Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025

Relevante Informationen im Überblick
Verification of Payee (VoP) wird ab 9. Oktober 2025 EU-weit verpflichtend für alle SEPA-Überweisungen und prüft die Übereinstimmung zwischen Empfängername und IBAN
Die technische Infrastruktur startet bereits am 5. Oktober 2025, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht
Das Prüfergebnis wird im Ampelsystem dargestellt: Match (grün), Close-Match (gelb) oder No-Match (rot)
Unternehmen können bei Sammelüberweisungen zwischen Opt-In (mit Prüfung) und Opt-Out (ohne Prüfung) wählen
Korrekte Stammdatenpflege und frühzeitige Kundenkommunikation sind entscheidend für reibungslose Zahlungsabwicklung
Was ist Verification of Payee (VoP)?
Ab dem 9. Oktober 2025 wird eine neue Ära im europäischen Zahlungsverkehr eingeläutet. Verification of Payee (VoP) ist ein EU-weites System zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen, das eine zusätzliche Sicherheit für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr bietet. Die VoP betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – also alle, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen.
Die Definition von Verification of Payee ist eindeutig: Es handelt sich um einen automatisierten Abgleich des eingegebenen Empfängernamens mit der entsprechenden IBAN vor der Zahlungsausführung im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Dieses Verfahren fungiert als zusätzliche Schutzebene gegen Betrug und Fehlüberweisungen im europäischen Zahlungsverkehr.
Das Ziel von VoP ist ein umfassender Schutz vor unautorisierten Zahlungen und manuellen Überweisungsfehlern. Durch die Überprüfung der Empfängerdaten vor jeder Überweisung können finanzielle Schäden vermieden werden. Der Anwendungsbereich umfasst alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtliche Grundlagen und Zeitplan
Die rechtliche Basis für VoP bildet die EU-Verordnung 2024/886, die am 8. April 2024 in Kraft trat, insbesondere der Artikel 5c (Instant Payments). Diese Verordnung verpflichtet alle Zahlungsdienstleister mit Euro-Konten zur Implementierung von VoP bis zum 9. Oktober 2025. Die technische Infrastruktur wird bereits am 5. Oktober 2025 aktiviert. Dies ermöglicht ausreichend Zeit für finale Tests und Systemanpassungen. Eine Erweiterung auf Nicht-Euro-Länder der EU ist ab 2027 geplant.
So funktioniert die Empfängerüberprüfung
Die Empfängerüberprüfung erfolgt nach Einreichung der Zahlung und vor deren Ausführung. Die Verarbeitungszeit beträgt unter 5 Sekunden. Das Verfahren basiert auf einem Datenabgleich zwischen den eingegebenen Empfängerdaten und den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen. Dabei prüft das System nicht nur die IBAN, sondern vergleicht auch den Namen des Zahlungsempfängers mit den offiziell registrierten Daten des Kontoinhabers.
Match-Ergebnisse verstehen
Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit folgenden Ergebnissen:
Match (Grün): Eine vollständige Übereinstimmung zwischen dem eingegebenen Empfängernamen und den bankinternen Daten liegt vor. Die Zahlung wird ausgeführt wie geplant, da keine Diskrepanzen festgestellt wurden.
Close-Match (Gelb): Eine teilweise Übereinstimmung wurde identifiziert. Dies kann aufgrund von Schreibvariationen, Umlauten oder Abkürzungen auftreten. Die Bank zeigt den bei ihr hinterlegten Namen an. Der Kunden kann trotz Diskrepanzen die Daten abgleichen und die Zahlungsfreigabe erteilen.
No-Match (Rot): Keine Übereinstimmung zwischen den Angaben. Das System warnt vor einer möglichen Fehlüberweisung und empfiehlt eine Überprüfung der Empfängerdaten.
Hinweis: Ob und wie strikt Banken bei Close- oder No-Match reagieren, bestimmen sie individuell.
VoP: Haftung und Verantwortlichkeiten
Das VoP-Verfahren fungiert als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ohne Änderung der grundsätzlichen Haftungsregeln. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben größtenteils unverändert, werden aber durch zusätzliche Schutzebenen ergänzt. Für Sammelüberweisungen hat der Gesetzgeber ein Opt-out-Verfahren vorgesehen, bei dem die Prüfung entfällt.
