27 Okt 2023

Aus für sv.net – Start für SV-Meldeportal

Mit sv.net können Arbeitgeber beispielsweise elektronische Krankschreibungen abrufen und A1-Bescheinigungen digital beantragen. In einigen Monaten geht diese „Ausfüllhilfe“ für Bescheinigungen und Meldungen zur Sozialversicherung vom Netz. Als Ersatz kommt ein Online-Tool mit Cloudspeicher: das neue SV-Meldeportal.

sv.net wird durch das SV-Meldeportal ersetzt

Die „Ausfüllhilfe“ sv.net für den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern ist in ihrer jetzigen Form nur noch bis zum 31. Dezember 2023 in vollem Umfang nutzbar. Zum 01. März 2024 soll das Angebot ganz abgeschaltet werden.
Als Ersatz wird bereits am 04. Oktober 2023 eine neue Version der Ausfüllhilfe an den Start gehen: das SV-Meldeportal. Es wurde komplett neuentwickelt, richtet sich gezielt auch an kleinere Unternehmen und umfasst einige Änderungen:

  • Die Nutzung des SV-Meldeportals kostet 36 Euro für eine und 99 Euro für mehrere Betriebsnummern, zuzüglich der Mehrwertsteuer, und zwar für anderthalb Jahre (36 Monate). Die Anzahl der Meldungen ist nicht beschränkt.

    Wer sich bis spätestens Ende März 2024 registriert, zahlt vorerst keine Gebühr: Frühanmelder werden erst ab 2025 zur Kasse gebeten. Die Registrierung wird ab dem 04. Oktober 2023 allgemein möglich sein.

    Bisher war sv.net kostenlos nutzbar, wenn maximal 300 Meldungen zu nur einer Betriebsnummer anfielen. Ansonsten wurden im Jahr 30 Euro plus Umsatzsteuer fällig.
  • Das SV-Meldeportal kann die eingegebenen Daten speichern: Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen und Nachweise, für bis zu fünf Jahre.

    Damit stehen die Dokumente und Informationen beispielsweise im Fall einer Betriebsprüfung zur Verfügung. Die ITSG verspricht eine Cloud-Speicherung auf angemessenem Sicherheits- und Datenschutzniveau. Die Nutzung des Speichers ist freiwillig und verursacht keine zusätzlichen Gebühren.
  • Außerdem lässt sich eine Personalverwaltung anlegen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Stammdaten umfasst und die Zuordnung der Meldungen zu den entsprechenden Personen und Zeiträumen ermöglicht.
  • Zur Anmeldung beim Meldeportal wird ein Unternehmenszertifikat der Steuerplattform Elster benötigt. Diese Zertifikate ermöglichen den Zugang zum SV-Meldeportal, wenn Arbeitgeber - Unternehmen wie auch Vereine oder Privatleute – sich auf Mein-Unternehmenskonto.de registrieren. Jede Person, die Zugriff auf das Meldeportal haben soll, benötigt ein eigenes Unternehmenszertifikat. Unternehmen sollten sich rechtzeitig bis Oktober um die Zertifikate kümmern.
  • Ausnahme: Anträge von A1-Bescheinigungen sind auch ohne Elster-Zertifikat möglich. Das betrifft Arbeitnehmer mit Sitz im Ausland sowie Selbstständige ohne Beschäftigte. Für diese Zielgruppe soll ab 2024 der Zugang mit einer bundID-Registrierung möglich sein.
  • Steuerberater und Lohnabrechnungsdienstleister wie Paychex können das neue Meldeportal auch für mehr als einen Betrieb bzw. mit mehreren Betriebsnummern nutzen. Unternehmen können ihnen dazu einen Mandanten-Zugriff einräumen. Die Betriebe selbst haben stets Zugriff auf ihre Daten und Dokumente.
  • Der Zugang zum neuen Portal ist nur noch per Webbrowser möglich, das heißt mit PC, Tablet oder Smartphone. Eine Download-Variante wie bei sv.net wird es nicht mehr geben.

Weitere Informationen

Weitere Erläuterungen zum neuen Meldeportal findet man unter SV-Meldeportal.de, dort auch als FAQ, sowie bei der ITSG.
Einen ersten Blick in die Registrierung und Mitarbeiterverwaltung des neuen Portals ermöglichen Video-Anleitungen auf YouTube.

Die Ausfüllhilfen der ITSG: Übermittlung von Meldungen, Abruf der eAU, aber kein Lohnabrechnungsprogramm

Arbeitgeber können die Ausfüllhilfe nutzen, um Dokumente mit den verschiedenen Sozialversicherungsträgern auszutauschen. Diese Schnittstelle ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 94 a SGB IV) und wird von der ITSG bereitgestellt, dem Technikdienstleister der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung erzwang die Funktionserweiterung von sv.net zum neuen SV-Meldeportal.
Zur Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung, einer Kernfunktion des Tools, brauchen Paychex-Kunden die Ausfüllhilfe nicht: wir beziehungsweise unsere professionelle Lohnabrechnungssoftware erstatten für unsere Kunden die erforderlichen Meldungen und rufen die vorgeschriebenen Nachweise ab. Die kostenlose Ausfüllhilfe kann ohnehin kein Lohnabrechnungsprogramm ersetzen: sie errechnet oder ermittelt die relevanten Beträge und Angaben nicht für den Nutzer.
Trotzdem ist sv.net auch für unsere Kunden im Arbeitsalltag sehr nützlich: Arbeitgeber und Personalverwaltungen können damit zum Beispiel die elektronische Krankschreibung (eAU) abrufen oder A1-Bescheinigungen für Auslands-Dienstreisen von Beschäftigten anfordern.

Themen:

Lohnabrechnung

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