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In unseren Lohn-Updates finden Sie regelmäßig wissenswerte Neuigkeiten rund um das Thema Lohnabrechnung.

Lohn- und Gehaltsabrechnung – was ändert sich in 2011?
Januar 2011 - Weitergelten der Lohnsteuerkarte 2010Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarten 2010 ist bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verlängert.Grundsätzlich gelten sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 auch im Kalenderjahr 2011, soweit keine abweichenden Eintragungen erfolgen. Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich.

Sozialausgleich in der Entgeltabrechnung – ein Überblick
Februar 2011 - Seit 1. Januar 2011 können die Krankenkassen von ihren Mitgliedern einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben, die unmittelbar an die jeweilige Kasse zu zahlen sind. Dabei beträgt die Belastungsgrenze 2% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen diese individuelle Belastungsgrenze, wird ein Sozialausgleich gewährt.

Ausbildungsvergütungen: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
März 2011 - Auch für Auszubildende gilt im Kalenderjahr 2011 die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen darin enthaltenen Eintragungen weiter. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte 2010 ihrem Arbeitgeber eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011“ vorzulegen, die vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt wird. Für ledige Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2011 erstmals mit einem Ausbildungsverhältnis beginnen, gilt aber eine Vereinfachungsregelung. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen auf die besondere „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011“ verzichten und die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln. Dazu hat der Auszubildende seinem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mitzuteilen. Außerdem hat der Auszubildende seinem Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis (Steuerklasse I bis V) handelt. Diese schriftliche Bestätigung ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen (§ 52b Abs. 4 EStG).

Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung
April 2011 - Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei werden einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt (§ 1 BetrAVG).

So rechnen Sie Aushilfsbeschäftigte ab
Juni 2011 - In Urlaubszeiten werden oft Aushilfsbeschäftigte als Vertretung eingestellt. Dabei sind einige steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten.

Aktuelle Neuregelungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Juli 2011 - Neuregelungen gibt es in der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht nur zum Jahreswechsel. Auch während des laufenden Kalenderjahres 2011 sind inzwischen einige Änderungen eingetreten und zu berücksichtigen.
Entgeltfortzahlung und Übergang des Schadensersatzanspruchs
August 2011 - Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen.

Das Fahrtenbuch bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen
September 2011 - Bei Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs ist es neben der Anwendung der sogenannten 1%-Regelung auch zulässig, den Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrtstrecke entspricht, als geldwerten Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).

44-€-Sachbezugsfreigrenze bei Gutscheinen
Oktober 2011 - Wenn Sie in der Vergangenheit Ihre Beschäftigten mit einem Warengutschein belohnen wollten, so hatten Sie die Vorgabe der Finanzverwaltung zu beachten, wonach Warengutscheine, die bei einem Dritten einzulösen sind, nicht als Sachbezug gelten, sobald neben der Bezeichnung der abzugebenden Ware oder Dienstleistung ein anzurechnender Betrag oder Höchstbetrag angegeben worden ist (R 8.1 Abs. 1 LStR 2011). In solchen Fällen wurde bisher immer ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Barlohnbezug angenommen.