Mit der neuen Regelung übernehmen Banken die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion des VoP-Systems und haften für Schäden, die durch fehlerhafte Systemfunktionen entstehen. Die Kundenhaftung bleibt bei bewusster Freigabe trotz No-Match oder Close-Match bestehen. Im Klartext bedeutet das: Bei Abweichungen oder fehlender Übereinstimmung liegt die Haftung im Falle einer Falschüberweisung beim Auftraggeber. Bei vollständigem Match übernimmt die Bank die Haftung, sollte dennoch eine fehlerhafte Überweisung erfolgen.
Opt-In und Opt-Out Möglichkeiten
Das VoP-System bietet unterschiedliche Optionen für verschiedene Kundengruppen. Während Privatkunden keine Wahlmöglichkeit haben, verfügen Firmenkunden über spezifische Optionen bei Sammelüberweisungen.
Privatkunden unterliegen der verpflichtenden Nutzung von VoP ohne Wahlmöglichkeit. Jede Überweisung wird automatisch der Empfängerüberprüfung unterzogen, um maximalen Schutz zu gewährleisten.
Firmenkunden hingegen haben ein Wahlrecht zwischen Opt-In (mit VoP) und Opt-Out (ohne VoP) bei Sammelüberweisungen. Diese Flexibilität berücksichtigt die komplexeren Anforderungen von Unternehmen im B2B-Zahlungsverkehr.
Verification of Payee: Vorbereitung für Unternehmen
Die erfolgreiche Implementierung von VoP erfordert einige Vorbereitungsmaßnahmen bis Oktober 2025. Unternehmen müssen sowohl ihre internen Prozesse als auch ihre Datenqualität optimieren, um von der neuen Technologie zu profitieren. Der entscheidende Schritt: Überprüfung der Mitarbeiterstammdaten. Fehlerhafte oder inkonsistente Personaldaten können zu häufigen Close-Match oder No-Match Ergebnissen führen, was den Zahlungsverkehr erheblich beeinträchtigen kann.
Das bedeutet im Überblick:
Stammdaten prüfen und aktualisieren: Sicherstellen, dass die Namen der Zahlungsempfänger exakt mit den jeweiligen Kontoinhabernamen übereinstimmen.
Unternehmensnamen kontrollieren: Überprüfen, ob der Kontoinhabername mit dem offiziellen Unternehmensnamen übereinstimmt – für alle Konten, auch bei unterschiedlichen Banken.
Tipp: Kunden frühzeitig über den hinterlegten Kontoinhabernamen informieren, um Missverständnisse und Überweisungsverzögerungen zu vermeiden.
Nein, der VoP-Service muss laut EU-Verordnung kostenfrei angeboten werden. Die Grundfunktionalität der Empfängerüberprüfung bleibt für alle Kunden gebührenfrei, unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Prüfungen. Banken können jedoch kostenpflichtige Zusatzservices rund um VoP entwickeln. Diese könnten erweiterte Analysefunktionen, Premium-Support oder zusätzliche Sicherheitsfeatures umfassen, die über die Basis-Anforderungen hinausgehen.
Alle Banken in der EU sind verpflichtet, bis 9. Oktober 2025 VoP zu implementieren. Kreditinstitute, die diese Frist nicht einhalten, riskieren erhebliche Bußgelder und regulatorische Maßnahmen.
VoP gilt zunächst nur für SEPA-Überweisungen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Internationale Überweisungen in Drittländer sind nicht von der Verordnung erfasst und unterliegen anderen regulatorischen Rahmen.
VoP-Systeme müssen Umlaute, Akzente und Sonderzeichen korrekt verarbeiten. Die Standardisierung und Normalisierung der Daten erfolgt vor dem Matching-Prozess, um konsistente Ergebnisse zu gewährleisten. Die aktuelle Technologie kann geringfügige Abweichungen in der Schreibweise erkennen und als Close-Match klassifizieren.
Unternehmen müssen ihre Bankdaten nach Namensänderungen umgehend aktualisieren lassen. Die Übergangszeit kann zu Close-Match oder No-Match Ergebnissen führen, bis alle Systeme die neuen daten verarbeitet haben. Frühzeitige Kommunikation mit Geschäftspartnern über geänderte Empfängerdaten ist wichtig. Eine parallele Führung alter und neuer Kontobezeichnungen während der Übergangsphase kann Zahlungsunterbrechungen vermeiden.
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