Krankenkassenwechsel während der Krankschreibung: neues Verfahren ab April

eAU: Und wenn der krankgeschriebene Mitarbeiter die Kasse wechselt?
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, die seit Jahresbeginn 2023 die „gelben Zettel“ abgelöst hat, verlief nicht gerade störungsfrei. Es kam zu Verschiebungen, manche Arztpraxen nahmen an dem neuen digitalen System nicht teil und stellten weiterhin AU-Bescheinigungen auf Papier aus.
Ein weiteres mögliches Problem ergibt sich bisher bei Arbeitnehmern, bei denen ein Wechsel der Krankenkasse in den Zeitraum einer Krankschreibung fällt. In diesem Fall erhält in der Regel die alte Krankenkasse vom Arzt die digitale Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Diese landet jedoch nicht bei der neuen Krankenkasse. Will der Arbeitgeber die AU-Angaben von der neuen Krankenkasse abrufen, erhält er oft nur die elektronische Information, dass keine AU-Daten vorliegen.
Ab April: Die Kassen halten sich untereinander auf dem Laufenden
Das wird sich nun ändern. Ab April sind die Kassen im Fall eines Kassenwechsels von Krankgeschriebenen verpflichtet, die AU-Daten von sich aus auszutauschen.
Dauert die Krankschreibung über das Datum des Kassenwechsels hinaus an, schickt die bisherige Kasse die eAU automatisch an die neue Krankenkasse des Mitarbeiters. Somit kann der Arbeitgeber auch von der neuen Kasse die für ihn bestimmten Arbeitsunfähigkeitsinformationen abfragen: das Vorliegen der ärztlichen Bestätigung einer Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer, ob es sich um eine neue oder um eine Folgeerkrankung handelt sowie das mögliche Vorliegen eines Arbeitsunfalls.
Ist der Kassenwechsel noch nicht abgeschlossen, wird die elektronische Arbeitgeberanfrage von der neuen Kasse an die bisherige Krankenkasse weitergereicht. Diese sorgt dann im Regelfall für die Antwort an den Arbeitgeber.
Für die Arbeitgeber bedeutet die Neuregelung, dass er selbst bei einem Kassenwechsel während einer Arbeitsunfähigkeit die entsprechenden Angaben erhält und die Daten für die Personalbuchhaltung sowie die Lohnabrechnung zur Verfügung stehen. Dabei kann es unter Umständen geschehen, dass trotz Anfrage bei der einen Kasse eine digitale Antwort von der anderen Kasse kommt.
Bis April: Austausch auf dem Postweg
Die Neuregelung wurde durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz im Sozialgesetzbuch verankert (§ 304 Abs. 2 SGB V n. F.). Sie gilt ab dem 01. April 2024.
Bis Ende März tauschen die Kassen AU-Angaben zu Kassenwechslern auf dem Postweg und in Papierform aus. Arbeitgeberabfragen zu einer AU-Bescheinigung werden dabei jedoch nicht weitergeleitet. Dies wird erst ab April und als Teil des digitalen Verfahrens erfolgen.
Die technischen Abläufe und Vorgaben sind in den Grundsätzen zum Datenaustausch zur eAU enthalten, die der GKV-Spitzenverband veröffentlicht.
Paychex: Bei uns ist Ihre Lohnabrechnung in besten Händen – einschließlich der digitalen Meldungen und Abfragen
Der vorgeschriebene Datenaustausch bei der Lohnabrechnung ist inzwischen umfassend digitalisiert. Das macht vieles schneller. Gleichzeitig sorgen die elektronischen Meldungen, Bescheinigungen und Abfragen zur Sozialversicherung für neue Herausforderungen: die Technik muss auf Stand gehalten, die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter müssen laufend fortgebildet werden.
Diese Belastung können Sie, genau wie die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung, einfach uns überlassen. Paychex steht seit Jahren für verlässliche, korrekte und pünktliche Abrechnungsdienstleistungen. Unsere Expertinnen und Experten sind auch in Sachen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern stets auf dem aktuellen Stand. Lesen Sie, wie Sie unseren Service zu Ihrem Vorteil nutzen können!
Weitere spannende LohnupdatesMöchten Sie auf dem Laufenden bleiben, wenn es um die neuesten Entwicklungen im Bereich Personalwesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung geht? Dann abonnieren Sie noch heute den Paychex-Newsletter!
Jetzt anmelden!Verwandte Beiträge

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld im Jahr 2024
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten Kinderkrankengeld, wenn der Nachwuchs krank wird und sie deshalb nicht arbeiten können. Seit Jahresbeginn 2024 gelten neue Festlegungen dafür, wie viele dieser Kinderkrankengeld-Tage möglich sind. Allerdings kann statt der Krankenkasse auch der Arbeitgeber verpflichtet sein, die durch kranke Kinder bedingten Ausfallzeiten finanziell abzufedern.

Pflegeversicherung ab Juli 2023: neue Beitragshöhe, stärkere Entlastung für Eltern, neue Arbeitgeber-Pflichten
Schon seit dem 01. Juli 2023 greifen neue Regeln für die Pflegeversicherungsbeiträge. Einerseits wurden die Beiträge und der Zuschlag für Kinderlose angehoben. Andererseits erhalten Eltern Abschläge, wenn sie mehr als zwei Kinder unter 25 Jahren haben. Arbeitgeber müssen von ihren Mitarbeitern entsprechende Erklärungen einholen.

Beschäftigung von Rentenbeziehern: das hat sich bei den Hinzuverdienstgrenzen geändert
Eine Beschäftigung führt jetzt selbst bei vorgezogener Altersgrenze nicht mehr zu Rentenkürzungen, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Bei Erwerbsminderungsrenten gilt seit dem Jahreswechsel eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Das ist auch für Arbeitgeber positiv: Rentner, die sie beschäftigen, können ohne Einbußen beim Rentenbezug mehr arbeiten.