18 Aug 2016

Lohntüten mit was extra

Es gibt gute Gründe, nicht einfach nur monatlich feste Summen zu überweisen. Flexible Gehaltsmodelle können Leistungsanreize setzen, durch Entgeltoptimierung können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Steuern und Abgaben sparen.

Steuern/Abgaben sparen

Der Arbeitnehmer kann Lohnsteuer und der Chef Sozialversicherung sparen. Beispiele:

  • Die Firma stellt Wagen oder Fahrrad. Um ein Fahrtenbuch zu vermeiden, wird pauschal 1 % des Neupreises als „geldwerter Vorteil“ berechnet. Bei einem Bike für 3.000 Euro erhöht die 1-%-Regel Lohnsteuer und Abgaben so, als bekäme der Arbeitnehmer 30 Euro extra im Monat. Unterm Strich kostet die Rad-Benutzung ihn oft nur einstellige Euro-Beträge (je nach seinen Einkünften). Die Firma verbucht das Rad als Betriebsausgabe.
  • Warengutscheine bis maximal 44 Euro sind steuer- und abgabenfrei, zum Tanken, für Yoga-Stunden, Wein oder was immer.
  • Freiwillige, zusätzliche Kita-Zuschüsse vom Arbeitgeber sind ebenfalls steuerfrei.
  • Fahrkostenzuschüsse bis zur Höhe der individuellen Entfernungspauschale werden mit nur 15 % versteuert.
  • Für eigene Waren oder Dienstleistungen gilt bei Mitarbeitern ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro.
  • Eine weitere Möglichkeit ist Entgeltumwandlung im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge.
  • Wenn Sie Arbeitsmittel wie Laptop oder Smartphone samt Vertrag stellen, ist das gar kein Gehaltsbestandteil, also auch kein geldwerter Vorteil, selbst bei erlaubter Privatnutzung. (Dafür gibt es oft Streit um die Rückgabe. Die müssen Sie im Arbeitsvertrag rechtssicher regeln.)

Aber aufgepasst: Für Ihre Arbeitnehmer bedeutet Sozialabgaben einzusparen auch, dass sie im Leistungsfall geringere Ansprüche haben. In der Regel ist die Einsparung deutlich höher als die Minderung der Ansprüche - aber es ist Gebot der Fairness das nicht zu verschweigen und vielleicht sogar Ihre Arbeitnehmer zur Vorsorge aus dem Ersparten zu ermutigen.

Leistungsanreize setzen

Gute Leistungen können Sie durch regelmäßige Prämien oder einmalige Gratifikationen belohnen. Prämien können vertraglich vereinbart oder freiwillig bezahlt werden. Freiwilligkeit wird jedoch recht schnell Pflicht (als „betriebliche Übung“). Die Prämie kann sich nach individueller Leistung, den Zahlen der ganzen Abteilung oder der Unternehmensentwicklung generell richten. Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss gewahrt bleiben: Bekommt im Vertrieb der eine Mitarbeiter die Prämie, kann die Kollegin mit vergleichbaren Werten nicht leer ausgehen. Die Buchhaltung dagegen schon.

Absichern

Solche Modelle müssen ordentlich eingetütet werden Sowohl mit dem Steuerberater wie auch arbeitsrechtlich. Sonst wird aus „freiwillig“ ohne Not „verpflichtend“, der Mitarbeiter nimmt beim Ausscheiden das Firmen-Smartphone mit oder das Finanzamt macht einen Strich durch die Rechnung.

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