25 Aug 2016

Das Arbeitszeitgesetz sagt: Chillen ist Vorschrift.

Natürlich ist es schlecht, wenn Ihre Mitarbeiter zu wenig arbeiten (noch schlimmer, wenn sie sich nicht anstrengen). Es kann aber genauso schlimm sein, wenn sie zu viel arbeiten. Das Abeitszeitgesetz gibt den Rahmen. Und der ist gar nicht so weit, wie viele denken.

Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz:

  • Nicht zur Arbeitszeit zählen der Weg zur Arbeit und Pausen. Die sogenannte Arbeitsbereitschaft dagegen schon (Mitarbeiter wartet auf nächsten Einsatz, Verkäufer auf Kunden etc.)
  • Pause ist Pflicht! Bei sechs Stunden Arbeit 30 Minuten, bei neun Stunden 45 Minuten. Und höchstens sechs Stunden Arbeit am Stück.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden an einzelnen Tagen und durchschnittlich acht Stunden im Ausgleichszeitraum (sechs Monate oder 24 Wochen) nicht überschreiten.
  • Zwischen zwei Schichten sind elf Stunden Ruhezeit Pflicht.
  • Nachtarbeit muss durch bezahlte freie Tage oder einen Gehaltszuschlag ausgeglichen werden.
  • Sonntage und Feiertage sind arbeitsfrei (außer in bestimmten Branchen und Fällen, § 10 ArbZG).

Unter Umständen sind flexiblere Regelungen möglich:

  • wenn es in einem Tarifvertrag steht (auch als nicht tarifgebundenes Unternehmen)
  • in Not- und „außergewöhnlichen Fällen“ (§ 14 ArbZG. „Zu viele Aufträge angenommen, hohe Vertragsstrafe droht“ reicht nicht!)
  • mit Genehmigung der Gewerbeaufsicht

Wichtig für die Lohnbuchhaltung: Pflicht ist nur, alle angefallenen Überstunden aufzuzeichnen und die Belege zwei Jahre aufzubewahren (auch bei Vertrauensarbeitszeit). Dafür reichen von den Mitarbeitern selbst geführte Listen oder Excel-Tabellen. Wenn jedoch eine richtige Arbeitszeiterfassung beweist, dass die Vorgaben eingehalten werden, ist das im Zweifel sicher besser.

Allerdings sind die Vorschriften gar nicht der eigentliche Punkt. Das Arbeitsrecht ist sowieso in den Zeiten von Einheitsschicht und Stechuhr stehengeblieben: Wie misst man die Arbeitszeit, wenn jemand vor dem Einschlafen noch Firmen-Mails checkt und umgekehrt vom Schreibtisch aus fürs Wochenende einkauft?

Das eigentliche Thema sind Führung und Unternehmenskultur. Für Start-ups ist es normal, dass alle am Samstag im Büro sind, freiwillig. Wenn das Unternehmen erwachsen wird, braucht es jedoch Regeln, die nicht nur „Kurzarbeit“, sondern auch Workaholismus verhindern. Beides schadet den Unternehmenszielen.

Themen:

Arbeitsvertrag Workaholic

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