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Ab dem 01. Januar 2024 soll ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde gelten. Der Bundesarbeitsminister will diese Empfehlung der Mindestlohnkommission umsetzen, auch wenn sie nicht einstimmig getroffen wurde. Der höhere Mindestlohn zieht eine höhere Minijob-Entgeltgrenze von 538 Euro monatlich nach sich. Für 2025 stehen erneute Erhöhungen an.
Die Mindestkommission hat dem Bundesarbeitsminister am 26. Juni 2023 empfohlen, die geltenden Beträge zu erhöhen:
• Zum Januar 2024 soll der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde steigen.
• Ab Januar 2025 soll eine erneute Erhöhung folgen, erneut um 41 Cent auf dann 12,82 Euro pro Zeitstunde.
Bundesarbeitsminister Heil hat bereits angekündigt, dass er diesen Vorschlägen folgen wird.
Der gesetzliche Mindestlohn wird nicht einfach von der Bundesregierung festgelegt. Vielmehr gibt es eine Mindestlohnkommission, die Empfehlungen zur Mindestlohnerhöhung abgibt. Sie besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie einer Vorsitzenden, dazu kommen Wissenschaftler als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht.
Die neue Kommissionsempfehlung wurde gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite verabschiedet. Die Gewerkschaften wollten eine Erhöhung auf 13,50 Euro erreichen. Der DGB sprach von einem „absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss“.