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In unseren Lohn-Updates finden Sie regelmäßig wissenswerte Neuigkeiten rund um das Thema Lohnabrechnung.

Lohn- und Gehaltsabrechnung – Änderungen im 2. Halbjahr 2010
Oktober 2010 - Im der Lohn- und Gehaltsabrechnung gehören gesetzliche Neuregelungen zum Jahreswechsel ohnehin schon zu den jährlichen "Highlights". Seit Juni 2010 gibt es für den Entgeltabrechnungsbereich aber auch einige zusätzliche Neuregelungen und Änderungen, die bereits im laufenden Kalenderjahr zu beachten sind. Der vorliegende Newsletter gibt einen Überblick.

Lohnsteuerabzugsverfahren und Lohnsteuerkarte 2010 im Kalenderjahr 2011
November 2010 - Für das Kalenderjahr 2010 wurden letztmalig Lohnsteuerkarten von den Gemeinden ausgestellt, da ursprünglich geplant war, ab 2011 den Arbeitgebern alle für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Besteuerungsmerkmale ihrer Arbeitnehmer in einem elektronischen Abrufverfahren zur Verfügung zu stellen.

Alte und neue Tätigkeitsschlüssel in den Meldungen zur Sozialversicherung
Dezember 2010 - Der Tätigkeitsschlüssel ist in jeder Meldung zur Sozialversicherung einzutragen (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV). Er enthält verschlüsselte Angaben über die Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb, die in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit einfließen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung – was ändert sich in 2011?
Januar 2011 - Weitergelten der Lohnsteuerkarte 2010Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarten 2010 ist bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verlängert.Grundsätzlich gelten sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 auch im Kalenderjahr 2011, soweit keine abweichenden Eintragungen erfolgen. Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich.

Sozialausgleich in der Entgeltabrechnung – ein Überblick
Februar 2011 - Seit 1. Januar 2011 können die Krankenkassen von ihren Mitgliedern einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben, die unmittelbar an die jeweilige Kasse zu zahlen sind. Dabei beträgt die Belastungsgrenze 2% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen diese individuelle Belastungsgrenze, wird ein Sozialausgleich gewährt.

Ausbildungsvergütungen: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
März 2011 - Auch für Auszubildende gilt im Kalenderjahr 2011 die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen darin enthaltenen Eintragungen weiter. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte 2010 ihrem Arbeitgeber eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011“ vorzulegen, die vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt wird. Für ledige Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2011 erstmals mit einem Ausbildungsverhältnis beginnen, gilt aber eine Vereinfachungsregelung. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen auf die besondere „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011“ verzichten und die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln. Dazu hat der Auszubildende seinem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mitzuteilen. Außerdem hat der Auszubildende seinem Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis (Steuerklasse I bis V) handelt. Diese schriftliche Bestätigung ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen (§ 52b Abs. 4 EStG).

Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung
April 2011 - Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei werden einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt (§ 1 BetrAVG).

Direktversicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Mai 2011 - Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bleiben arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften auf Leistungen aus einer Direktversicherung erhalten, wenn der ausscheidende Mitarbeiter bereits das 30. Lebensjahr vollendet und die Zusage fünf Jahre bestanden hat.

So rechnen Sie Aushilfsbeschäftigte ab
Juni 2011 - In Urlaubszeiten werden oft Aushilfsbeschäftigte als Vertretung eingestellt. Dabei sind einige steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten.