die daraus entstehende Lücke von fast 47 Milliarden Euro ist ist historisch einmalig.
Ein wesentlicher Kostentreiber sind die steigenden Ausgaben für Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel. Moderne Medikamente, insbesondere in der Krebstherapie und bei seltenen Erkrankungen, kosten oft mehrere zehntausend Euro pro Patient und Jahr. Gleichzeitig führt der medizinische Fortschritt dazu, dass mehr Krankheiten behandelbar werden - was zunächst erfreulich ist, aber die Ausgaben der Krankenversicherungen massiv ansteigen lässt.
Der demografische Wandel verschärft die Situation zusätzlich. Deutschland altert, und ältere Menschen benötigen statistisch mehr medizinische Versorgung. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt. Dieses Missverhältnis wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken.
Viele Krankenkassen haben zudem ihre Rücklagen aufgebraucht. Nach Jahren niedriger Zusatzbeiträge verfügen etliche Kassen nicht mehr über ausreichende finanzielle Puffer. Wenn dann noch außergewöhnliche Ausgaben hinzukommen - wie sie etwa durch die Corona-Pandemie entstanden sind - bleibt oft nur die Beitragserhöhung als Ausweg.