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Entgelttransparenzgesetz und EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Unternehmen in Deutschland jetzt wissen und tun müssen
Spätestens ab dem 7. Juni 2026 greift die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, das deutsche Entgelttransparenzgesetz wird somit erheblich verschärft. Jetzt informieren!

Abschläge für Kinder in der Pflegeversicherung: Was Arbeitgeber zum digitalen Nachweisverfahren (DaBPV) wissen müssen
Seit Juli 2023 entscheidet nicht mehr nur der Status „Elternteil oder kinderlos“ über den Beitrag zur Pflegeversicherung, sondern die konkrete Anzahl der Kinder. Wir klären auf.

Bei einem Gehaltsvorschuss handelt es sich um eine Vorauszahlung auf das bereits erarbeitete, aber noch nicht fällige Gehalt, die es Mitarbeitenden ermöglicht, kurzfristige finanzielle Herausforderungen zu bewältigen. In solchen Situationen kann ein Gehaltsvorschuss für Mitarbeitende eine wertvolle Unterstützung sein. Diese Maßnahme ist für Arbeitgeber insofern attraktiv, als sie die finanzielle Stabilität und Zufriedenheit von Mitarbeitenden stärkt und so deren Engagement positiv beeinflussen kann. Wir zeigen, welche rechtlichen und organisatorischen Aspekte zu beachten sind und wie ein Gehaltsvorschuss fair und transparent umgesetzt werden kann.
Ein Gehaltsvorschuss ist rechtlich betrachtet keine Pflicht des Arbeitgebers, sondern eine freiwillige Leistung, die im Ermessen des Unternehmens liegt. Anders als bei gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltabrechnungen nach § 108 der Gewerbeordnung gibt es keine rechtliche Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeitenden einen Vorschuss zu gewähren. Unternehmen können selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie einen Gehaltsvorschuss anbieten. Es sollten dennoch klare betriebliche Regelungen für die Handhabung von Gehaltsvorschüssen etabliert werden, um Transparenz zu schaffen und Gleichbehandlung sicherzustellen.
Wichtig ist, den Gehaltsvorschuss nicht mit einem Arbeitgeberdarlehen gleichzusetzen. Ein Darlehen ist eine finanzielle Unterstützung, die über das reguläre Gehalt hinausgeht. Ein Vorschuss ist demgegenüber eine frühzeitige Auszahlung des bereits erarbeiteten, aber noch nicht fälligen Gehalts – er wird in der Regel mit der nächsten Lohnabrechnung verrechnet, sodass keine langfristige Rückzahlungspflicht besteht.
Angesichts des Fachkräftemangels und dem damit einhergehenden steigenden Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende wird die Attraktivität des Arbeitgebers zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal. Die Gewährung eines Gehaltsvorschusses signalisiert Fürsorge, Vertrauen und finanzielle Unterstützung – das stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden nachhaltig und fördert die Bindung an das Unternehmen.
Als strategischer Benefit kann der Gehaltsvorschuss maßgeblich zur Stärkung der Arbeitgebermarke beitragen. Das ist gerade in Branchen mit hoher Fluktuation oder in Unternehmen mit einer jüngeren Belegschaft – die oftmals über weniger finanzielle Rücklagen verfügen – ein starkes Argument für langfristige Mitarbeiterloyalität. Arbeitgeber, die diese Möglichkeit klar kommunizieren und mit transparenten Richtlinien umsetzen, unterstreichen ihre Rolle als verantwortungsvoller und mitarbeiterorientierter Betrieb.